Der Betriebsrat

Was ist ein Betriebsrat und welche Funktionen übernimmt er innerhalb eines Unternehmens? Wie läuft das Gründungsprozedere ab und welche Belegschaftsmitglieder sind wahlberechtigt? Erfahren Sie hier alles über die Interessenswahrung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Befugnisse der Betriebsratsmitglieder sowie die Vorteile einer Betriebsratsgründung.

Was versteht man unter einem Betriebsrat?

Der Betriebsrat gilt als Interessensvertretungsorgan der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb eines Unternehmens. Er ist für die Wahrung und Vertretung der Anliegen der gesamten Belegschaft zuständig.Die Funktionsperiode beträgt in der Regel fünf Jahre, bei Zusammenstellung des Betriebsrates vor dem 31.12.2016 vier Jahre.  

Wie erfolgt die Gründung eines Betriebsrates?

Der Betriebsrat wird unternehmensintern von der Belegschaft gewählt, wobei keine Verpflichtung besteht, dass ein Betriebsrat überhaupt gegründet werden muss. Nicht die Unternehmensführung, sondern die Angestellten sind für die Organisation und Durchführung der Wahl zuständig. Der Arbeitgeber ist allerdings nicht befugt, die Wahl zu verhindern. Des Weiteren ist die Unternehmensleitung dazu verpflichtet, Unterstützungsleistungen zur Ermöglichung eines Betriebsrates zu erbringen, wie beispielsweise ein Verzeichnis sämtlicher Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer auszuhändigen, um die Wählerliste zu erstellen. 

Welche Belegschaftsmitglieder sind gründungsrelevant und wahlberechtigt?

Nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Vollzeit angestellt sind, sind für die Durchführung der Wahl maßgebend und können ihre Stimme abgeben. Folgende Personen sind ebenfalls wahlberechtigt für die Betriebsratsgründung:

  • geringfügig Beschäftigte
  • Angestellte in Teilzeitarbeit
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Karenz 
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Präsenz- oder Zivildienst absolvieren

Welche Belegschaftsmitglieder sind nicht wahlberechtigt?

Nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines Unternehmens sind automatisch wahlberechtigt. Folgende Personen dürfen bei der Wahl des Betriebsrates nicht mitwirken:

  • Vorstandsmitglieder, geschäftsführende Personen und leitende Angestellte
  • Personen in einem familiären Naheverhältnis zur Unternehmensführung
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter 18 Jahren

Wie viele Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer werden für die Bildung eines Betriebsrates benötigt?

Die Belegschaft eines Unternehmens muss aus mindestens fünf familienfremden und stimmberechtigten Personen bestehen, damit ein Betriebsrat gewählt werden kann. Je nach Größe des Betriebes setzt sich der Betriebsrat aus einer bestimmten Zahl an Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern zusammen, um die Interessen der Belegschaft angemessen vertreten zu können. Hier finden Sie eine Übersicht über das Verhältnis der Angestellten zur Anzahl der Betriebsratsmitglieder.

Besonderheiten bei der Betriebsratsgründung

Sind innerhalb eines Unternehmens sowohl mindestens fünf Angestellte als auch mindestens fünf Arbeiterinnen und Arbeiter beschäftigt, sind in der Regel gesonderte Betriebsräte zu errichten. Wenn es seitens der Belegschaft gewünscht ist, besteht aber auch die Möglichkeit eines gemeinsamen Betriebsrates.

Wenn ein Unternehmen aus mehreren Teilbetrieben besteht, die wirtschaftlich eine Einheit bilden, wird zumeist ein zentraler Betriebsrat etabliert.Sind die Teilbetriebe organisatorisch voneinander abgegrenzt, sind separate Betriebsräte zu wählen.

Was sind die Aufgaben und Befugnisse eines Betriebsrates?

Die Mitglieder eines Betriebsrates verfügen über weitreichende Befugnisse und haben zahlreiche Aufgaben zu erledigen. Sie können viele Vorhaben und Maßnahmen innerhalb eines Unternehmens beeinflussen oder haben zumindest Mitspracherecht in der Entscheidungsfindung. 

In den folgenden Bereichen kann sich der Betriebsrat einbringen:

  • Schutz der Angestellten in arbeitsrechtlicher Hinsicht:
    Bei Kündigungen, Versetzungen oder Entlassungen hat der Betriebsrat Mitspracherecht, ebenso beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen oder wenn es um die Einhaltung des Kollektivvertrages geht.
  • Gesundheitsschutz der Belegschaft
    Über den Betriebsrat haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Einfluss auf die Qualität der Arbeitsplätze und auf den Gesundheitsschutz. Der Betriebsrat achtet darauf, dass gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen zum Gesundheitsschutz seitens der Unternehmensführung eingehalten werden.
  • Beratungsfunktion und Informationspflicht:
    Der Betriebsrat übernimmt gegenüber der Unternehmensführung eine wichtige Beraterrolle in Belangen, die die Belegschaft betreffen. Ebenso besteht die Pflicht seitens der Unternehmensführung, den Betriebsrat über wichtige Angelegenheiten oder Neuerungen zu informieren, beispielsweise im Rahmen des Frühwarnsystems über bevorstehende (Massen)Kündigungen, sowie diesem alle nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. 
  • Möglichkeit zu intervenieren:
    Ferner haben die Mitglieder des Betriebsrates Einfluss bei Änderungen oder Neueinführungen auf betrieblicher Organisationsebene, beispielsweise bei der Implementierung neuer Technologien oder der Wahl bestimmter Ausbildungsmodalitäten.
  • Verschwiegenheitspflicht:
    Gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat der Betriebsrat darauf zu achten, deren Interessen zu wahren und die persönlichen Verhältnisse nicht preiszugeben.
  • Hinzuziehung des Arbeitsinspektorats:
    Falls nötig ist der Betriebsrat befugt, das Arbeitsinspektorat zu kontaktieren und dessen Hilfe bei Beratungen in Anspruch zu nehmen.
Achtung

Die Funktion und Tätigkeit des Betriebsrates wird im Arbeitsverfassungsgesetz geregelt und kann nicht durch unternehmensinterne Vereinbarungen erweitert oder geschmälert werden.

Welche Vorteile bringt die Schaffung eines Betriebsrates mit sich?

Neben dem Schutz jeder einzelnen Arbeiternehmerin und jedes einzelnen Arbeitnehmers ist der Betriebsrat verpflichtet, die wirtschaftlichen, organisatorischen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Anliegen der Belegschaft zu vertreten.

Besonders bei auftretenden Problemen und Unstimmigkeiten zwischen der Unternehmensführung und der Belegschaft werden wichtige Kommunikationstätigkeiten übernommen, wodurch der Betriebsrat sozusagen als Vermittler zwischen Betriebsführung und Belegschaft fungiert.

Die Implementierung eines Betriebsrates bietet somit sowohl für die Unternehmensführung als auch für die Angestellten Vorteile und Erleichterungen.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 11. Juli 2024