Wichtige Information: Gesetzliche Änderungen für AMS-Kund_innen ab 1.7.2025
Ab Juli 2025 erfolgen sowohl Antragstellung, Arbeitslosmeldung als auch die Kommunikation mit dem Arbeitsmarktservice vorrangig über das eAMS-Konto. Die telefonische Arbeitslosmeldung ist ab 1.7.2025 nicht mehr möglich.
Sollten Sie noch kein eAMS-Konto haben, dann besorgen Sie sich gleich Zugangsdaten und aktivieren Sie Ihren Zugang zu sämtlichen Online-Services des AMS. Sie können selbst vieles online erledigen - ohne Terminvereinbarung, ohne Wartezeit und ohne Anfahrtsweg.
Was können Sie über das eAMS-Konto erledigen?
- Arbeitslos melden und Antrag online stellen
- beim AMS abmelden und wiedermelden, z.B. wenn Sie eine Arbeit aufnehmen oder im Krankenstand sind
- Stellenangebote schneller erhalten und Bewerbungen verwalten
- Wichtige Informationen nachlesen (Auszahlungen, Termine, Ihre Betreuungsvereinbarung etc.)
- Förderungen (z.B. für Weiterbildung) beantragen
- Persönliche Daten ändern
- In Kontakt bleiben – Nachrichten schicken und empfangen
- Und vieles mehr
Mit 1.7.2025 ändert sich auch die Frist für die Wiedermeldung nach einer Unterbrechung.
NACH einer Unterbrechung, z.B. wegen Krankenstand oder Auslandsaufenthalt, müssen sich Kund_innen SOFORT beim AMS melden, wenn sie lückenlos Leistungen erhalten wollen.
Dies kann über das eAMS-Konto, telefonisch oder persönlich erfolgen.
Die Geldleistung wird erst ab dem Tag der Wiedermeldung ausbezahlt. Eine Wiedermeldung vor Ende der Unterbrechung ist nicht möglich.
Bei Wiedermeldung nach einem Krankenstand ist immer eine ärztliche Bestätigung über die Dauer (Beginn und Ende) der Krankmeldung erforderlich – auch wenn die Krankmeldung nur 1 Tag angedauert hat.
Meldepflichtige Unterbrechungen: Was müssen Kund_innen dem AMS melden?
- Beginn einer selbständigen oder unselbständigen Arbeit (auch befristet, geringfügig oder auf Arbeit auf Werkvertragsbasis)
- Auslandsaufenthalt
- Krankheit, Spitalsaufenthalt, Kuraufenthalt oder Verschlechterung der gesundheitlichen Situation
- Veränderung des Einkommens (z.B. durch Pension, Alimente, Mieteinnahmen)
- Beantragung einer Pension
- Beginn eines Studiums, einer Schule oder Weiterbildung
„Wir wissen, dass Veränderungen eine Umstellungsphase brauchen, bis sich alle daran gewöhnt haben. Uns ist wichtig, dass wir unsere Kund_innen auf diesem Weg bestmöglich unterstützen und informieren. Die neuen Regelungen machen die Abläufe schneller und gleichzeitig transparenter, auch durch die Nutzung des eAMS-Kontos. Unser Ziel ist es, den Zugang zu AMS-Leistungen modern zu gestalten. Weiterhin besteht natürlich die Möglichkeit, bei unserer ServiceLine oder in den AMS Geschäftsstellen nachzufragen“, so DIin (FH) Karin Steiner, stellvertretende Landesgeschäftsführerin des AMS Burgenland.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 24. Juni 2025