Arbeitslos und geringfügig beschäftigt?
Ich arbeite geringfügig oder werde neben der Arbeitssuche geringfügig arbeiten. Dann muss ich wissen, dass seit 01.04.2024 eine geringfügige Beschäftigung zu einer Beschäftigung werden kann, die arbeitslosenversicherungspflichtig ist. Eine Beschäftigung ist dann arbeitslosenversicherungspflichtig, wenn vom Einkommen aus der Beschäftigung Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlt werden. Vor 01.04.2024 waren ausschließlich Beschäftigungen, die über der Geringfügigkeitsgrenze entlohnt wurden (Teil- oder Vollzeitstellen) arbeitslosenversicherungspflichtig.
Über die wichtigsten Auswirkungen auf mein AMS-Geld informiert mich das AMS auf diesem Blatt. Die rechtlichen Grundlagen finde ich in §§ 12 und 16 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG).
Bevor ich eine geringfügige Beschäftigung beginne, frage ich meine_n AMS-Berater_in, welche Folgen das für mein AMS-Geld haben kann.
Was ich unbedingt melden muss!
Das melde ich, wenn ich Geld vom AMS bekomme und gleichzeitig geringfügig arbeite oder eine geringfügige Beschäftigung beginne:
- Den Beginn jeder geringfügigen Beschäftigung
- Das Ende jeder geringfügigen Beschäftigung
- Außerdem auch jeden Beginn und jedes Ende einer Beschäftigung, bei der ich mehr als geringfügig dazuverdiene
- Jede Beschäftigung gegen Dienstleistungsschecks
Das melde ich sofort, wenn ich schon geringfügig arbeite und einen Antrag auf Geld beim AMS stelle:
- Die Frage, ob ich ein Einkommen in Österreich oder im Ausland habe, beantworte ich mit „Ja“.
- Die Frage, ob ich beschäftigt bin, beantworte ich auch mit „Ja“.
Die Informationen muss ich dem AMS geben, da das AMS nicht automatisch davon erfährt.
Mein Ziel und das Ziel des AMS
Grundsätzlich darf ich Geld vom AMS erhalten und bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen.
Ziel ist, eine Beschäftigung zu finden mit der ich über der Geringfügigkeitsgrenze verdiene, also eine Vollzeitstelle oder eine Teilzeitstelle. Dann bin ich nicht mehr arbeitslos.
Deshalb will das AMS wissen, ob ich bei derselben Firma, bei der ich geringfügig beschäftigt bin, mehr Stunden pro Woche arbeiten kann. Dann arbeite ich Vollzeit oder Teilzeit, bin vollversichert und nicht mehr arbeitslos.
Das AMS verlangt eine Bestätigung von mir, dass ich die Firma gefragt habe, ob aus der geringfügigen Beschäftigung eine Vollzeitstelle oder eine Teilzeitstelle werden kann.
Was ist neu für mich?
Seit 01.04.2024 ist es möglich, dass eine geringfügige Beschäftigung zu einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung wird.
Eine Beschäftigung ist dann arbeitslosenversicherungspflichtig, wenn vom Einkommen aus der Beschäftigung Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlt werden. Vor 01.04.2024 waren ausschließlich Beschäftigungen, die über der Geringfügigkeitsgrenze entlohnt wurden (Teil- oder Vollzeitstellen) arbeitslosenversicherungspflichtig.
Während einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Zeit kann ich kein Geld vom AMS bekommen.
Ich bekomme kein Geld vom AMS, wenn
- Wenn ich eine vollversicherte Beschäftigung (Vollzeit- oder Teilzeit über der Geringfügigkeitsgrenze) beende und bei der_demselben Dienstgeber_in gleich anschließend oder innerhalb eines Monats eine geringfügige Beschäftigung annehme. Dann gelte ich während dieser geringfügigen Beschäftigung nicht als arbeitslos.
- ich in einem Monat bei einer zweiten oder bei mehreren Firmen geringfügig arbeite und das Gesamteinkommen die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.
- sich meine geringfügige Beschäftigung mit einer Teilzeitbeschäftigung oder Vollzeitbeschäftigung überschneidet.
- ich eine Urlaubsersatzleistung oder eine Kündigungsentschädigung aus einer geringfügigen Beschäftigung bekomme und ich im selben Monat noch (einer) anderen, geringfügigen Beschäftigung nachgehe und das Gesamteinkommen die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.
Beispiel für Beendigung einer vollversicherten Beschäftigung und Antritt einer geringfügigen Beschäftigung innerhalb eines Monats
Voll-/Teilzeitstelle bis 15.05.2025 bei Dienstgeber_in A
Geringfügige Beschäftigung ab 02.06.2025 bei Dienstgeber_in A
Arbeitslosigkeit ist von 16.05.2025 bis 01.06.2025 gegeben. Ab 02.06.2025 gilt man nicht als arbeitslos, weil innerhalb eines Monats bei der_demselben Dienstgeber_in A wieder eine geringfügige Beschäftigung angetreten hat.
Abgrenzung: Innerhalb eines Monats nach Ende der Voll-/Teilzeitstelle bedeutet, dass während einer geringfügigen Beschäftigung, die von 17.05.2025 bis 16.06.2025 bei Dienstgeber_in A angetreten wird, kein Arbeitslosengeld vom AMS ausgezahlt wird.
Beispiel für eine Arbeitslosenversicherungspflicht von geringfügigen Beschäftigungen
Geringfügige Beschäftigung Nr. 1
03.05.2025 bis 05.05.2025 mit Einkommen brutto 400,00 Euro
Geringfügige Beschäftigung Nr. 2
15.05.2025 bis 21.05.2025 mit Einkommen brutto 300,00 Euro
Das Gesamteinkommen von 700,00 Euro im Mai liegt über der Geringfügigkeitsgrenze. Beide geringfügigen Beschäftigungen werden arbeitslosenpflichtversichert.
Die Arbeitslosenversicherungspflicht gilt vom ersten Tag der ersten geringfügigen Beschäftigung bis zum Monatsende, also vom 03.05.2025 bis 31.05.2024. Während dieser Zeit ist Arbeitslosigkeit nicht gegeben. Das AMS zahlt mir kein Geld aus.
Beispiel für Urlaubsersatzleistung und Kündigungsentschädigung aus einer geringfügigen Beschäftigung
Geringfügige Beschäftigung Nr. 1
01.01.2025 bis 25.05.2025 (Einkommen von 01.05.2025 bis 25.05.2025: 300,00 Euro)
Urlaubsersatzleistung von 26.05.2025 bis 05.06.2025
Geringfügige Beschäftigung Nr. 2
Ab 15.05.2025 laufend (Einkommen für 15.05.2025 bis 31.05.2025 300,00 Euro, ab 01.06.2025 450 Euro brutto monatlich)
Das Gesamteinkomen aus den beiden geringfügigen Beschäftigungen überschreiten die Geringfügigkeitsgrenze - eine Arbeitslosenversicherungpflicht liegt für den gesamten Monat Mai vor. Ab 01.06.2025 gibt es nur mehr eine geringfügige Beschäftigung (Nr. 2) Arbeitslosigkeit liegt ab 01.06.2025 vor. Aufgrund der Urlaubsersatzleistung aus der geringfügigen Beschäftigung (Nr.1) kann das AMS erst ab 06.06.2025 Geld auszahlen.
Ich habe noch Fragen
Wenn ich Fragen zum Thema habe, wende ich mich an meine Ansprechperson beim AMS!
Das AMS beantwortet alle Fragen wie:
- Welche Auswirkungen hat eine Geringfügige Beschäftigung auf mein AMS-Geld?
- Was muss ich wissen, wenn ich eine Geringfügige Beschäftigung beginnen möchte?
- Was muss ich dem AMS melden und warum?
Diese Seite wurde aktualisiert am: 30. Januar 2025