News bei der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte

Die Abteilung Service für Unternehmen des AMS Liezen ist in Liezen, Gröbming und Bad Aussee vertreten und freut sich, seit Jahresanfang ein erweitertes Serviceangebot im Bereich Ausländer_innenbeschäftigung für den gesamten Bezirk anbieten zu können.


  • Veröffentlicht 14.03.2023
  • Bundesland Steiermark

In Zukunft werden in unserer Geschäftsstelle in Gröbming neben den Beschäftigungsbewilligungen für Saisonarbeitskräfte und Vertriebene aus der Ukraine auch alle anderen Verfahren der Ausländer_innenbeschäftigung für den gesamten Bezirk abgewickelt.

Entsendebewilligungen, Beschäftigung von Asylwerber_innen, der Arbeitsmarktzugang für Stammsaisoniers oder Fach- und Schlüsselkräfte – ein weitreichender und anspruchsvoller Kompetenzbereich, der vom Ausländer_innenfachzentrum der Landesgeschäftsstelle an das AMS Liezen übergeht und personelle wie organisatorische Veränderungen im Service für Unternehmen mit sich bringt.

Brigitte Zechmann und Silke Resch freuen sich auf ihren erweiterten Aufgabenbereich und bekommen Verstärkung von Stephanie Gewessler. Erste Fach- und Spezialisierungsschulungen haben die Drei bereits in Graz im Ausländer_innenfachzentrum der Landesgeschäftsstelle absolviert

Brigitte Zechmann und Silke Resch freuen sich auf ihren erweiterten Aufgabenbereich und bekommen Verstärkung von Stephanie Gewessler. Erste Fach- und Spezialisierungsschulungen haben die Drei bereits in Graz im Ausländer_innenfachzentrum der Landesgeschäftsstelle absolviert.

Wir wissen, wie wichtig das Ausländer_innenbeschäftigungsverfahren als
zusätzliche Säule im Personalaufbau ist. Wir freuen uns ab sofort neben dem Fremdenverkehr, der Gastronomie und der Land- und Forstwirtschaft, nun allen Betrieben in unserem Bezirk als kompetenter Partner in Fragen der Ausländer_innenbeschäftigung vor Ort zur Verfügung zu stehen“, freut sich Geschäftsstellenleiter Helge Röder.

Wenden Sie sich bei Fragen und Anliegen an Ihre_n Betriebsbetreuer_in!

Unter rwq.czvqve@ams.at erreichen Sie uns auch direkt!

Die einfachste und unbürokratischste Form der Antragstellung ist und bleibt aber das eAMS-Konto für Unternehmen.

Nutzen Sie bitte dieses digitale Service auch weiterhin.

Sie wollen wissen, ob Sie für eine bestimmte Person eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz benötigen?
Unser Online-Ratgeber unterstützt Sie dabei: AMS Online Ratgeber - Ausländerbeschäftigung (amsratgeber.at)
Weiterführende Informationen: Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte | AMS

Diese Seite wurde aktualisiert am: 05. Mai 2023