Postensuchtage in Österreich
Postensuchtage geben Arbeitnehmer_innen in Österreich die Möglichkeit, nach einer Kündigung bezahlte Zeit für die Jobsuche zu nutzen. Sie sind gesetzlich geregelt und sollen den beruflichen Neustart erleichtern. Wer Anspruch auf Postensuchtage hat und wie Sie Ihre Arbeitsuchtage während der Kündigungsfrist beantragen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Postensuchtage stehen prinzipiell nur bei Kündigung durch die Arbeitgeberin_den Arbeitgeber zu, nicht jedoch bei Eigenkündigung oder einvernehmlicher Auflösung.
- Der Anspruch beträgt ein Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit pro Woche während der Kündigungsfrist und kann flexibel tage- oder stundenweise genutzt werden; eine Übertragung in andere Wochen ist jedoch nicht möglich.
- Postensuchtage müssen aktiv beantragt werden und haben grundsätzlich Vorrang vor bereits vereinbartem Urlaub.
Was sind Postensuchtage?
Postensuchtage (auch „Freizeit während der Kündigungsfrist“ genannt) können Arbeitnehmer_innen im Falle einer Kündigung durch die Arbeitgeberin_den Arbeitgeber während der Kündigungsfrist in Anspruch nehmen. Es kommt zu keiner Kürzung des Gehalts bzw. Lohns, weshalb bei einem Anspruch auf Postensuche auch von „bezahlter Freizeit“ gesprochen wird. Die Postensuchtage sind gesetzlich verankert und in § 22 des Angestelltengesetzes (AngG) geregelt.
Auch das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) regelt in § 1160 den gesetzlichen Anspruch auf Postensuchtage: Demnach haben Arbeitnehmer_innen nach einer Kündigung durch die Arbeitgeberin_den Arbeitgeber während der Kündigungsfrist Anspruch auf bezahlte Postensuchtage im Ausmaß von mindestens einem Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit, sofern kein Pensionsanspruch besteht und keine abweichende kollektivvertragliche Regelung gilt.
Wer hat Anspruch auf Postensuchtage?
Ob Sie einen Anspruch auf Postensuchtage haben, hängt davon ab, wie Ihr Arbeitsverhältnis beendet wird:
- Kündigung durch die Arbeitgeberin_den Arbeitgeber: Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Postensuchtage.
- Eigenkündigung: Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch.
- Einvernehmliche Auflösung: Es besteht kein gesetzlicher Anspruch.
- Entlassung: Bei einer fristlosen Kündigung (Entlassung) haben Sie keinen Anspruch auf Postensuchtage.
Im Beitrag Kündigungsfrist informieren wir Sie über die Unterschiede bei der Arbeitnehmer_innen- und der Arbeitgeber_innen-Kündigung.
Manche Kollektivverträge haben auch in Bezug auf Postensuchtage spezifische Regelungen. Lesen Sie im Anlassfall in dem für Sie geltenden Kollektivvertrag nach.
Ausmaß der Postensuchtage: Wie viele Stunden stehen mir zu?
Postensuchtage stehen gekündigten Angestellten oder Arbeiter_innen in jeder Woche der Kündigungsfrist im Ausmaß von mindestens einem Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu. Die wöchentlichen Postensuchtage können auf einmal oder auch stundenweise aufgebraucht werden.
Herr A. wurde von seinem Arbeitgeber gekündigt. Da er eine Kündigungsfrist von 8 Wochen hat und 39 Wochenstunden im Unternehmen X arbeitet, stehen ihm während der gesamten Kündigungsfrist wöchentlich mindestens 7,8 Stunden an Postensuche zu. Diese Stunden kann Herr A. an einem Tag in der Woche in Anspruch nehmen oder auf mehrere Tage in einer Woche aufteilen.
Wichtig: Sie können Ihre Postensuchtage nicht von einer Woche zur anderen mitnehmen und zusammengefasst in Anspruch nehmen!
Frau B. wurde von ihrer Arbeitgeberin gekündigt und hat 9 Wochen Kündigungsfrist. Da sie für 25 Wochenstunden angestellt ist, hat Frau B. während der gesamten Kündigungsfrist einen Anspruch von 5 Stunden pro Woche für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Frau B. möchte ihre Postensuchtage gesammelt am Ende der Kündigungsfrist in Anspruch nehmen. Dies ist jedoch nicht möglich, Frau B. kann ihre Postensuchtage lediglich wochenweise in Anspruch nehmen, jedoch nicht sammeln und in die nächste Woche mitnehmen.
Postensuchtage bei Teilzeit
Auch Teilzeitbeschäftigte haben einen aliquoten Anspruch auf Postensuchtage. Für geringfügig Beschäftigte gilt dieser Anspruch ebenso.
Eine Teilzeitkraft, die mit 25 Stunden pro Woche angestellt ist, hat Anspruch auf Postensuchtage im Ausmaß von einem Fünftel der regelmäßigen Wochenarbeitszeit: 25 Stunden / 5 = 5 Stunden.
Postensuchtage richtig beantragen
Um Ihren Anspruch auf Postensuchtage geltend zu machen, müssen Sie dies aktiv bei Ihrer Arbeitgeberin_Ihrem Arbeitgeber einfordern. Es gibt keine Formvorschrift, eine mündliche Mitteilung ist grundsätzlich ausreichend.
Wann konkret Sie Ihre Postensuchtage in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie möglichst frühzeitig mit Ihrer Arbeitgeberin_Ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Ihr Vorschlag darf nur aus zwingenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Werden Postensuchtage unberechtigterweise verweigert, müssen sie finanziell abgegolten werden.
Postensuchtage und Resturlaub
Haben Sie während der Kündigungsfrist noch einen offenen Resturlaub, sollten Sie Ihren Anspruch auf Postensuchtage rechtzeitig geltend machen. Grundsätzlich gilt: Der Anspruch auf Postensuchtage hat Vorrang vor Urlaub – allerdings nur dann, wenn Sie diesen Anspruch bereits vor oder spätestens bei der Urlaubsvereinbarung anmelden.
Wurde der Urlaub bereits vereinbart, ohne dass Sie Postensuchtage eingefordert haben, gelten die Urlaubstage als verbraucht und für diesen Zeitraum besteht kein zusätzlicher Anspruch auf Postensuchtage.
Frau X. hat bereits im März ihren Sommerurlaub vom 3. Juni bis 24. Juni beantragt und genehmigt bekommen. Sie wird jedoch am 2. Mai zum 15. Juli gekündigt und hat eine Kündigungsfrist von 9 Wochen. Frau X. verlangt ihren Anspruch auf Freizeit während der Kündigungsfrist, erhält diese Postensuchtage jedoch nur für insgesamt 6 Wochen (abzüglich der bereits vereinbarten 3 Urlaubswochen).
Postensuchtage: Sonderfälle
Ob Sie auch während eines Krankenstands Anspruch auf Postensuchtage haben, wie es bei einer Dienstfreistellung aussieht und ob Sie nachweisen müssen, wie Sie Ihre Postensuchtage nutzen, haben wir im folgenden Abschnitt für Sie zusammengefasst.
Postensuchtage im Krankenstand
Auch während eines Krankenstands kann eine Kündigung arbeitsrechtlich wirksam ausgesprochen werden. Solange Sie sich als Arbeitnehmer_in jedoch im Krankenstand befinden, können Sie keine Postensuchtage konsumieren, da Sie bereits von Ihrer Arbeitspflicht befreit sind. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung während des Krankenstands bleibt von der Kündigung unberührt.
Postensuchtage bei Dienstfreistellung
Wurden Sie nach der Kündigung vom Dienst freigestellt, entfällt der Anspruch auf Postensuchtage.
Muss ich nachweisen, dass ich die Postensuchtage für die Jobsuche nutze?
Das Angestelltengesetz schreibt nicht vor, dass Postensuchtage tatsächlich für die Jobsuche verwendet werden müssen. Sie dürfen Ihre Postensuchtage also auch als Freizeit nutzen, ohne nachweisen zu müssen, wofür Sie diese konkret einsetzen. So können Sie die Zeit beispielsweise auch für private Erledigungen oder einen Wohnungswechsel verwenden. Ihr Anspruch auf Postensuchtage besteht auch dann, wenn Sie bereits eine neue Arbeitsstelle gefunden haben.
Postensuchtage sinnvoll nutzen: Jobsuche während der Kündigungsfrist
Postensuchtage bieten Ihnen während der Kündigungsfrist eine gesetzlich gesicherte Möglichkeit, auf Jobsuche zu gehen, ohne dafür auf Ihr Gehalt verzichten oder Urlaub nehmen zu müssen.
Der Anspruch besteht jedoch nur bei einer Kündigung durch die Arbeitgeberin_den Arbeitgeber und ist zeitlich begrenzt.
Beantragen Sie Ihre Arbeitsuchtage rechtzeitig und nutzen Sie die freie Zeit für Bewerbungen und die Vorbereitung auf Ihren nächsten Karriereschritt.
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Häufig gestellte Fragen
Wie viele Postensuchtage stehen mir zu?
Während der Kündigungsfrist steht Ihnen pro Woche mindestens ein Fünftel Ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit als Postensuchtage zu. Diese können tage- oder stundenweise genutzt, jedoch nicht auf spätere Wochen übertragen oder gesammelt in Anspruch genommen werden.
Habe ich bei einer einvernehmlichen Auflösung Anspruch auf Postensuchtage?
Bei einer einvernehmlichen Auflösung besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Postensuchtage. Dieser besteht nur bei einer Kündigung durch die Arbeitgeberin_den Arbeitgeber.
Muss ich nachweisen, dass ich während der Postensuchtage eine Stelle suche?
Nein, ein Nachweis darüber, wie Sie Ihre Postensuchtage tatsächlich verwenden, ist nicht erforderlich. Sie können diese Zeit auch für andere private Erledigungen nutzen, solange Sie den Anspruch rechtzeitig geltend gemacht haben.
Was passiert mit meinen Postensuchtagen, wenn ich im Krankenstand bin?
Da Sie im Krankenstand ohnehin von Ihrer Arbeitspflicht befreit sind, haben Sie währenddessen keinen Anspruch auf Postensuchtage.
Was kann ich tun, wenn meine Arbeitgeberin_mein Arbeitgeber die Postensuchtage verweigert?
Postensuchtage dürfen nur aus zwingenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Verweigert Ihre Arbeitgeberin_Ihr Arbeitgeber Ihnen diese zu Unrecht, haben Sie Anspruch auf finanzielle Abgeltung der nicht genehmigten freien Tage.
Haben Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf Postensuchtage?
Ja, auch Teilzeit- sowie geringfügig Beschäftigte haben einen anteilsmäßigen Anspruch auf Postensuchtage. Dieser richtet sich nach dem Ausmaß der regelmäßigen Wochenarbeitszeit und beträgt ebenfalls mindestens ein Fünftel davon.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 29. Juli 2026