Mit AMS-Unterstützung gelang 601 Personen Sprung in Selbständigkeit
Unternehmertum statt Jobsuche: Mit dem Unternehmensgründungsprogramm UGP unterstützt das AMS geeignete arbeitslose Personen bei der Firmengründung. 601 Personen gründeten 2019 in der Steiermark ein Unternehmen und schufen 165 zusätzliche Jobs.
„Wir empfehlen niemanden die Unternehmensgründung“, stellt Karl-Heinz Snobe, Landesgeschäftsführer des AMS Steiermark, zum Unternehmensgründungsprogramm (UGP) des AMS immer wieder fest, „es gibt aber Fälle, wo die Selbständigkeit die beste Option ist, um die Arbeitslosigkeit zu beenden.“ Dieses Ziel erreichten im Vorjahr mit Unterstützung des AMS Steiermark 601 arbeitssuchende Personen. Insgesamt hatten 727 ausgewählte Personen am mehrmonatigen Unternehmensgründungsprogramm teilgenommen. Zudem schufen die 601 GründerInnen 165 zusätzliche Arbeitsplätze und setzten damit wertvolle Impulse am Arbeitsmarkt. „Mit dem UGP ebnen wir engagierten Menschen mit klaren Vorstellungen den Weg in die Selbständigkeit. Über ausführliche Einzelberatungen und Workshops zu verschiedenen betriebswirtschaftlichen Themen geben wir den künftigen Unternehmerinnen und Unternehmern das notwendige Rüstzeug dazu mit“, betont Snobe.
Insgesamt gründeten 329 Männer (55 Prozent) und 272 Frauen (45 Prozent) – die meisten davon in der Altersgruppe der 30- bis 40-Jährigen (36 Prozent), gefolgt von Unter-30-Jährigen (25 Prozent) und Personen zwischen 40 und 50 (23 Prozent). Aber auch 91 Personen über 50 (15 Prozent) entschlossen sich noch zum Schritt ins Unternehmertum. Im Großraum Graz erfolgte mit 42 Prozent das Gros der Unternehmensgründungen. Nach Branchen betrachtet entfiel mehr als die Hälfte auf den Bereich der privaten, wirtschaftlichen und technischen Dienstleistungen (64 Prozent), aber auch im Handel (neun Prozent), Handwerk und Industrie (acht Prozent) sowie im Tourismus (sechs Prozent) machten sich arbeitslose Personen im Vorjahr mit AMS-Begleitung selbständig.
Den Ausgangspunkt des Programms bildet nach einer Basisinformation eine mehrwöchige Klärungsphase: In dieser steht neben der Frage der grundsätzlichen Realisierbarkeit der konkreten Unternehmensidee die Abklärung der persönlichen und gewerberechtlichen Voraussetzungen und eines allfälligen Qualifizierungsbedarfs im Vordergrund. In der maximal sechsmonatigen Vorbereitungsphase geht es dann an die Umsetzung – begleitet von Einzelberatungen, Workshops und Netzwerkveranstaltungen. In dieser Zeit erhalten die TeilnehmerInnen unter gewissen Voraussetzungen weiterhin das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe, im Anschluss daran für zwei Monate die Gründungsbeihilfe. Nach erfolgter Gründung beginnt die Nachbetreuungsphase.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 11. März 2020