Ihre Meldepflichten

Damit Sie Anspruch auf unsere Leistungen haben und wir Ihren Anspruch richtig beurteilen können, müssen Sie uns Änderungen Ihrer Lebenssituation sofort melden.

Was müssen Sie uns melden?

Alle Änderungen Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Situation, die sich auf Ihren Anspruch auswirken könnten – zum Beispiel:

  • Sie beginnen eine selbstständige oder unselbstständige Arbeit – auch eine befristete oder geringfügige Arbeit oder eine Arbeit auf Werkvertragsbasis.
  • Sie nehmen eine Arbeit nicht auf, die Sie uns bereits gemeldet haben.
  • Ihr Einkommen ändert sich, z. B. durch eine Pension, durch Alimente oder Mieteinnahmen.
  • Sie beantragen eine Pension.
  • Sie beginnen ein Studium, eine Schule oder eine Weiterbildung.
  • Sie planen einen Auslandsaufenthalt.
  • Ihre persönlichen Lebensumstände ändern sich, z. B. durch Übersiedlung, Heirat, Begründung einer eingetragenen Partnerschaft, Aufnahme einer Lebensgemeinschaft, Geburt eines Kindes.
  • Die Betreuung Ihrer Kinder ändert sich.
  • Sie sind krank, müssen ins Spital, gehen auf Kur oder Ihre gesundheitliche Situation verschlechtert sich.  

Wann müssen Sie uns Änderungen melden?

Am besten sofort. Spätestens innerhalb 1 Woche nach der Änderung.

Bitte beachten Sie:

Sie müssen uns sofort informieren, wenn Sie eine Arbeit beginnen.
Informieren Sie uns auch sofort, wenn Sie ins Ausland fahren oder krank sind. 

Wann müssen Sie sich nach einer Unterbrechung oder einem Ruhen Ihres Anspruches wieder melden?

Am besten sofort. Spätestens aber innerhalb 1 Woche, z. B. nach einem Krankenstand.

Wenn die Unterbrechung länger als 62 Tage dauert, müssen Sie sich sofort melden und sofort einen neuen Antrag stellen.

Bitte beachten Sie:

  • Wenn Sie uns erst später informieren, erhalten Sie Ihr Geld frühestens ab dem Tag, an dem Sie sich bei uns melden.
  • Wenn Sie wegen einer Änderung länger als 62 Tage kein Geld von uns erhalten, müssen Sie es neu beantragen – z.B. nach einem langen Auslandsaufenthalt.
  • Sie müssen dann z.B. den Antrag auf Arbeitslosengeld online per eAMS-Konto stellen oder persönlich zum AMS kommen. Mögliche Sonderregelungen in Ihrem Bundesland finden Sie auf dieser Seite: Beim AMS arbeitslos melden
  • Sie haben frühestens ab dem Tag wieder Anspruch auf Geld von uns, an dem Sie es beantragen.

Wie können Sie uns Änderungen melden?

  • Über Ihr eAMS-Konto,
  • telefonisch,
  • schriftlich, 
  • per E-Mail.

Was passiert, wenn Sie uns Änderungen nicht oder nicht rechtzeitig melden?

Wenn Sie Ihre Meldepflicht verletzen, können wir unsere Zahlungen einstellen und Geld von Ihnen zurückfordern. Zusätzlich drohen Ihnen eine Strafanzeige und eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 27. März 2023