Barrierefreiheitserklärung - Weiterbildungsdatenbank AMS geförderte Kurse

Das AMS ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das eService eAMS Konto für Unternehmen und alle dazugehörigen Seiten die über den Link https://wbdb.ams.or.at/wbdb erreichbar sind.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieses Service ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ kompatibel.

Empfohlene Browser- und Screenreaderkombinationen

  • Screenreader: Jaws 2020 mit Browser: Chrome 83
  • Screenreader: NVDA 2020 mit Browser: Firefox 76

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • 1.1 Textalternativen: Bei der Navigation der einzelnen Suchergebnisse werden << und >> anstelle von Pfeilen verwendet. Dies führt bei Screenreadern dazu, dass mehrfach "größer/kleiner als" vorgelesen wird. Dies widerspricht der Richtlinie 1.1.1 „Nicht-Text-Inhalt“ und wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 1.1 Textalternativen: In den Stammdaten ist der Abstand zwischen Bezeichnung und Text als leere Spalte formatiert. Diese ist nur dekorativ bzw. zur Formatierung, wird aber vom Screenreader vorgelesen. Dies widerspricht der Richtlinie 1.1.1 „Nicht-Text-Inhalt“ und wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 1.3 Anpassbar: Beim Suchen innerhalb von Ergebnissen bzw. bei der Detailsuche gibt es einen Hinweis zur Volltextsuche, der am Ende der Suchmaske mit einem * erklärt wird. Da Screenreader die Seite linear durch die Seite navigieren und kein Link zum Hinweistext existiert, erhalten die User die Information erst später, wodurch der Kontext verloren geht. Dies widerspricht der Richtlinie 1.3.1 „Info und Beziehungen“ und wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 1.3 Anpassbar: Die Kopfzeile der Tabelle, in der die Ergebnisse aufgelistet werden, ist nicht für Screenreader ausgewiesen. Aus diesem Grund wird die aktuelle Spalte in der man sich befindet nicht vorgelesen, wenn User durch die Tabelle navigieren. Dies widerspricht der Richtlinie 1.3.1 „Info und Beziehungen“ und wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 2.4 Navigierbar: Zwischen dem Seitenanfang und der ersten Suchmaske liegen Links, es gibt allerdings keinen Schnellverweis der direkt zum Inhalt führt. Das widerspricht der Richtlinie 2.4.1 „Blöcke umgehen“ und wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 2.4 Navigierbar: Bei der Ergebnisanzeige erfolgt zunächst eine Auflistung der Suchfilter und danach eine Auflistung der Ergebnisse. Durch eine unvollständige Strukturierung der Unterbereiche via Headings ist es umständlich, direkt zu der Ergebnisliste zu springen. Außerdem sind teilweise H2 Überschriften vor H1 Überschriften gesetzt. Dies ergibt eine falsche Strukturierung der Inhalte. Diese Punkte widersprechen der Richtlinie 2.4.10 „Abschnittsüberschriften“ (AAA) und wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 3.1 Lesbar: Durch ein fehlendes lang-Attribut ist bei der Weiterbildungsdatenbank nicht definiert, in welcher Sprache der Screenreader den Text vorlesen soll. Das widerspricht der Richtlinie 3.1.1 „Sprache der Seite“ und wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 3.2 Vorhersehbar:  Es gibt keinen Hinweis, dass sich beim Öffnen der Links zu Kursen oder Anbietern ein neues Fenster öffnet. Dadurch liegt der Fokus plötzlich in einem neuen Fenster, ohne dass darauf hingewiesen wird. Dies widerspricht der Richtlinie 3.2.2 „Bei Eingabe“ und wird beim nächsten Redesign bearbeitet.
  • 3.3 Hilfestellung bei der Eingabe: Die einzelnen Eingabefelder in der Suche (wie z.B. Bundesland) verfügen nicht über Formlabels. Bei der Navigation in diese Formfelder erhält man also über den Screenreader keine Informationen darüber, was ausgewählt bzw. eingegeben werden soll. Es existieren auch keine Placeholder-Texte, die Informationen bieten. Dies widerspricht der Richtlinie 3.3.2 „Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen“ und wird beim nächsten Redesign bearbeitet.

Unverhältnismäßige Belastung

Es sind keine Probleme mit unverhältnismäßiger Belastung in deren Behebung bekannt.

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Themen, für die die WCAG’s nicht gelten

 1.1 Textalternativen: Einige Büroanwendungsformate (PDF, DOC, XLS), die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, sind nicht barrierefrei. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten PDF Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf rdj.kzd@ams.at    PDF Dokumente, die neu erstellt werden, entsprechen dem PDF/UA-Standard.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.10.2022 aktualisiert.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form von ExpertInnentests durch die Firma Usecon.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an rdj.kzd@ams.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in Applikation Weiterbildungsdatenbank".

Kontakt:

Arbeitsmarktservice
Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts
Treustraße 35-43
1200 Wien
Telefon: +43 5 09 04 199
Fax: +43 5 09 04 188

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter: https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle