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Ab 01.01.2026 ändern sich die Regeln zum Zuverdienst!
Wichtig: Sie erhalten Geld vom AMS und stehen gleichzeitig in einem geringfügigen Dienstverhältnis oder sind geringfügig selbständig?
Dann beachten Sie bitte, dass dies ab 01.01.2026 nur mehr in 4 gesetzlichen Ausnahmefällen möglich ist! Bitte lesen Sie die aktuellen Informationen dazu unter „Arbeitslos und geringfügig beschäftigt?“ und wenden Sie sich anschließend zur Abklärung an Ihr zuständiges AMS.