All-in-Vertrag

Immer häufiger werden All-in-Verträge abgeschlossen. Das höhere Entgelt klingt für viele attraktiv, doch ist es das trotz geleisteter Überstunden wirklich? Wir erklären Ihnen, was in All-in-Verträgen erlaubt ist und geben Ihnen Tipps, worauf Sie achten sollten.

Was ist ein All-in-Vertrag?

All-in-Verträge bezeichnen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer, in der ein Gesamtentgelt für die Arbeitszeit inklusive Mehrstunden und Überstunden festgelegt wird.

Auch wenn mit einem All-in-Vertrag Mehr- und Überstunden bereits abgedeckt sind, kann Ihre Arbeitszeit nicht ins Unendliche gehen. Wir informieren Sie genau, was ein All-in-Vertrag beinhalten darf und was nicht. 

Worauf Sie beim All-in-Vertrag achten sollten

Mit dem Gesamtentgelt in All-in-Verträgen sind auch etwaige Überstunden bereits inkludiert und damit abgegolten. Dies ist nicht grundlegend ein Nachteil, vielmehr wirkt das angebotene Entgelt oft sehr attraktiv.

Für Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer gibt es bei All-in-Verträgen aber einige Dinge, worauf Sie achten sollten: 

  1. Es muss für Sie klar hervorgehen, wie hoch das Entgelt für die Normalarbeitszeit und wie hoch das Ausmaß der Überzahlung für die Überstundenleistung ist.
  2. Ihr Arbeitgeber muss das kollektivvertragliche Mindestentgelt einhalten.
  3. Sie dürfen durch die All-In-Vereinbarung nicht schlechter gestellt werden als bei einer Einzelabrechnung der Überstunden.
  4. Sie dürfen nicht mehr Arbeitsstunden leisten als gesetzlich erlaubt sind.
  5. Das in der All-in-Vereinbarung festgelegte Entgelt wird 14-mal im Jahr ausbezahlt.
  6. Das gesamte All-in-Entgelt gilt als Berechnungsgrundlage für Sonderzahlungen. 

Unser Tipp: Überprüfen Sie das angebotene Gehalt Ihres All-in-Vertrages für sich genau. Ist das Entgelt trotz der Überstunden attraktiv? Verhandeln Sie mit Ihrem Arbeitgeber noch einmal nach, wenn Sie der Überzeugung sind, das angeführte Gesamtentgelt würde keine gerechte Entlohnung darstellen. 

Vorteile von All-in-Verträgen

All-in-Verträge werden häufig kritisiert, können aber sowohl für Arbeitgeber als auch für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer Vorteile bringen.

Vorteile für Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer:

  • Sie erhalten das vereinbarte Gesamtentgelt auch, wenn keine oder weniger Überstunden geleistet werden, als durch die Überzahlung abgedeckt sind.
  • Bei der Berechnung von Sonderzahlungen und Entgeltfortzahlung gilt das gesamte All-in-Entgelt als Berechnungsgrundlage.

Der große Vorteil von All-in-Verträgen für Arbeitgeber liegt in dem geringeren Verwaltungsaufwand und der einfacheren Entgeltberechnung.

 

Überstundenpauschale und unechte Überstundenpauschale

Neben All-in-Vereinbarungen (unechte Überstundenpauschale), können geleistete Überstunden auch in Form der Überstundenpauschale abgegolten werden. 

Unechte Überstundenpauschale:

Bei einer unechten Überstundenpauschale wird nicht gesondert angeführt, wie hoch die Anzahl der Überstunden ist, die durch die Überstundenpauschale abgegoltenen wird. Die unechte Überstundenpauschale scheint im Rahmen der Lohnverrechnung nicht als eigener Entgeltbestandteil auf. Seit 1.1.2016 muss das Entgelt für die Normalarbeitszeit jedoch im Dienstzettel oder Dienstvertrag zwingend ausgewiesen werden.

Echte Überstundenpauschale

Hier wird die Anzahl der Überstunden, die mit der Überstundenpauschale abgedeckt ist, ganz genau festgelegt. Somit kennen Sie die Höhe des Grundentgelts sowie auch die verpflichtete Leistung an Überstunden genau.

Alle Details zur echten Überstundenpauschale finden Sie hier. 

Weiterführende Informationen

Überstundenpauschale - AMS
Sie möchten alle wichtigen Infos zur Überstundenpauschale haben? Wir haben Sie hier zusammengefasst.

Kollektivverträge - AMS
Was wird in Kollektivverträgen geregelt und was bringen Sie Ihnen als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer?

BerufsInfoZentren (BIZ) – AMS
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Diese Seite wurde aktualisiert am: 10. Februar 2023