Barrierefreiheitserklärung - AMS eJob-Room

Das AMS ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das eService eJobroom für BewerberInnen und alle dazugehörigen Seiten die  Link https://jobroom.ams.or.at/jobroom/index_as.jsp erreichbar sind.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der „eJobroom für BewerberInnen“ wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ kompatibel.

Empfohlene Browser- und Screenreaderkombinationen

  • Screenreader: Jaws 2020 mit Browser: Chrome 83
  • Screenreader: NVDA 2020 mit Browser: Firefox 76

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • 1.1 Textalternativen: Auf einigen Seiten ist die Richtlinie 1.1 nicht komplett erfüllt (z.B. in Ergebnissen und Übersichten). Dieses Problem wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 1.3 Anpassbar: Auf einigen Seiten ist die Lesereihenfolge durch Layout Tabellen definiert, dies widerspricht der Richtlinie Bedeutungstragende Reihenfolge (1.3.2). Dieses Problem wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 1.3 Anpassbar: In der geführten Suche sind die Dienstverhältnisarten von der Lehrstellensuche nur optisch getrennt. In den Ergebnissen sind die aktiven Filter nur optisch erkennbar.  Beide Punkte widersprechen der Richtlinie Sensorische Eigenschaften (1.3.3). Dieses Problem wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 1.3 Anpassbar: In der freien Suche wird das Einblenden der Eingabeunterstützung nicht vorgelesen, dies widerspricht der Richtlinie Identify Input Purpose (1.3.5). Sie können die Funktion dennoch mittels Pfeiltasten verwenden. Dieses Problem wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 2.4 Navigierbar: Auf manchen Seiten ist die Richtline 2.4 nicht komplett erfüllt, da der Linkzweck (2.4.9) oder Beschriftungen in Formularen und Tabellen (2.4.6) fehlen oder nicht korrekt gesetzt werden. Dieses Problem wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 2.4 Navigierbar: Die Überschriften im Stellenangebot sind nur optisch gekennzeichnet, die widerspricht der Richtlinie Abschnittsüberschriften (2.4.10). Dieses Problem wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 3.2 Vorhersehbar: Die geführte Suche lädt nach jeder Formulareingabe jede Seite neu, dies widerspricht der Richtlinie Eingabe (3.2.2). Dieses Problem wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 4.1 Kompatibel: Auf manchen Seiten wird kein aktueller Status nach gesetzten Aktionen ausgegeben (z.B. Filterwechsel), dies widerspricht der Richtlinie Statusmeldung (4.1.3). Dieses Problem wird beim nächsten Redesign bearbeitet.

Unverhältnismäßige Belastung

  • 1.4.10 Reflow: Horizontales Scrollen tritt bereits ab 200% Vergrößerung auf. Um dieses Problem zu lösen, müsste die gesamte Applikation auf responsiv Design umgestellt werden. Dies stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.10.2022 akualisiert.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form von ExpertInnentests,  automatisierten Test und BenutzerInnentests durch die Firmen BRZ GmbH und Usecon.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an rdj.fvjkviivzty@ams.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in Applikation eJobroom für BewerberInnen".

Kontakt:

Arbeitsmarktservice
Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts
Treustraße 35-43
1200 Wien
Telefon: +43 5 09 04 199
Fax: +43 5 09 04 188

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter: https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle