Lehrlingsgehalt in Österreich: Lehrlingseinkommen
Wer in Österreich eine Lehre macht, erhält für die geleistete Arbeit und Ausbildung eine Vergütung – das sogenannte Lehrlingseinkommen. Dieser Begriff hat die frühere Bezeichnung „Lehrlingsentschädigung“ abgelöst.
Das Wichtigste im Überblick
- Lehrlingseinkommen: Lehrlinge erhalten während ihrer Ausbildung ein regelmäßiges Einkommen als Vergütung für ihre Lern- und Arbeitsleistung. Der rechtlich korrekte Begriff lautet heute „Lehrlingseinkommen“ – die frühere Bezeichnung „Lehrlingsentschädigung“ ist veraltet.
- Höhe des Einkommens: Das Lehrlingseinkommen ist in den meisten Branchen im Kollektivvertrag festgelegt und variiert je nach Beruf, Branche und Lehrjahr. Mit jedem absolvierten Lehrjahr steigt das Einkommen automatisch an.
- Soziale Absicherung: Bei Krankheit, Arbeitsverhinderung oder Arbeitsunfällen haben Lehrlinge Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dauer und Höhe der Fortzahlung sind gesetzlich geregelt und bieten umfassenden Schutz während der Ausbildung.
Was ist ein Lehrlingseinkommen?
Das Lehrlingseinkommen ist die Vergütung, die Lehrlinge während ihrer Lehrlingsausbildung von ihrem Lehrbetrieb erhalten. Rechtlich korrekt wird heute vom „Lehrlingseinkommen“ gesprochen. Diese Bezeichnung hat den älteren Begriff „Lehrlingsentschädigung“ abgelöst. Beide Begriffe meinen jedoch dasselbe und bezeichnen die monatliche Bezahlung während der Lehrzeit.
Die Höhe des Lehrlingseinkommens ist in den meisten Branchen im jeweiligen Kollektivvertrag festgelegt. Gibt es keine kollektivvertragliche Regelung, wird das Lehrlingseinkommen direkt im Lehrvertrag zwischen Lehrling und Lehrbetrieb vereinbart.
Besonderheiten des Lehrlingseinkommens
Das Lehrlingseinkommen unterscheidet sich in mehreren Punkten von einem regulären Gehalt oder Lohn:
Ausbildungsvergütung: Lehrlinge erlernen ihren Beruf erst und erbringen daher noch nicht die volle Arbeitsleistung wie ausgelernte Facharbeiter_innen. Das Lehrlingseinkommen spiegelt genau diesen Ausbildungscharakter wider und liegt deshalb unter dem Einkommen von fertig ausgebildeten Fachkräften.
Jährliche Steigerung des Lehrlingseinkommens: Das Lehrlingseinkommen steigt nicht durch Gehaltsverhandlungen oder Leistungsbeurteilungen, sondern automatisch mit jedem Lehrjahr entsprechend der kollektivvertraglichen oder im Lehrvertrag festgelegten Staffelung.
Wie hoch ist das Lehrlingseinkommen?
Die Höhe des Lehrlingseinkommens hängt von mehreren Faktoren ab und variiert je nach individueller Ausbildungssituation. Entscheidend sind vor allem der gewählte Lehrberuf, die Branche, das Lehrjahr und die geltenden kollektivvertraglichen Regelungen.
Faktoren, die das Lehrlingseinkommen beeinflussen:
- Lehrberuf und Branche: Unterschiedliche Branchen zahlen unterschiedlich hohe Lehrlingseinkommen. Technische oder gewerbliche Berufe haben oft andere Einkommenssätze als kaufmännische oder dienstleistungsorientierte Lehrberufe. Auch innerhalb derselben Branche können je nach konkretem Berufsbild Unterschiede bestehen.
- Lehrjahr: Mit jedem absolvierten Lehrjahr steigt das Lehrlingseinkommen automatisch. Diese Staffelung berücksichtigt die zunehmenden Kenntnisse und Fähigkeiten der Lehrlinge sowie ihre wachsende Produktivität im Betrieb. Die Lehrlingsentschädigung ist im ersten Lehrjahr daher am niedrigsten, im dritten oder vierten Lehrjahr verdienen Lehrlinge deutlich mehr als zu Beginn ihrer Ausbildung.
- Kollektivverträge: In den meisten Branchen regeln Kollektivverträge verbindlich die Mindesthöhe des Lehrlingseinkommens. Diese Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebervertretungen legen fest, wie viel Lehrlinge in den einzelnen Lehrjahren mindestens erhalten müssen. Die Kollektivverträge definieren auch, ob und in welcher Höhe Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gezahlt werden.
- Individueller Lehrvertrag: Gibt es für einen Lehrberuf keinen Kollektivvertrag, wird das Lehrlingseinkommen direkt im Lehrvertrag zwischen Lehrling und Lehrbetrieb vereinbart. Auch bei kollektivvertraglicher Regelung kann im Lehrvertrag ein höheres Einkommen vereinbart werden – nach unten darf jedoch nicht vom Kollektivvertrag abgewichen werden.
- Zusätzliche Vereinbarungen: Im Kollektivvertrag oder Lehrvertrag wird auch festgelegt, ob die Auszahlung wöchentlich oder monatlich erfolgt und welche weiteren Leistungen der Arbeitgeber_die Arbeitgeberin erbringt. Dazu können neben Sonderzahlungen auch Zuschüsse für Fahrtkosten, Internatskosten oder andere ausbildungsrelevante Aufwendungen gehören.
Aktuelle Informationen zu Lehrlingseinkommen in verschiedenen Branchen und Berufen finden Sie im AMS-Berufslexikon und bei der WKO.
Wann wird das Lehrlingseinkommen ausbezahlt?
Lehrlinge erhalten ihr Einkommen grundsätzlich regelmäßig und zu festen Terminen, die entweder im Kollektivvertrag oder im Lehrvertrag festgelegt sind. In den meisten Branchen erfolgt die Auszahlung monatlich, rechtlich ist auch eine wöchentliche Auszahlung möglich.
Sonderzahlungen für Lehrlinge
In vielen Branchen haben Lehrlinge Anspruch auf Sonderzahlungen, die zusätzlich zum regulären Einkommen ausbezahlt werden. Dazu zählen insbesondere:
- Urlaubszuschuss
- Weihnachtsremuneration
Ob und in welcher Höhe diese Sonderzahlungen zustehen, ist im Kollektivvertrag geregelt. In Branchen ohne Kollektivvertrag kann dies im Lehrvertrag vereinbart werden.
Sonderzahlungen werden üblicherweise einmal jährlich oder halbjährlich ausbezahlt – häufig im Sommer (Urlaubszuschuss) und im November oder Dezember (Weihnachtsremuneration).
Zahlungen bei Krankheit
Ist ein Lehrling krank und kann deshalb weder die Berufsschule noch den Ausbildungsbetrieb besuchen, bleibt der Anspruch auf das Lehrlingseinkommen bestehen. Die Dauer der Entgeltfortzahlung ist gesetzlich geregelt:
Für 8 Wochen steht das volle Lehrlingseinkommen zu.
Danach besteht für 4 Wochen ein Anspruch auf Teilentgelt, und zwar in der Höhe der Differenz zwischen dem vollen Lehrlingseinkommen und dem Krankengeld der Gesundheitskasse.
Diese Fristen gelten pro Arbeitsjahr und nicht pro Kalenderjahr. Zu beachten ist daher, wann das Lehrverhältnis begonnen wurde und wie lange die Arbeitsverhinderung anhält.
Wichtig ist, die Erkrankung unverzüglich dem Lehrbetrieb zu melden und – wenn erforderlich – eine ärztliche Bestätigung vorzulegen.
Zahlungen bei Arbeitsverhinderung
Arbeitsverhinderungen können aus unterschiedlichen Gründen entstehen, etwa durch Arzttermin, Amtsweg oder persönliche Termine wie eine Hochzeit. Lehrlinge haben bei der Arbeitsverhinderung weiterhin Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts, wenn die Arbeitsverhinderung unverschuldet ist und ein wichtiger persönlicher Grund vorliegt.
Dazu zählen beispielsweise:
- Arztbesuche, die außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich sind
- Todesfall eines nahen Angehörigen
- Hochzeit oder Geburt im engsten Familienkreis
- gerichtliche oder behördliche Termine
Die Dauer der bezahlten Freistellung ist gesetzlich oder kollektivvertraglich geregelt.
Wichtig: Die Arbeitsverhinderung muss dem Lehrbetrieb so früh wie möglich gemeldet werden. Auf Verlangen des Arbeitgebers_der Arbeitgeberin ist ein Nachweis für den Grund der Abwesenheit vorzulegen (z. B. Sterbeurkunde, Ladung, Heiratsurkunde).
Zahlungen bei Arbeitsunfällen
Passiert ein Arbeits- oder Wegunfall – also während der Arbeit, auf dem Weg zur Arbeit oder zur Berufsschule –, sind Lehrlinge durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. In diesem Fall erhalten sie weiterhin ihr volles Lehrlingseinkommen.
Lehrlinge haben bei einem Arbeitsunfall Anspruch auf:
- Fortzahlung des vollen Lehrlingseinkommens für 8 Wochen,
- anschließend auf ein Teilentgelt für weitere 4 Wochen, das die Differenz zwischen dem Krankengeld der Krankenversicherung und dem vollen Lehrlingseinkommen ausgleicht.
Weg- oder Arbeitsunfälle müssen dem Lehrbetrieb sofort gemeldet werden, damit dieser die Meldung an die AUVA weiterleiten kann.
Finanzielle Unterstützung für Lehrlinge
Das AMS stellt Lehrlingen und Lehrstellensuchenden mehrere Förderungen zur Verfügung, die Ausbildung, Lebensunterhalt und Mobilität erleichtern. Die wichtigsten Unterstützungen sind:
Förderung der überbetrieblichen Lehrausbildung (ÜBA)
Jugendliche, die keine betriebliche Lehrstelle finden, können eine überbetriebliche Ausbildung über das AMS beginnen. Das AMS übernimmt dabei die Ausbildungskosten und stellt eine Ausbildungsbeihilfe zur Verfügung, die während der gesamten Maßnahme ausgezahlt wird.
Unterstützung für Kurse und Zusatzqualifikationen
Für Weiterbildungen wie Vorbereitungskurse, Zusatzmodule, Sprachtrainings oder Qualifikationen im Rahmen der Lehre mit Matura können Lehrlinge finanzielle Zuschüsse erhalten. Auch Auslandspraktika können gefördert werden.
Vorstellungsbeihilfe für Lehrstellensuchende
Müssen Jugendliche für ein Vorstellungsgespräch eine längere Anreise auf sich nehmen, kann das AMS unter bestimmten Voraussetzungen Fahrt-, Verpflegungs- oder Unterkunftskosten übernehmen.
Wenn die Lehrstelle weit entfernt liegt und keine näher gelegene, zumutbare Alternative verfügbar ist, können Lehrlinge eine Entfernungsbeihilfe beantragen. Diese unterstützt bei den laufenden Fahrtkosten während der gesamten Lehrzeit.
Das AMS unterstützt auch bei der Suche nach der passenden Lehrstelle:
- Mit der AMS-Stellensuche alle jobs finden Sie nicht nur Jobs, sondern auch alle offenen Lehrstellen in ganz Österreich.
- Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie mit nur einem Klick passende Lehrstellen in Ihrem Bundesland finden.
- Im eJob-Room für Bewerber_innen werden ebenfalls freie Lehrstellen in ganz Österreich angezeigt. Sie erhalten detaillierte Informationen über die angebotene Lehrstelle, den Ausbildungsbetrieb, die Lehrlingsentschädigung, den Ort und ab wann die Lehrstelle verfügbar ist.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Lehrlingsentschädigung und Lehrlingseinkommen?
Beide Begriffe bezeichnen die Vergütung, die Lehrlinge während ihrer Ausbildung erhalten. Es gibt somit keinen inhaltlichen Unterschied. „Lehrlingsentschädigung“ ist die frühere, veraltete Bezeichnung, während heute rechtlich korrekt von „Lehrlingseinkommen“ gesprochen wird.
Wie viel verdient man als Lehrling?
Das Einkommen von Lehrlingen berechnet sich auf Basis des jeweiligen Kollektivvertrags und hängt von Branche, Lehrberuf sowie Lehrjahr ab. Das Lehrlingseinkommen steigt jedes Jahr automatisch an. Im AMS-Berufslexikon wird das Lehrlingseinkommen bei den jeweiligen Lehrberufen angezeigt.
In welchem Lehrberuf verdient man am wenigsten?
Die niedrigsten Lehrlingseinkommen finden sich in Ausbildungsberufen des Dienstleistungssektors wie Friseur_in, Florist_in, Kosmetiker_in und in manchen Bereichen der Systemgastronomie. Dort liegen die kollektivvertraglichen Mindestentgelte im ersten Lehrjahr unter jenen von vielen anderen Lehrberufen. Die genaue Höhe variiert je nach Branche und Kollektivvertrag.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 30. April 2026