Barrierefreiheitserklärung "alle jobs"

Das AMS ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das eService "alle jobs"  und alle dazugehörigen Seiten die über diesen Link https://jobs.ams.at erreichbar sind.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieses Service ist weitgehend mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ kompatibel.

Nicht barrierefreie Inhalte

Der nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barriererefrei.

  • Bei 400% Zoom und einer Fensterbreite von 1280px werden Inhalte wie z.B. der Ortsname oder die Berufsgruppe mit Auslassungspunkten dargestellt und abgeschnitten. (WCAG 2.2 Kriterium 1.4.10)
  • Bei Navigation mit Tastatur (ohne Screenreader) kann der ausgewählte Filter nicht gelöscht werden. Der Löschen Button (x) kann mit Tastatur fokussiert werden, aber weder mit Enter noch Leertaste ausgelöst werden. Das ist nicht gravierend, weil der Button Alle Filter zurücksetzen mit Tastatur bedient werden kann. Es gibt also einen Workaround. (WCAG 2.2 Kriterium: 2.1.1)
  • Die aktive Seite der Blättertasten ist dunkelblau. Der Tastaturfokus ist auf diesem Hintergrund nicht sichtbar. (WCAG 2.2 Kriterium: 2.4.7)
  • Der Combobox "Umkreis" ist ein <button> Element mit der zugeschriebene Rolle "Combobox". Optionen können mit Screenreader schon bei minimierten Zustand mit der Pfeiltasten ausgewählt werden, sie werden aber nicht fokussiert und dementsprechend nicht vorgelesen. D.h. man kann mit Screenreader versehentlich eine Option auswählen, ohne dass das vermittelt wird. Man kann die Info entweder manuell auslesen: indem man den gerade ausgewählten Wert anfordern (ins+Tab), oder das Feld mit der Leertaste ausklappen und ohne Probleme navigieren. (WCAG 2.2 Kriterium: 4.1.2)

Unverhältnismäßige Belastung

Es sind keine Probleme mit unverhältnismäßiger Belastung bekannt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.02.2026 aktualisiert.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form von ExpertInnentests durch die BRZ GmbH.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an rdj.kzd@ams.at  mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Applikation "alle jobs" .

Kontakt:

Arbeitsmarktservice
Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts
Treustraße 35-43
1200 Wien
Telefon: +43 5 09 04 199
Fax: +43 5 09 04 188
E-Mail: rdj.fvjkviivzty@ams.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter: https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle