Lehrlingseinkommen

Sie sind auf der Suche nach einer neuen Herausforderung und wollen eine Lehre absolvieren? Hier finden Sie alle relevanten Informationen rund um das Thema Lehrlingseinkommen.

Was versteht man unter dem Lehrlingseinkommen?

Früher wurde das Lehrlingseinkommen "Lehrlingsentschädigung" genannt, gemeint ist dabei aber immer das gleiche. Die andere Bezeichnung stellt keinen Unterschied in Form oder Höhe des Einkommens dar.

Vereinfacht gesagt ist das Lehrlingseinkommen das Einkommen, welches ein Lehrling für die Dauer seiner Lehre erhält. Die Lehrlingseinkommen wird je nach Branche im Kollektivvertrag geregelt, kann aber auch zusätzlich, oder wenn keine kollektivvertragliche Vereinbarung vorgesehen ist, in einem Lehrvertrag vereinbart werden. Mit jedem Lehrjahr erhöht sich die Lehrlingseinkommen automatisch.

Wann erhält man ein Lehrlingseinkommen?

Lehrlingseinkommen erhalten alle Lehrlinge, unabhängig von der Branche oder dem Firmenstandort, im Zuge der folgenden Tätigkeiten bzw. während der folgenden Zeiten:

  • Während der Ausbildung in der Berufsschule
  • Zur Zeit der Abschlussprüfung
  • Während der tatsächlichen Berufsausübung

Ebenso hat ein Lehrling Anspruch auf Entgeltfortzahlung infolge einer Krankheit oder wenn ein Unglücksfall eintritt.

Was passiert im Falle von Arbeitsverhinderung?

Im Falle von Arbeitsverhinderung aufgrund von Krankheit, Unfall oder beispielsweise bei besonderen familiären Ereignissen, steht einem Lehrling prinzipiell das Entgelt in voller Höhe zu. Zu beachten ist in diesem Fall, wann das Lehrverhältnis begonnen wurde und wie lange die Arbeitsverhinderung anhält, da hier Unterschiede bezüglich der Höhe des zustehenden Entgelts bestehen.

Beginn der Lehre ab dem 01. Juli 2018
Allen Lehrlingen, die ihre Lehre nach dem 01. Juli 2018 begonnen haben, gebührt bei Arbeitsverhinderung für acht Wochen (pro Lehrjahr) das volle Lehrlingseinkommen und für weiteren vier Wochen ein branchenabhängiges Teilentgelt. Dieses Teilentgelt entspricht dem Unterschiedsbetrag zwischen dem vollen Lehrlingseinkommen sowie dem Geld, welches von der Krankenkasse ausbezahlt wird.

Beginn der Lehre vor dem 30. Juni 2018
Hat die Lehre bereits vor bzw. bis einschließlich 30. Juni 2018 begonnen, besteht für einen Zeitraum von vier Wochen Anspruch auf das volle Lehrlingseinkommen, für weitere zwei Wochen Anwartschaft auf das zuvor erwähnte Teilentgelt.

Sollte die Arbeitsverhinderung länger bestehen, ist die Regelung wie folgt:
Für die ersten drei Tage haben Lehrlinge Anspruch auf das volle Lehrlingseinkommen. Für weitere sechs Wochen besteht Recht auf ein Teilentgelt.

Achtung:
Jede Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber umgehend zu melden!

Wie hoch ist das Lehrlingseinkommen?

Die Höhe des Lehrlingseinkommen ist in erster Linie branchen- bzw. berufsabhängig und im Kollektivvertrag festgesetzt, oder in einem gesondert abzuschließenden Lehrvertrag zu vereinbaren. Hier wird ebenso geregelt, ob die Auszahlung des Entgelts wöchentlich oder monatlich erfolgt, sowie ob und in welcher Höhe vom Arbeitgeber Sonderzahlungen (Urlaubsentgelt, Weihnachtsremuneration) geleistet werden. Mit jedem Lehrjahr erhöht sich das Ihnen zustehende Entgelt.

Tipp: Bei einem etwaigen Abschluss eines individuellen Lehrvertrags sollte auf ein (kollektivvertragliches) Mindestentgelt geachtet werden!

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Wissenswertes für Lehrlinge

Das sollten Sie als Lehrling wissen:

  • Anspruch auf Lehrlingseinkommen besteht während der Berufsschule, im Zuge der Berufsausübung und während der Abschlussprüfung
  • Die Auszahlungshöhe ist branchen- und berufsabhängig (Kollektivvertrag)
  • Lehrlingseinkommen wird pro Lehrjahr erhöht
  • Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung
  • Lehrlinge sind jedenfalls unfall-, kranken-, arbeitslosen- sowie pensionsversichert

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Diese Seite wurde aktualisiert am: 21. Februar 2023