Barrierefreiheitserklärung - eAMS Konto

Das AMS ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das eService eAMS Konto für Arbeitsuchende und alle dazugehörigen Seiten die über diesen Link  https://www.e-ams.at/eams-sfa-account/p/index.jsf erreichbar sind.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieses Service ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ kompatibel.

Empfohlene Browser- und Screenreaderkombinationen

  • Screenreader: Jaws 2020 mit Browser: Chrome 83
  • Screenreader: NVDA 2020 mit Browser: Firefox 76

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • 1.1 Textalternativen: einige aktuelle PDF’s sind nicht barrierefrei, diese werden beim nächsten Aktualisieren barrierefrei gestaltet. Sollten Sie Probleme beim Lesen eines PDF’s haben, wenden Sie sich an das AMS unter rdj.fvjkviivzty@ams.at. Dann erhalten sie eine barrierefreie Alternative zugesendet.
  • 1.2 Zeitbasierte Medien: Die angebotenen Videos enthalten keine Audiodeskription oder Medienalternative laut Richtlinie 1.3.2.  Die Videos werden schrittweise erneuert und auf YouTube mit Untertiteln angeboten.
  • 2.1. Per Tastatur zugänglich: Informationen in den Aufklappboxen werden nicht in allen Screenreadern einheitlich ausgegeben. Sollte dieses Problem auftreten, wird ein Update des Screenreades oder Browsers empfohlen.
  • 3.3 Hilfestellung bei der Eingabe: Auf manchen Seiten ist die Richtlinie Fehlervermeidung (3.3.6) nicht komplett erfüllt (z.B. unklare Beschriftung der Checkboxen, Begrenzung von Formularfeldern). Dieses Problem wird beim nächsten Redesign bearbeitet.

Unverhältnismäßige Belastung

  • 1.4.10 Reflow: Horizontales Scrollen tritt bereits ab 200% Vergrößerung auf. Um dieses Problem zu lösen, müsste die gesamte Applikation auf responsiv Design umgestellt werden. Dies stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Themen, für die die WCAG’s nicht gelten

  •  1.1 Textalternativen: Einige Büroanwendungsformate (PDF, DOC, XLS), die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, sind nicht barrierefrei. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten PDF Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf rdj.fvjkviivzty@ams.at. PDF Dokumente, die neu erstellt werden, entsprechen dem PDF/UA-Standard.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.20.2022 akualisiert.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form von ExpertInnentests,  automatisierten Test und BenutzerInnentests durch die Firmen BRZ GmbH und Usecon.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an rdj.fvjkviivzty@ams.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in Applikation eAMS für Personen"

Kontakt:

Arbeitsmarktservice
Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts
Treustraße 35-43
1200 Wien
Telefon: +43 5 09 04 199
Fax: +43 5 09 04 188
E-Mail: rdj.fvjkviivzty@ams.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter: https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle