Der steirische Arbeitsmarkt: Oktober 2025
Der steirische Arbeitsmarkt bleibt weiterhin angespannt. Neue Zuverdienst-Regelung ab 2026 bringt Änderungen für Arbeitslose.
Mit Ende Oktober 2025 zeigt sich der steirische Arbeitsmarkt weiterhin unter Druck. Die Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen (inklusive Schulungen) liegt bei 44.576 Personen, was einem Plus von 6,8% oder 2822 Personen im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die geschätzte Arbeitslosenquote im Oktober beträgt 6,2 Prozent (plus 0,5 Prozentpunkte). Das unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit gezielter Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen für Menschen am Weg zurück in den Arbeitsmarkt.
Vor diesem Hintergrund weist das AMS Steiermark auf eine wichtige gesetzliche Änderung hin: Ab 1. Jänner 2026 wird der geringfügige Zuverdienst während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe stark eingeschränkt. Nur noch bestimmte Personengruppen dürfen dann bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen, ohne ihren Anspruch auf AMS-Leistungen zu verlieren.
Dazu zählen:
- Personen mit mindestens 26 Wochen geringfügiger Beschäftigung vor Arbeitslosigkeit
- Langzeitarbeitslose mit mindestens 365 Tagen Leistungsbezug
- Personen über 50 Jahre oder mit Behindertenstatus
- Wiedereinsteiger_innen nach mindestens 52 Wochen Krankheit oder Reha
Alle anderen müssen ihre geringfügige Beschäftigung bis spätestens 31. Jänner 2026 beenden, um weiterhin als arbeitslos zu gelten und Leistungen zu beziehen.
Das AMS beantwortet alle Fragen wie:
- Muss ich meine geringfügige Beschäftigung beenden, damit ich ab 01.01.2026 weiter Geld vom AMS bekomme?
- Was muss ich wissen, wenn ich verschiedene Einkommen habe?
- Was muss ich wann dem AMS melden und warum?
Karl-Heinz Snobe, Landesgeschäftsführer des AMS Steiermark: „Die neuen Regelungen werden helfen, sich während der Arbeitslosigkeit noch schneller und intensiver mit Unterstützung des AMS um einen neuen Arbeitsplatz zu bemühen. Gerade jetzt braucht es Zuversicht, vielleicht eine gezielte Qualifizierung und den Mut, bei der Jobsuche auch das eigene Netzwerk zu nutzen.“
Das AMS Steiermark setzt weiterhin auf individuelle Beratung, arbeitsplatznahe Ausbildungen und Programme zur Wiedereingliederung. Unternehmen und Arbeitssuchende sind eingeladen, sich aktiv über die neuen Rahmenbedingungen zu informieren und mit dem AMS Lösungen zu entwickeln.
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Diese Seite wurde aktualisiert am: 03. November 2025