All-in-Vertrag: Das sollten Sie zu Arbeitszeit, Überstundenpauschale und Zeitausgleich wissen

All-in-Verträge sind mittlerweile auch in Österreich weitverbreitet. Was ein All-in-Vertrag genau ist, ob dieser auch bei Teilzeit möglich ist, wie eine Überstundenpauschale aussehen kann und wie sich eine Schwangerschaft auf einen All-in-Vertrag in Österreich auswirkt, haben wir für Sie kurz zusammengefasst.

Das Wichtigste im Überblick

  • All-in-Verträge sind Dienstverträge, in denen die Arbeitszeit inklusive Überstunden mit einem Gesamtentgelt abgegolten wird.  
  • Die Überstundenpauschale regelt, wie viele Überstunden pro Monat im Rahmen des All-in-Vertrags gemacht werden dürfen. 
  • Leistet ein_e Arbeitnehmer_in mehr Überstunden als vorgesehen, kann er_sie trotz All-in-Vertrag Zeitausgleich geltend machen oder die Überstunden ausbezahlt bekommen.

Was ist ein All-in-Vertrag?

All-in-Verträge bezeichnen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer_in, in der ein Gesamtentgelt für die Arbeitszeit inklusive Mehrstunden und Überstunden festgelegt wird. 

Beispiel: Frau Hubers Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. In ihrem Vertrag sind bis zu 30 Überstunden pro Monat enthalten. Dafür erhält sie ein fixes Gehalt – egal, ob sie keine oder bis zu 30 Überstunden leistet. 

Auch wenn mit einem All-in-Vertrag Mehr- und Überstunden bereits abgedeckt sind, darf die Arbeitszeit nicht ins Unendliche gehen. Wir informieren Sie genau, was ein All-in-Vertrag beinhalten darf und was nicht.

Welche Arbeitszeit gilt beim All-in-Vertrag?

Auch bei All-in-Verträgen gibt es eine Normalarbeitszeit, die in der Regel acht Stunden pro Tag beträgt. Sie darf im Rahmen einer Überstundenpauschale im All-in-Vertrag auf maximal 12 Stunden pro Tag ausgedehnt werden. Die gesetzlich vorgeschriebene tägliche Ruhezeit von elf Stunden muss eingehalten werden. 

Als Arbeitszeit gilt jene Zeit, in der Sie Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung stehen – das kann im Büro, auswärts bei Kund_innenterminen oder auch im Homeoffice sein.

All-in-Vertrag bei Teilzeit

All-in-Verträge sind bei Teilzeitarbeit möglich, sofern sie den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen. So muss etwa vertraglich festgehalten werden, wie hoch das Grundgehalt ist und wie viele Überstunden im Rahmen des All-in-Vertrags enthalten sind. Außerdem muss Ihr_e Arbeitgeber_in nachweisen, dass das Gehalt höher ist als das kollektivvertragliche Mindestgehalt. 

Auch bei Teilzeitarbeit muss die Arbeitszeit korrekt erfasst werden. 

Zeitausgleich & Gleitzeit bei All-in-Vertrag

Gleitzeit, also die Möglichkeit, Beginn und Ende der Arbeitszeit innerhalb einer Kernarbeitszeit selbst zu wählen, gilt auch für Beschäftigte mit einem All-in-Vertrag – sofern es im Unternehmen eine entsprechende Gleitzeitvereinbarung gibt.

Bei All-in-Verträgen sind Überstunden in einem gewissen Ausmaß durch die Überstundenpauschale abgedeckt. Zeitausgleich gibt es in der Regel nicht, außer es wurden mehr Stunden geleistet als in der Pauschale vorgesehen.

Vorteile von All-in-Verträgen

All-in-Verträge werden häufig kritisiert, können aber sowohl für Arbeitgeber_innen als auch für Dienstnehmer_innen Vorteile bringen.

Vorteile für Sie als Arbeitnehmer_in:

  • Sie erhalten das vereinbarte Gesamtentgelt auch, wenn keine oder weniger Überstunden geleistet werden, als durch die Überzahlung abgedeckt sind.
  • Bei der Berechnung von Sonderzahlungen und Entgeltfortzahlung gilt das gesamte All-in-Entgelt als Berechnungsgrundlage.
  • Das Gehalt bei All-in-Verträgen liegt meist deutlich über dem kollektivvertraglich vorgesehenen Gehalt. 
  • Besonders für hoch qualifizierte Arbeitnehmer_innen und Führungskräfte ist ein All-in-Vertrag meist attraktiver, da die Arbeitszeiten häufig flexibel gestaltet werden können. 

Der große Vorteil von All-in-Verträgen für Arbeitgeber_innen liegt im geringeren Verwaltungsaufwand und der einfacheren Entgeltberechnung.

Höhere Gehälter und Löhne sind außerdem für potenzielle Bewerber_innen ein Grund, sich für ein Unternehmen zu entscheiden. Es stärkt somit auch die Arbeitgeberattraktivität und das Unternehmensimage.

Überstundenpauschale und unechte Überstundenpauschale

Neben All-in-Vereinbarungen (unechte Überstundenpauschale), können geleistete Überstunden auch in Form der Überstundenpauschale abgegolten werden. 

Unechte Überstundenpauschale:

Bei einer unechten Überstundenpauschale wird nicht gesondert angeführt, wie hoch die Anzahl der Überstunden ist, die durch die Überstundenpauschale abgegolten wird. Die unechte Überstundenpauschale scheint im Rahmen der Lohnverrechnung nicht als eigener Entgeltbestandteil auf. Seit 1.1.2016 muss das Entgelt für die Normalarbeitszeit jedoch im Dienstzettel oder Dienstvertrag zwingend ausgewiesen werden.

Echte Überstundenpauschale

Hier wird die Anzahl der Überstunden, die mit der Überstundenpauschale abgedeckt ist, ganz genau festgelegt. Somit kennen Sie die Höhe des Grundentgelts sowie auch die verpflichtete Leistung an Überstunden genau.

Alle Details zur echten Überstundenpauschale finden Sie hier. 

Leisten Arbeitnehmer_innen mehr Überstunden, als im All-in-Vertrag vereinbart wurde, müssen Arbeitgeber_innen diese Mehrstunden gesondert vergüten. Dabei hilft die sogenannte Deckungsprüfung: Einmal jährlich werden die geleisteten Überstunden zusammengerechnet. Übersteigen sie die in der Überstundenpauschale vereinbarte Anzahl, müssen Arbeitgeber_innen die Differenz auszahlen. 

Beispiel: Ein_e Arbeitnehmer_in hat monatlich 35 Überstunden geleistet (= 420 pro Jahr), in der Überstundenpauschale sind allerdings nur 30 pro Monat (= 360 pro Jahr) enthalten. Der Arbeitgeber muss somit 60 (= 420–360) zusätzlich geleistete Stunden ausbezahlen oder als Zeitausgleich (trotz All-in-Vertrag!) gewähren.     

FAQs

Kann man bei einem All-in-Vertrag Minusstunden machen?

Ein All-in-Vertrag regelt die Bereitschaft zur Leistung von Überstunden. Wurde die Anzahl der im Vertrag geregelten Überstunden nicht erreicht, macht das nichts. Solange die regulären Arbeitsstunden (bspw. 40 Stunden pro Woche) erreicht wurden, sind Minusstunden nicht möglich. 

Wie berechnet man das Gehalt bei einem All-in-Vertrag?

Arbeitnehmer_innen mit einem All-in-Vertrag erhalten ein fixes Gehalt, das eine gewisse Anzahl an Überstunden bereits miteinschließt. Es ist also egal, ob sie null, zehn oder (je nach Vertrag) zwanzig Überstunden leisten: Sie erhalten immer dasselbe Gehalt. 

Tipp: Nutzen Sie den All-in-Vertrag-Rechner und überprüfen Sie, ob Ihr Gehalt Ihre monatlich geleisteten Arbeitsstunden abdeckt! 

Wie viel mehr Gehalt bekommt man mit einem All-in-Vertrag?

Das Gehalt muss bei einem All-in-Vertrag über dem liegen, was der Kollektivvertrag vorsieht, und die Anzahl der zu leistenden Überstunden berücksichtigen. Wie viel mehr Gehalt man bekommt, hängt davon ab, wie viele Überstunden im All-in-Vertrag enthalten sind, welches Grundgehalt laut KV heranzuziehen ist, wie viel Berufserfahrung der_die Arbeitnehmer_in hat und wie hoch die Bereitschaft zur Überbezahlung durch den Arbeitgeber ist. 

Gilt ein All-in-Vertrag bei Schwangerschaften?

Generell verliert ein All-in-Vertrag bei einer bekannt gemachten Schwangerschaft nicht seine Gültigkeit. Allerdings gilt für Schwangere ein besonderer Schutz in puncto Arbeitszeit: Sie dürfen zum Beispiel keine Überstunden machen und nicht mehr als neun Stunden pro Tag arbeiten, und es gilt ein Nachtarbeitsverbot – auch wenn das im All-in-Vertrag ursprünglich anders geregelt wurde. 

Was ist eine All-in-Vertrag-Deckungsprüfung?

Am Ende eines Jahres bzw. eines 12-monatigen Beobachtungszeitraums muss der Arbeitgeber überprüfen, wie hoch die tatsächlich geleisteten Überstunden seiner Angestellten waren. Hat jemand mehr gearbeitet als vorgesehen (man nennt das „Deckungsprüfung“), muss der Arbeitgeber diese Stunden entsprechend vergüten. 

Wann ist ein All-in-Vertrag zulässig?

Grundsätzlich sind All-in-Verträge in Österreich immer zulässig, wenn Beschäftigte dadurch nicht schlechtergestellt werden. Das Gehalt muss höher sein als vom Kollektivvertrag vorgesehen und die Arbeitszeiten müssen in einem Zeiterfassungssystem erfasst werden. 

Wie erkenne ich einen All-in-Vertrag?

Ein All-in-Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer_in, die ein Gehalt für „normale“ Arbeitsstunden inklusive Überstunden in einem vorsieht. Es gibt also in der Regel keinen Zeitausgleich bei All-in-Verträgen und Überstunden werden nicht extra bezahlt. 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 23. Juni 2025