Ausschreibungen
Finden Sie hier aktuelle Informationen zu den Ausschreibungen des AMS.
Alle aktuellen Bekanntmachungen und Bekanntgaben gem. Bundesvergabegesetz aus dem Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik finden Sie unter https://ams.vergabeportal.at/
Das Arbeitsmarktservice unterliegt bei der Übertragung von Bildungsmaßnahmen den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes. Das Arbeitsmarktservice weist ausdrücklich darauf hin, dass auf Beihilfen an Bildungsträger kein Rechtsanspruch besteht.
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Ausschreibungen Niederösterreich
Das Arbeitsmarktservice unterliegt bei der Förderung von Beratungs- und Betreuungseinrichtungen nicht den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes, lehnt sich aber weitestgehend an diese Bestimmungen an
Gemäß § 34 Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) i.V.m. § 32 Abs. 3 AMSG kann das Arbeitsmarktservice Dienstleistungen die es selber nicht bereitstellen kann oder deren Bereitstellung unzweckmäßig oder unwirtschaftlich wäre, durch vertragliche Vereinbarungen an geeignete Einrichtungen übertragen.
Das Arbeitsmarktservice weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass auf Beihilfen nach dem AMSG an Bildungsträger kein Rechtsanspruch besteht.
Ausschreibungen von Kursen
Kursmaßnahmen unterliegen den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes. Kurse mit einem geplanten Auftragswert von über € 100.000,-- werden in Form von besonderen Dienstleistungen vergeben. Veröffentlichungen finden über die Vergabeplattform des Auftragnehmerkataster (ANKÖ), die AMS-Vergabeplattform und im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (in der TED-Datenbank (Tenders Electronic Daily) statt.
Stand im Bundesland: 09. Dezember 2024
Stand im Bundesland: 17. August 2023
Ausschreibungen Vorarlberg
Das Arbeitsmarktservice unterliegt bei der Förderung von Beratungs- und Betreuungseinrichtungen nicht den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes, lehnt sich aber weitestgehend an diese Bestimmungen an. Gemäß § 34 Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) i.V.m. § 32 Abs. 3 AMSG kann das Arbeitsmarktservice Dienstleistungen die es selber nicht bereitstellen kann oder deren Bereitstellung unzweckmäßig oder unwirtschaftlich wäre, durch vertragliche Vereinbarungen an geeignete Einrichtungen übertragen. Das Arbeitsmarktservice weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass auf Beihilfen nach dem AMSG an Bildungsträger kein Rechtsanspruch besteht.
Stand im Bundesland: 08. Januar 2021
Ausschreibungen Wien
Trainer_innen-Kriterien
Das AMS Wien ist bestrebt, die Zusammenarbeit mit seinen Partnerunternehmen im Bildungsbereich transparent und komfortabel zu gestalten.
Hier finden Sie die Trainer_innen-Kriterien bezüglich der Formalqualifikation (Muss-Kriterien sowie Kriterien zur Höherbewertung) und Erfahrung für die Bereiche Aktivierung, Berufsorientierung und Sozialpädagogische Betreuung:
- Gender- und Diversitätstrainingsnachweise PDF (679.00 KB)
- Gender- und Diversitätstrainingsnachweise PDF (537.00 KB)
gültig für kofinanzierte Bildungsangebote des AMS Wien.
- Aktivierung/Berufsorientierung/Sozialpädagogische Betreuung PDF (699.00 KB)
Formale Qualifikation und Erfahrung
Die obigen Kriterien gelten bei allen Ausschreibungen, sofern in den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen keine anderen Vorgaben enthalten sind.
Stand im Bundesland: 16. Januar 2024
Diese Seite wurde aktualisiert am: 31. März 2022