Programm "Sprungbrett" unterstützt langzeitarbeitslose Personen bei beruflichem Neustart

Mit dem Programm „Sprungbrett“ unterstützt das Arbeitsmarktservice Steiermark langzeitarbeitslose Menschen durch Eingliederungsbeihilfen gezielt bei der Rückkehr in eine Beschäftigung: Betriebe können einen Zuschuss zu den Lohn- und Lohnnebenkosten erhalten.


  • Veröffentlicht 07.10.2021
  • Bundesland Steiermark

Wer?

Diese Förderung können alle Arbeitgeber_innen im Inland erhalten. Ausgenommen von der Förderung sind

  • das Arbeitsmarktservice,
  • politische Parteien,
  • Clubs politischer Parteien,
  • radikale Vereine sowie
  • der Bund.

Was?

Gefördert wird die Neueinstellung von langzeitbeschäftigungslosen Personen (über 365 Tage arbeitslos).

Voraussetzung ist die Begründung eines vollversicherten Arbeitsverhältnisses mit einem Beschäftigungsausmaß von mindestens 50% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden.

Warum?

Persönliche Probleme, ein höheres Alter, gesundheitliche Schwierigkeiten oder Migrationshintergrund sind die häufigsten Ursachen langer Arbeitslosigkeit. Vielfach passen die Anforderungen der Unternehmen und die Leistungsfähigkeit langzeitarbeitsloser Menschen nicht zusammen, obwohl die Menschen gerne wieder arbeiten würden. Diese Kluft zwischen "Angebot und Nachfrage" soll das Programm "Sprungbrett" mit einem attraktiven Lohnkostenzuschuss und allenfalls einem Arbeitstraining im Vorfeld überbrücken.

Wie viel und wie lange?

Das AMS gewährt eine Förderung der Lohn- und Lohnnebenkosten (monatliches Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen = Bemessungsgrundlage, plus 50% Pauschale für Lohnnebenkosten).

Die Förderung beträgt für

  • Frauen: 3 Monate 100% und 4 Monate 50%
  • Männer: 2 Monate 100% und 4 Monate 50%

Für Einkommensanteile über der jeweiligen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage gebührt keine Förderung.

Eine Förderung ist für Dienstverhältnisse, die zwischen dem 01.10.2021 und 31.12.2022 begründet werden, möglich.

Ein vorgeschaltetes Arbeitstraining kann vereinbart werden.
Das Arbeitstraining dient zum Praxiserwerb nach abgeschlossener Berufsausbildung, zum Training von Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie zur Heranführung an einen betrieblichen Arbeitsplatz. Das AMS Steiermark sichert mit der sogenannten „Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes“ die finanzielle Existenz der Trainees und sorgt für deren Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Dem Unternehmen entstehen dadurch keine Kosten. Die Förderung ist vor Beginn zwischen Trainingsperson und AMS-Berater_in zu vereinbaren.

Wo?

Die Gewährung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Arbeitgeber_in bezüglich der zu fördernden Person gebunden. Dies erfordert, dass der/die Förderungswerber_in vor Beginn der Beschäftigung mit dem/der zuständigen Berater_in der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt.

Hier finden Sie die Kontaktdaten für Ihr zuständiges regionales Service für Unternehmen. Die Online-Antragstellung ist einfach und schnell per eAMS-Konto möglich!

Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch!

Diese Seite wurde aktualisiert am: 07. Oktober 2021