Psychotherapieausbildung

Sie möchten gerne Psychotherapeut_in werden? Wir geben Ihnen alle wichtigen Infos zur Psychotherapieausbildung in Österreich. Was beinhaltet die Ausbildung und wie lange dauert sie? Welche Kosten entstehen? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen auf dieser Seite.

Aufbau der Psychotherapieausbildung in Österreich

Die Psychotherapie gilt in Österreich als Heilverfahren im Gesundheitsbereich. Sie dient zur Behandlung von psychischen, psychosozialen oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen. 

Die Ausbildung zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten besteht in Österreich aus 2 aufeinander aufbauenden Teilen:

  1. Dem psychotherapeutischen Propädeutikum (allgemeiner Teil)
  2. Dem psychotherapeutischen Fachspezifikum (besonderer Teil)

Die Psychotherapie-Ausbildung ist in Österreich gesetzlich geregelt und zwar im Psychotherapiegesetz (PthG). 

Wichtig

Das psychotherapeutische Propädeutikum stellt keine Berufsausbildung dar! Der alleinige Abschluss des Propädeutikums berechtigt somit nicht zum Arbeiten als Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut. Hierfür muss auch ein psychotherapeutisches Fachspezifikum abgeschlossen sein.

Das psychotherapeutische Propädeutikum: Ziel und Voraussetzungen

Ziel des psychotherapeutischen Propädeutikums ist es, für alle angehenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine Grundlage zu schaffen, sodass nach Abschluss des Propädeutikums alle über denselben Wissensstand verfügen. Erst im zweiten Teil der Ausbildung, dem Fachspezifikum, erfolgt die eigentliche Ausbildung zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten. 

Sie möchten mit dem Propädeutikum beginnen? Wir informieren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen: 

  • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet 
  • Sie verfügen über die Matura (inkl. Berufsmatura) ODER
  • eine Studienberechtigungsprüfung ODER
  • einen nostrifizierten, der Matura gleichwertigen Abschluss im Ausland ODER
  • das Diplom des Krankenpflegefachdienstes ODER
  • das Diplom des medizinisch-technischen Dienstes ODER
  • eine Sondergenehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Inhalt und Umfang des Propädeutikums

Das psychotherapeutische Propädeutikum stellt den allgemeinen Teil der Ausbildung dar und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil:

1. Theorie (765 Stunden)

2. Praxis (550 Stunden), diese setzt sich zusammen aus: 

  • Praktikum (480 Stunden)
  • Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung (50 Stunden)
  • Praktikumssupervision (20 Stunden)

Der theoretische Teil besteht aus Kursen zu folgenden Themenbereichen:

  • Problemgeschichte und Entwicklungen der psychotherapeutischen Schulen
  • Allgemeine Psychologie und Entwicklungspsychologie
  • Persönlichkeitstheorien
  • Pharmakologie
  • Medizinische Terminologie
  • Psychiatrie, Psychopathologie, Psychosomatik
  • Psychosoziale Interventionsformen
  • Psychologische Diagnostik und Begutachtung
  • Rehabilitation, Sonder- und Heilpädagogik
  • Erste Hilfe in der psychotherapeutischen Praxis
  • Forschungs- und Wissenschaftsmethodik
  • Ethik und Psychotherapie
  • Rahmenbedingungen für die Ausübung von Psychotherapie

Das Praktikum muss in einer im psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens absolviert werden. Zudem muss das Praktikum den Umgang mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen beinhalten.

Dauer des Propädeutikums

Das Propädeutikum dauert je nach Ausbildungsträger circa 2 bis 3 Jahre. Sollten Sie sich einzelne Kurse oder auch Selbsterfahrung und Praktikum anrechnen lassen können, verkürzt sich die Ausbildungszeit. 

Kosten des Propädeutikums

Je nach Ausbildungseinrichtung betragen die Kosten für den theoretischen Teil 4.000 bis 8.000 Euro. Falls Sie sich einzelne Kurse anrechnen lassen können, reduziert dies die Kosten.

Hinzu kommen die Kosten für die Selbsterfahrung und Supervision, diese sind abhängig von der Höhe des Honorars der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten.

Das psychotherapeutische Fachspezifikum: Ziel und Voraussetzungen

Das psychotherapeutische Fachspezifikum stellt den zweiten und vertiefenden Teil der Ausbildung dar. 

Ziel des Fachspezifikums ist es, Ihnen theoretisches und praktisches Wissen in einer der gesetzlich anerkannten Psychotherapie-Methoden zu vermitteln, um Sie so auf die selbstständige Tätigkeit als Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut vorzubereiten.

In Österreich gibt es 23 psychotherapeutische Methoden, die wissenschaftlich und gesetzlich anerkannt sind.

Voraussetzungen für das psychotherapeutische Fachspezifikum:

Das psychotherapeutische Fachspezifikum darf nur unter folgenden Voraussetzungen absolviert werden:

  1. Handlungsfähigkeit in allen Belangen im Hinblick auf die Berufsausübung
  2. Vollendung des 24. Lebensjahres
  3. Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums
  4. Erwerb eines Quellberufs (siehe unten)

Ausnahmen gelten für Personen, die auf Grund ihrer Eignung vom Bundesministerium für Gesundheit mit Bescheid zur Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums zugelassen worden sind.

Einen Quellberuf haben Sie erworben, wenn Sie eine der folgenden Ausbildungen abgeschlossen haben:

  • Akademie für Sozialarbeit / Fachhochschule für Sozialarbeit
  • Pädagogische Akademie 
  • Lehranstalt für Ehe- und Familienberatung 
  • Kurzstudium Musiktherapie oder einen Hochschullehrgang für Musiktherapie 
  • Studium der Medizin
  • Pädagogikstudium
  • Philosophiestudium
  • Psychologiestudium
  • Studium der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft
  • Ausbildung im diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegefachdienst oder gehobenen medizinisch-technischen Dienst
  • Studium der Theologie
  • Studium für das Lehramt an höheren Schulen

Welche psychotherapeutischen Fachspezifika gibt es?

In Österreich existieren 23 gesetzlich und wissenschaftlich anerkannte psychotherapeutische Methoden, die sich in 4 psychotherapeutische Schulen bzw. Grundrichtungen einordnen lassen: 

1. Tiefenpsychologisch‐psychodynamische Orientierung:

  • Analytische Psychologie
  • Gruppenpsychoanalyse / Psychoanalytische Psychotherapie 
  • Individualpsychologie Psychoanalyse / Psychoanalytische Psychotherapie 
  • Psychoanalytisch orientierte Psychotherapie 
  • Autogene Psychotherapie
  • Daseinsanalyse 
  • Dynamische Gruppenpsychotherapie
  • Hypnosepsychotherapie
  • Katathym Imaginative Psychotherapie
  • Konzentrative Bewegungstherapie
  • Transaktionsanalytische Psychotherapie

2. Humanistisch-existentiell Orientierung

  • Existenzanalyse
  • Existenzanalyse und Logotherapie
  • Gestalttheoretische Psychotherapie 
  • Integrative Gestalttherapie
  • Integrative Therapie
  • Klientenzentrierte Psychotherapie
  • Person(en)zentrierte Psychotherapie
  • Psychodrama

3. Systemische Orientierung

  • Neuro-Linguistische Psychotherapie
  • Systemische Familientherapie

4. Verhaltenstherapeutische Orientierung

  • Verhaltenstherapie

Bevor Sie mit dem psychotherapeutischen Fachspezifikum beginnen, müssen Sie somit eine psychotherapeutische Methode wählen, in der Sie ausgebildet werden möchten. Ein Überblick über die unterschiedlichen Schulen wird im ersten Teil der Ausbildung, dem Propädeutikum, gegeben. Dies soll Ihnen ermöglichen, sich für eine der 23 anerkannten psychotherapeutischen Methoden zu entscheiden.

Inhalt und Umfang des Fachspezifikums

Im jeweiligen Fachspezifikum wird Ihnen Wissen zur gewählten Psychotherapie-Methode vermittelt. Haben Sie sich beispielsweise für die systemische Familientherapie entschieden, so werden Sie genau für diese Therapieform ausgebildet.

Genauso wie das Propädeutikum, bestehen die einzelnen Fachspezifika aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, jedoch ist der Umfang dieses Teils der Ausbildung wesentlich größer:

1. Theoretischer Teil: Gesamtdauer von mindestens 300 Stunden 

  • Theorie der gesunden und der psychopathologischen Persönlichkeitsentwicklung: mindestens 60 Stunden
  • Methodik und Technik: mindestens 100 Stunden
  • Persönlichkeits- und Interaktionstheorien: mindestens 50 Stunden
  • Psychotherapeutische Literatur: mindestens 40 Stunden
  • Schwerpunktbildung je nach psychotherapeutischer Methode: mindestens 50 Stunden

2. Praktischer Teil: Gesamtdauer von mindestens 1600 Stunden

  • Selbsterfahrung bei Lehrtherapeutin bzw. Lehrtherapeut, Lehranalyse sowie Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung: mindestens 200 Stunden
  • Praktikum: mindestens 550 Stunden
  • Praktikumssupervision: mindestens 30 Stunden
  • Psychotherapeutische Tätigkeit: mindestens 600 Stunden
  • Begleitende Supervision: mindestens 120 Stunden
  • Schwerpunktbildung je nach psychotherapeutischer Methode: mindestens 100 Stunden

Das Praktikum muss in einer im psychotherapeutisch-psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens absolviert werden und dient dem Erwerb praktischer psychotherapeutischer Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit verhaltensgestörten und leidenden Personen unter fachlicher Anleitung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. 

Haben Sie bereits ausreichend fachlich methodenspezifische Kompetenz erlangt, dann erhalten Sie den Status "Psychotherapeut/Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision". Sie sind somit noch weiterhin in Ausbildung, können ab diesem Zeitpunkt jedoch selbstständig mit Klientinnen und Klienten arbeiten. Diese psychotherapeutische Tätigkeit ist Teil der Ausbildung und umfasst 600 Stunden. Zudem werden Sie im Umfang von 120 Stunden durch eine Lehrtherapeutin bzw. einen Lehrtherapeuten fachlich begleitet und supervidiert.

Dauer des Fachspezifikums

Wie lange die Ausbildung des psychotherapeutischen Fachspezifikums dauert, hängt stark von der gewählten psychotherapeutischen Methode sowie vom Ausbildungsträger ab. Da ein Großteil des Fachspezifikums aus der psychotherapeutischen Tätigkeit unter Supervision besteht, hängt die Dauer der Ausbildung sehr davon ab, wie rasch Sie ausreichend Klientinnen und Klienten gewinnen können.

Es kann jedoch mit einer Ausbildungsdauer von 3 bis 6 Jahren gerechnet werden. 

Kosten des Fachspezifikums

Die Kosten für das psychotherapeutische Fachspezifikum betragen zwischen 25.000 und 50.000 Euro. Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Art der psychotherapeutischen Methode und auch von der Dauer und dem Umfang der Ausbildung.

Wie hoch die Kosten genau sind, erfahren Sie direkt beim jeweiligen Ausbildungsträger. 

Wo können Sie die Psychotherapieausbildung in Österreich absolvieren?

In Österreich gibt es aktuell 39, vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, anerkannte Ausbildungseinrichtungen für psychotherapeutische Propädeutika und Fachspezifika. Diese sind alle in der Datenbank „Ausbildungseinrichtungen für Theorie und Praxis“ gelistet.

Die Datenbank ermöglicht Ihnen sowohl nach Ausbildungsstätten für das Propädeutikum, als auch für das Fachspezifikum zu suchen. Zudem gibt es die Möglichkeit nach Einrichtungen, die Praktika für das Propädeutikum oder Fachspezifikum anbieten, zu suchen. 

In Österreich haben Sie zudem auch die Möglichkeit an manchen Universitäten Psychotherapie-Wissenschaft zu studieren. 

Die einzelnen Ausbildungsstätten bieten immer wieder Veranstaltungen an, bei denen die Ausbildung für das psychotherapeutische Fachspezifikum vorgestellt wird. Dies gibt Ihnen auch die Möglichkeit, die Ausbildungseinrichtung sowie die dort vortragenden Lehrpersonen sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vorab kennenzulernen.

In der AMS Weiterbildungsdatenbank finden Sie sowohl die nächsten startenden Lehrgänge des psychotherapeutischen Propädeutikums als auch des psychotherapeutischen Fachspezifikums.

Wie erlangen Sie die Berufsberechtigung?

Um selbstständig als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut tätig sein zu können, müssen Sie die Berufsberechtigung erlangen. Hierfür gelten folgende Voraussetzungen: 

  • Handlungsfähigkeit in allen Belangen im Hinblick auf die Berufsausübung
  • erfolgreiche Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums und des psychotherapeutischen Fachspezifikums
  • Vollendung des 28. Lebensjahres
  • Gesundheitliche Eignung
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Deutschkenntnisse
  • Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Eintragung in die Berufsliste der Psychotherapie

Die Eintragung in die Berufsliste der Psychotherapie erfolgt mittels Antrag beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Den Antrag können Sie entweder per Post oder persönlich einreichen. 

Nach Erhalt der Berufsberechtigung sind Sie verpflichtet, im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufes die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ anzuführen. In einer Zusatzbezeichnung können Sie auch die jeweilige methodenspezifische Ausrichtung angeben.

Wo können Sie als Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut arbeiten?

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiten vielfach freiberuflich in eigener Praxis oder in einer Gemeinschaftspraxis (beispielsweise mit Ärztinnen und Ärzten sowie Psychologinnen und Psychologen). Sie können jedoch auch in Krankenhäusern, Rehabilitationszentren oder psychosozialen Beratungsstellen tätig sein. 

Welches Einkommen können Sie als Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut erwarten?

Welches Honorar Sie als niedergelassene/r Psychotherapeutin oder Psychotherapeut verlangen, ist nicht vorgeschrieben. Je nach psychotherapeutischer Methode werden zwischen 70 und 150 Euro für eine 50 Minuten-Einheit verlangt.

Als Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut in eigener Praxis entstehen meist hohe Ausgaben für die Räumlichkeiten, auch besteht bei Selbstständigkeit ein größeres Berufsrisiko, als im Angestelltenverhältnis.

Wie viel Sie als niedergelassene/r Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut verdienen werden, hängt stark von der Anzahl der Klientinnen und Klienten ab, sowie von Ihren monatlichen Betriebsausgaben.

Wie hoch Ihr Einkommen im Angestelltenverhältnis sein kann, ist sehr davon abhängig, wo Sie arbeiten und ob diese Einrichtung über einen Kollektivvertrag verfügt.

Weiterführende Informationen

Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut – AMS
BerufsinformationssystemInformieren Sie sich jetzt über das Berufsfeld der Psychotherapie! Welche Kompetenzen sind notwendig und welche Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es?

Psychologin bzw. Psychologe – AMS Berufsinformationssystem
Was genau macht eine Psychologin bzw. ein Psychologe? Wir geben Ihnen alle Infos zu dem Berufsfeld: Von den Ausbildungswegen, über Tätigkeiten bis hin zu Beschäftigungsmöglichkeiten.

AMS Weiterbildungsdatenbank
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Diese Seite wurde aktualisiert am: 15. Februar 2023