Ein Bonus für den Neustart

Mit dem Beginn der Sommersaison ist Ende Juni die Arbeitslosigkeit im Bundesland Salzburg erstmals seit dem Corona-Lockdown unter 20.000 gesunken. Der Neustartbonus bietet einen Lichtblick für ArbeitnehmerInnen und Unternehmen beim Weg aus der Krise.


  • Veröffentlicht 01.07.2020
  • Bundesland Salzburg

Exakt 19.941 Personen waren Ende Juni in Salzburg arbeitslos vorgemerkt. Im Vergleichsmonat des Vorjahres waren es um 9.775 weniger. Damit hat die Arbeitslosigkeit um 96,2 Prozent zugenommen. Salzburg ist damit nach Tirol (+123,4%) weiterhin das meistbetroffene Bundesland. Bundesweit sind die Arbeitslosenzahlen um 56,8 Prozent gestiegen.

Rechnet man die Schulungsteilnahmen dazu, waren 21.744 Arbeitskräfte (+75,3%) ohne Beschäftigung.

Bei der unselbständigen Beschäftigung wird ein Rückgang um 4,5 Prozent bzw. rund 12.000 Dienstverhältnisse auf etwa 251.000 Beschäftigte erwartet (genaue Zahlen liegen erst zur Monatsmitte vor). Daraus resultiert eine Arbeitslosenquote von 7,4 Prozent nach nationaler Berechnungsmethode. Dazu Jacqueline Beyer, Landesgeschäftsführerin des Arbeitsmarktservice Salzburg: „Erstaunlicherweise liegt Salzburg damit trotz der massiven Auswirkungen der Corona-Krise nach Oberösterreich an zweitbester Stelle im bundesweiten Ranking. Voraussetzung dafür war die zuvor gute Basis auf dem Arbeitsmarkt und die starke Inanspruchnahme der Kurzarbeit, die über 120.000 Beschäftigten den Arbeitsplatz sichert oder gesichert hat.“ Österreichweit liegt die Arbeitslosenquote bei 10,1 Prozent.

Vom Anstieg der Arbeitslosigkeit waren Frauen stärker betroffen als Männer. Bei ihnen hat die Zahl der Betroffenen um 103,1 Prozent auf 9.892 Personen, bei Männern um 89,8 Prozent auf 10.049 Personen zugenommen.

Auch der Trend des überproportionalen Anstiegs der Jugendarbeitslosigkeit hat sich fortgesetzt. In der Altersgruppe bis einschließlich 24 Jahre hat sich die Arbeitslosigkeit um 117,1 Prozent auf 2.773 Personen erhöht. Dagegen liegt der Zuwachs der Arbeitslosigkeit von über 50-Jährigen mit plus 61,8 Prozent auf 5.538 Betroffene deutlich unter dem Schnitt.

Auf dem Lehrstellenmarkt hat sich die Situation gegenüber dem Vormonat etwas entspannt, im Vorjahresvergleich zeigt sich aber ein deutlicher Anstieg der Lehrstellensuchenden (+41,9% auf 423 Personen) bei einem gleichzeitigen Rückgang des Lehrstellenangebotes (-19,6% auf 670 offene Lehrstellen).

Dreimal so viele Tourismus-Arbeitslose wie im Vorjahr

AMS-Chefin Jacqueline Beyer zur aktuellen Arbeitsmarktlage: „Erstmals seit Ausbruch der Corona-Krise verzeichnen wir weniger als 20.000 Arbeitslose. Trotzdem haben wir fast doppelt so viele Menschen in Vormerkung wie normalerweise zu dieser Jahreszeit. Besonders betroffen ist nach wie vor der Tourismus. Zwar ist zu Saisonbeginn die Zahl der Arbeitslosen aus dem Hotel- und Gastgewerbe gegenüber dem Vormonat um fast viertausend gesunken, es sind aber weiterhin über 5.800 Tourismusarbeitskräfte arbeitslos. Das sind dreimal so viele wie vor einem Jahr.“

Das Hotel- und Gastgewerbe verzeichnet mit einem Plus von 201,4% den stärksten Zuwachs. In der Baubranche (+92,4%) und im Verkehrswesen (+96,9%) ist die Arbeitslosigkeit etwa im Gesamtschnitt der Arbeitslosigkeit gestiegen, in der Warenherstellung (+67,9%) und im Handel (+76,1%) war der Zuwachs unterproportional. Den geringsten Anstieg unter den großen Wirtschaftsklassen verzeichnete das Gesundheits- und Sozialwesen (+43,1%).

Die Regionalstatistik weist den Pinzgau als den Bezirk mit dem größten Arbeitslosenanstieg aus (+161,4% auf 3.359 Personen), gefolgt vom Pongau (+120,5% auf 3.160). Die meisten Arbeitslosen verzeichnet mit 7.427 Betroffenen die Landeshauptstadt (+82,3%). Es folgen der Flachgau (+80,9% auf 3.743) und der Tennengau (+75,5% auf 1.702). Den geringsten Zuwachs und die wenigsten Arbeitslosen gibt es im Lungau (+64,2% auf 550).

Seit Mitte Juni bis Ende Juni 2021 bietet das AMS die Fördermöglichkeit einer Kombilohnbeihilfe in Form des „Neustartbonus“. Er soll Arbeitslosen die Rückkehr in Beschäftigung auf Teilzeitstellen ermöglichen und einen daraus resultierenden Einkommensausfall ausgleichen. Es handelt sich dabei zwar um eine Arbeitsnehmer/innen-Förderung, hilft aber auch Betrieben, nach der Corona-Krise den Personalstand wieder auszuweiten.

Neustartbonus als Anreiz für Teilzeitstellen

AMS-Landesgeschäftsführerin Beyer: „Der Neustartbonus soll die Beschäftigung wieder in Schwung bringen und bietet für Arbeitslose und Betriebe eine Win-win-Situation. Betriebe, die in der herausfordernden Zeit um Covid-19 Schritt für Schritt ihren Personalstand wieder erhöhen wollen, hilft diese Förderung, indem sie neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen finanziellen Ausgleich bei der Annahme niedrig entlohnter Stellen bietet. Der Neustartbonus soll Menschen, die vor der Arbeitslosigkeit Vollzeit beschäftigt waren, jetzt aber nur eine Teilzeit- oder geringer entlohnte Anstellung bekommen, unterstützen und damit einen Impuls zur Erholung des Arbeitsmarktes geben.“

Eine Förderung sei aber nur möglich, so Beyer, wenn das neue Dienstverhältnis auf eine zuvor aktuell dem AMS gemeldete Stelle zurückgeht. Es müsse aber die Möglichkeit bestehen, dass sich auch andere Arbeitssuchende bewerben können. Bei der gemeldeten Stelle muss es sich um ein vollversichertes Arbeitsverhältnis im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden handeln. Die Anfrage um Förderung muss durch die arbeitsuchende Person beim AMS vor Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Nicht gefördert wird eine Wiederanstellung beim selben Dienstgeber innerhalb von drei Monaten.

Die Förderung wird für die Dauer des Dienstverhältnisses, höchstens aber 28 Wochen gewährt, es sei denn, es handelt sich um einen besonders förderungswürdigen Personenkreis, wie etwa Ältere, Langzeitarbeitslose, Wiedereinsteigerinnen oder gesundheitlich Eingeschränkte. Hier kann bis zu einem Jahr, unter besonderen Umständen auch bis zu drei Jahre gefördert werden.

Für Jaqueline Beyer erweist sich die Förderung bereits als Erfolgsmodell: „Wir haben sofort nach Erhalt der Förderrichtlinien mit der aktiven Beratung gestartet. Der Neustartbonus zeigt sich bereits als sehr attraktives Instrument für das Bundesland Salzburg. Mit heutigem Tag konnten wir bereits 136 Personen unterstützen.“

Die näheren Förderbedingungen sowie die Höhe der Beihilfe (maximal 950,00 Euro) finden sich auf der Website des Arbeitsmarktservice www.ams.at unter dem Suchbegriff Kombilohnbeihilfe-Neustartbonus bzw. auf www.ams-topline.at
 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 02. Juli 2020