AMS Tirol – 6 Regeln im Lockdown
Um die Auswirkungen des Lockdown möglichst gering zu halten, gibt es seit Montag den 22. November, 6 verbindliche Regeln für Arbeitssuchende. Sie gelten in allen AMS Geschäftsstellen.
Vom 22. November bis zum Ende des Lockdowns – voraussichtlich der 12. Dezember - gelten im AMS Tirol für Kund_innen folgende Regeln:
1) In allen Geschäftsstellen des AMS Tirol gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Darüber hinaus ersucht das AMS dringend um die Einhaltung der 3G-Regel.
2) Wo immer es möglich ist, soll der Kontakt zum AMS über die online Services und die AMS Tirol ServiceLine 050 904 740 erfolgen.
3) Vereinbarte Termine mit dem AMS bleiben aufrecht, solange darüber nicht anderslautend informiert wird. "Wir werden uns bemühen, eine große Zahl davon telefonisch abzuhalten", so Sabine Platzer-Werlberger, stv. Landesgeschäftsführerin des AMS Tirol.
4) Selbstbedienungsterminals und PCs in den Geschäftsstellen sind während des Lockdown nicht benutzbar.
5) Kurse werden fortgesetzt - wo immer möglich online. Vor Ort gilt verpflichtend die 3G-Regel und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
6) Die Öffnungszeiten der AMS Tirol Geschäftsstellen bleiben unverändert: Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr
Diese Seite wurde aktualisiert am: 22. November 2021