Arbeitslosengeld

Wenn Sie arbeitslos sind und eine Arbeit finden möchten, dann sichert das Arbeitslosengeld in dieser Zeit Ihre Existenz – vorausgesetzt, Sie erfüllen die Bedingungen.


  • Art der Unterstützung Finanzielles
  • Lebenssituation Arbeitslosigkeit
  • Verfügbar Österreichweit

Ab 01. Juli 2025 ändert sich die Frist für die Wiedermeldung

Achtung! Ab 1. Juli 2025 müssen Sie sich nach einer Unterbrechung (z.B. Auslandsaufenthalt, Krankenstand usw.) sofort beim AMS melden - Ihr Geld wird erst ab dem Tag der (Wieder-)Meldung ausbezahlt. Die Wiedermeldung kann nur per eAMS, telefonisch oder persönlich erfolgen.

Bei Krankenstand ist immer eine ärztliche Krankmeldung ab dem 1. Tag erforderlich, ein Nachweis ist Ihrem AMS vorzulegen

Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen?

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie diese Bedingungen erfüllen:

  • Sie stellen einen Antrag auf Arbeitslosengeld und sind damit auch für die Arbeitssuche beim AMS registriert.
  • Sie sind arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos.
  • Sie sind am Arbeitsmarkt vermittelbar.
  • Sie sind bereit, eine Arbeit von mindestens 20 Stunden pro Woche aufzunehmen.
    Ausnahme: Sie haben Betreuungspflichten für ein Kind unter 10 Jahren oder für ein Kind mit Behinderung und es gibt nachweislich keine Betreuung, die es Ihnen ermöglicht, mindestens 20 Stunden pro Woche zu arbeiten: Dann reicht es, wenn Sie bereit sind, eine Arbeit von mindestens 16 Stunden pro Woche aufzunehmen.
  • Sie haben für eine gewisse Zeit arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet (Anwartschaft) oder
  • Sie haben noch Restanspruche auf Arbeitslosengeld.

Anwartschaft:

  • Grundsätzlich müssen Sie in den letzten 24 Monaten 52 Wochen (364 Tage) arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet haben.
  • Wenn Sie zum 2. Mal oder bereits öfter Arbeitslosengeld beantragen, reichen auch 28 Wochen (196 Tage) arbeitslosenversicherungspflichtige Arbeit in den letzten 12 Monaten.
  • Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, reichen 26 Wochen (182 Tage) arbeitslosenversicherungspflichtige Arbeit in den letzten 12 Monaten – wenn Sie zum 1. Mal Arbeitslosengeld beantragen.
Tipp

Sie wollen wissen, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben? Dann hilft Ihnen unser Online-Ratgeber

Haben Sie auch Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie selbständig erwerbstätig waren?

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Beraterin, Ihren Berater.

Sie können sich auch freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Alles Wissenswerte dazu erfahren Sie bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS).

Wie wird Ihr Arbeitslosengeld berechnet?

Das Arbeitslosengeld setzt sich zusammen aus

  1. dem Grundbetrag,
  2. eventuellem Ergänzungsbetrag und
  3. eventuellen Familienzuschlägen.
Tipp

Sie wollen wissen, wie hoch Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ist? Dann hilft Ihnen unser Online-Ratgeber 

Wie wird der Grundbetrag berechnet?

Bitte beachten Sie: Die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist kompliziert. Wir können Sie hier nur über die Grundsätze der Berechnung informieren.

Basis für die Berechnung sind seit 01.07.2020 die monatlichen Beitragsgrundlagen, die beim Dachverband der Sozialversicherungsträger gespeichert sind. Monatliche Beitragsgrundlagen gibt es seit 01.01.2019. Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber müssen für ihre Beschäftigten monatlich Beitragsgrundlagen melden. Die gemeldeten monatlichen Beitragsgrundlagen können von den Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern innerhalb eines Jahres berichtigt werden (= Berichtigungsfrist).

Ermittlung der Grundlage für die Anspruchshöhe

  • Es werden die letzten 12 monatlichen Beitragsgrundlagen vor der Berichtigungsfrist für die Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt.

    Beispiel: Antrag auf Arbeitslosengeld am 20.03.2025. Die Jahresfrist (Berichtigungsfrist) geht vom 01.03.2024 bis 28.02.2025. Somit werden nur monatliche Beitragsgrundlagen, die vor dem 01.03.2024 liegen, für das Arbeitslosengeld berücksichtigt. Konkret werden die 12 Beitragsgrundlagen aus den Monaten März 2023 bis (inklusive) Februar 2024 herangezogen.
  • Liegen keine 12 monatlichen Beitragsgrundlagen vor, reichen 6 monatliche Beitragsgrundlagen vor der Berichtigungsfrist.
    Gibt es keine 6 monatlichen Beitragsgrundlagen vor der Berichtigungsfrist, werden auch monatliche Beitragsgrundlagen innerhalb der Berichtigungsfrist (jünger als 1 Jahr) berücksichtigt.
  • Grundsätzlich werden nur vollständige Monate für die Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt. Von vollständigen Monaten spricht man, wenn an allen Tagen des Kalendermonates eine arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung vorlag. Unvollständige Monate werden nur berücksichtigt, wenn keine vollständigen monatlichen Beitragsgrundlagen vorliegen.
  • Monatliche Beitragsgrundlagen aus Zeiten eines Lehrverhältnisses werden nur herangezogen, wenn keine anderen, besser entlohnten vollständigen oder unvollständigen Monate vorliegen. Es gibt weitere Ausnahmen.
  • Ist die Berechnung des Arbeitslosengeldes mit monatlichen Beitragsgrundlagen nicht möglich, wird die Jahresbeitragsgrundlage herangezogen. Jahresbeitragsgrundlagen gab es bis Ende 2018.

Berechnung:

Monatliche Beitragsgrundlagen aus dem vorvorigen oder einem früheren Kalenderjahr werden aufgewertet.

Sonderzahlungen werden durch pauschale Erhöhung um ein Sechstel berücksichtigt. Der Brutto-Wert der monatlichen Beitragsgrundlage, maximal jedoch die Höchstbemessungs-Grundlage, wird in ein Netto-Einkommen umgerechnet. Dabei werden abgezogen:

  • bestimmte Sozialabgaben und
  • die Einkommenssteuer unter Berücksichtigung von Freibeträgen.

Ergebnis: Der Grundbetrag Ihres Arbeitslosengeldes ist 55 % dieses Netto-Einkommens.

Wann erhalten Sie einen Ergänzungsbetrag?

Der Grundbetrag Ihres Arbeitslosengeldes ist niedriger als der Ausgleichszulagen-Richtsatz

Dann zahlt das AMS einen Ergänzungsbetrag. 

Allerdings zahlt das AMS den Ergänzungsbetrag nur bis zu folgenden Höchstgrenzen:

  • Wenn Sie keinen Anspruch auf Familienzuschläge haben, darf Ihr Arbeitslosengeld inklusive Ergänzungsbetrag nicht höher sein als 60 % Ihres täglichen Netto-Einkommens.
  • Wenn Sie Anspruch auf Familienzuschläge haben, darf Ihr Arbeitslosengeld inklusive Ergänzungsbetrag und Familienzuschläge nicht höher sein als 80 % Ihres täglichen Netto-Einkommens.

Für wen erhalten Sie einen Familien-Zuschlag?

Sie erhalten vom AMS einen Familienzuschlag für Ihr Kind, zu dessen Unterhalt Sie wesentlich beitragen – vorausgesetzt, für das Kind besteht ein Anspruch auf Familienbeihilfe. Dies gilt auch für Ihr Stiefkind, Wahlkind, Pflegekind oder Enkelkind.  

Zusätzlich erhalten Sie grundsätzlich einen Familienzuschlag für Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner, Ihre Lebensgefährtin oder ihren Lebensgefährten, Ihre eingetragene Partnerin oder Ihren eingetragenen Partner, wenn

  • bereits ein Anspruch auf einen Familienzuschlag für ein minderjähriges Kind oder ein Kind mit Behinderung besteht
  • diese Partnerin oder dieser Partner gar kein oder nur ein geringfügiges Einkommen hat und
  • Sie zum Unterhalt dieser Partnerin oder diesem Partner wesentlich beitragen.

Wie lange erhalten Sie Arbeitslosengeld?

Grundsätzlich erhalten Sie Arbeitslosengeld für 20 Wochen.

Ausnahmen: 

Die Dauer erhöht sich jedoch, wenn Sie

  • 3 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet haben: auf 30 Wochen.
  • Sie 40 Jahre alt oder älter sind haben und innerhalb der letzten 10 Jahre 6 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet haben: auf 39 Wochen.
  • Sie 50 Jahre alt oder älter sind und innerhalb der letzten 15 Jahre 9 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet haben: auf 52 Wochen.
  • Arbeitslosengeld nach Abschluss einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme erhalten: auf 78 Wochen – unter bestimmten Voraussetzungen.
  • eine Schulung im Rahmen einer Arbeitsstiftung besuchen: Verlängerung um maximal 3 oder 4 Jahre.

Wie beantragen Sie Ihr Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld digital beantragen:

  • Wenn Sie einen Zugang zum eAMS-Konto haben, stellen Sie den Antrag gleich digital.
  • Beantworten Sie die Fragen wahrheitsgemäß, um Ihren Anspruch zu beurteilen und Ihnen freie Stellen vermitteln zu können!
  • Das AMS benötigt zusätzlich Unterlagen oder Dokumente? Dann können Sie diese digital anhängen.

Arbeitslosengeld persönlich beantragen:

Wenn Sie den Antrag persönlich in Ihrer AMS-Geschäftsstelle stellen

  • bekommen Sie das Antragsformular für das Arbeitslosengeld von Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.
  • Sie geben der Beraterin oder dem Berater außerdem die wichtigsten Daten bekannt, damit das AMS Ihnen freie Stellen zusenden kann.
  • Ihre Beraterin oder Ihr Berater gibt Ihnen einen Termin für die Antragsrückgabe oder nennt Ihnen eine Frist zur Antragsrückgabe.
  • Informationen zu Unterlagen und Dokumenten, die das AMS von Ihnen benötigt finden Sie unter den jeweiligen Frageblöcken im Antragsformular. Die Beraterin oder der Berater informiert Sie zusätzlich über Nachweise, die das AMS unbedingt benötigt.
  • Sie füllen den Antrag wahrheitsgemäß aus und legen die benötigten Unterlagen, Dokumente und Nachweise bei.
  • Sie bringen den Antrag persönlich oder durch eine Bevollmächtige oder einen Bevollmächtigten – wie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater vereinbart – zurück.

Wichtig: Halten Sie den Termin nicht ein, versäumen die Frist oder geben den Antrag anders ab als vereinbart können Lücken in der Versicherung entstehen und Ihr Anspruch beginnt erst ab einem späteren Zeitpunkt zu laufen.

Hier erhalten Sie aktuelle Informationen über die Antragsstellung.

Sie haben noch kein eAMS-Konto?

Dann eröffnen Sie eines. Sie möchten mehr darüber wissen? Gerne.

Alle Informationen zum eAMS-Konto finden Sie hier.

Wann können Sie gleichzeitig Kinderbetreuungsgeld und Arbeitslosengeld beziehen?

Sie haben nur dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie dem Arbeitsmarkt ohne wesentliche Einschränkung zur Verfügung stehen. Das bedeutet: Ihr Kind wird nachweislich betreut – z. B. in einem Kindergarten, Hort oder bei einer Tagesmutter.

Tipp:

Klären Sie mit Ihrem Krankenversicherungsträger, ob sich das Arbeitslosengeld auf Ihren Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld auswirkt.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 01. Juli 2025