Behindertenarbeit

Wenn Sie in der Behindertenarbeit tätig sind, unterstützen Sie Personen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen in der Bewältigung Ihres Alltags. Doch was zeichnet Sozialbetreuer_innen aus, welche Ausbildung benötigt man und welche Voraussetzungen müssen für den Job mitgebracht werden? Wir haben die Antworten!

Die Arbeit mit behinderten Personen

Menschen mit Behinderung benötigen in bestimmten Bereichen des täglichen Lebens Unterstützungsleistungen in verschiedenem Ausmaß. Sei es bei den Aktivitäten des täglichen Lebens, beim Einkaufen, bei Behördengängen, in der Freizeitgestaltung oder durch medizinische beziehungsweise therapeutische Maßnahmen. Mittels diverser Hilfestellungen von gut ausgebildeten, qualifizierten und empathischen Menschen kann beeinträchtigten Personen adäquate Unterstützung entgegengebracht werden.

Ziele der Behindertenarbeit

Zu den allgemeinen Zielen in der Behindertenarbeit zählen die folgenden Punkte: 

  • Erhöhung der Lebensqualität
  • Inklusion (gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft)
  • Selbstbestimmung und Eigenständigkeit ermöglichen
  • Förderung der Akzeptanz zwischen Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung

Dabei steht immer der Mensch an sich sowie dessen Bedürfnisse im Vordergrund. Die Lebensqualität jeder und jedes Einzelnen soll erhöht werden. Die gesellschaftliche Inklusion, die als gleichberechtigte und uneingeschränkte Möglichkeit zur Teilhabe an allen Bereichen des Lebens verstanden wird, ist hier besonders wichtig. Bedeutsam für Betroffene ist auch die Hilfestellung zur Selbstvertretung und Selbstbestimmung, um eigenständig agieren zu können. Ferner ist die Förderung der Akzeptanz zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen ein bedeutendes Ziel.

Weitere konkretere Bestrebungen im Zuge der Arbeit beziehungsweise des Umgangs mit Behinderten sind:

  • die Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention
  • die Umsetzung des Vorhabens der Regierung „Nationaler Aktionsplan Behinderung
  • die Bereitstellung sowie der Zugang zu assistierenden Technologien, unterstützenden Kommunikationsvorrichtungen sowie Hilfsmitteln aller Art
  • die Möglichkeit einer schulischen Bildung inklusive dem Abschluss der Matura sowie zu weiterführenden Bildungsmaßnahmen
  • die Schaffung von an besondere Bedürfnisse angepassten Arbeitsplätzen

Die Arbeit eines_r Sozialbetreuer_in

Ein_e Sozialbetreuer_in mit Schwerpunkt Behindertenarbeit oder Behindertenbegleitung ist eine qualifizierte Fachkraft, die sich auf die Betreuung und Unterstützung von Menschen spezialisiert hat, die aufgrund einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung in der eigenen Lebensgestaltung beeinträchtigt sind. Dabei werden unter anderem folgende Aufgaben erledigt:

  • Unterstützung beim Wohnen generell sowie bei den Aktivitäten des täglichen Lebens wie der Körperpflege oder der Nahrungsaufnahme
  • Förderung im Berufsalltag sowie bei Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Hilfestellungen bei Versorgungsleistungen, Behördengängen, der sozialen Kontaktaufnahme oder in der Freizeitgestaltung
  • Therapeutische Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit (medizinischem) Fachpersonal wie beispielsweise Ergo-, Physio-, Moto-, Tanz- oder Musiktherapie, Logopädie sowie psychotherapeutische Unterstützung
  • Entlastung und Beratung von Angehörigen sowie Anleitungen für den korrekten Umgang mit Personen mit Behinderung
  • Stetige Verbesserung und Weiterentwicklung der bestehenden Konzepte und Projekte in der Behindertenarbeit

Alle Tätigkeiten werden – je nach Notwendigkeit – bei Personen jeden Alters sowohl in Pflegeheimen als auch ambulant durchgeführt. Es erfolgt eine ganzheitliche Betreuung mit Fokus auf die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Person, weshalb sowohl Fachwissen als auch Einfühlungsvermögen unerlässlich sind.

Ausbildung und Aufnahmevoraussetzungen

Die Ausbildung zur Sozialbetreuerin bzw. zum Sozialbetreuer erfolgt in einer Schule für Sozialbetreuungsberufe und dauert, je nach Variante beziehungsweise Abschluss, zwischen zwei und viereinhalb Jahren. In einer modularen Ausbildung können diverse Themenschwerpunkte gewählt werden, darunter auch die Behindertenarbeit oder Behindertenbegleitung. In weiterer Folge können Spezialisierungen in einzelnen Bereichen erfolgen.

Die folgenden Bildungs-Varianten stehen zur Verfügung:

  • Abschluss auf Fachniveau - Dauer zwei Jahre
  • Abschluss auf Diplomniveau - Dauer drei bis viereinhalb Jahre
  • Abschluss auf Fachniveau berufsbegleitend - Dauer vier bis sechs Semester
  • Abschluss auf Diplomniveau berufsbegleitend - Dauer sechs bis neun Semester

Als Aufnahmevoraussetzungen gelten:

  • ein Mindestalter von 17 Jahren (Vollzeitausbildung) bzw. 19 Jahren (berufsbegleitend)
  • positiver Abschluss der 9. Schulstufe (Ausnahmen in Einzelfällen möglich)
  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • ärztliches Attest (der körperlichen und geistigen Gesundheit, nicht älter als 3 Monate)
  • die Teilnahme am Aufnahmegespräch
  • ein Berufspraktikum im Ausmaß von 120 Stunden im Behindertenbereich ist sinnvoll

Wie viel verdient man in der Behindertenarbeit?

Das Einstiegsgehalt von Fach-Sozialbetreuer_innen für Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung liegt zwischen 2.160,- und 2.580,- Euro brutto im Monat. (Diese Angaben beziehen sich auf die Mindestgehälter in Kollektivverträgen 2022.) 

Mit zunehmender Berufserfahrung und Weiterbildungen steigt das Gehalt.

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Diese Seite wurde aktualisiert am: 24. September 2024