Informationsfreiheit
Hier finden Sie Informationen und Kontaktmöglichkeiten im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Am 1. September 2025 tritt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) schafft das Amtsgeheimnis ab und möchte eine transparente öffentliche Verwaltung gewährleisten.
Es beruht auf zwei Säulen, nämlich einer Proaktive Veröffentlichungspflicht, aufgrund der die meisten staatlichen und staatsnahen Organisationen Informationen die ab 1.9.2025 erstellt werden und von öffentlichem Interesse sind, veröffentlichen und einem verfassungsmäßig gewährleisteten Recht auf ein Informationsbegehren mit den allgemeine Anfragen nach dem staatlichen Verwaltungshandeln gestellt werden können.
Informationsbegehren
Um ihr Informationsbegehren über allgemeines staatliches Verwaltungshandeln zu stellen nutzen Sie bitte das nachfolgende Kontaktformular.
Veröffentlichungen im Rahmen des IFG
Hier finden Sie Veröffentlichungen des AMS im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG)
Diese Seite wurde aktualisiert am: 01. September 2025