Ausschreibungen

Finden Sie hier aktuelle Informationen zu den Ausschreibungen des AMS.

Alle aktuellen Bekanntmachungen und Bekanntgaben gem. Bundesvergabegesetz aus dem Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik finden Sie unter https://ams.vergabeportal.at/

Das Arbeitsmarktservice unterliegt bei der Übertragung von Bildungsmaßnahmen den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes. Das Arbeitsmarktservice weist ausdrücklich darauf hin, dass auf Beihilfen an Bildungsträger kein Rechtsanspruch besteht.

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Ausschreibungen Niederösterreich

Das Arbeitsmarktservice unterliegt bei der Förderung von Beratungs- und Betreuungseinrichtungen nicht den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes, lehnt sich aber weitestgehend an diese Bestimmungen an

Gemäß § 34 Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) i.V.m. § 32 Abs. 3 AMSG kann das Arbeitsmarktservice Dienstleistungen die es selber nicht bereitstellen kann oder deren Bereitstellung unzweckmäßig oder unwirtschaftlich wäre, durch vertragliche Vereinbarungen an geeignete Einrichtungen übertragen.

Das Arbeitsmarktservice weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass auf Beihilfen nach dem AMSG an Bildungsträger kein Rechtsanspruch besteht.
 

Ausschreibungen von Kursen

Kursmaßnahmen unterliegen den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes. Kurse mit einem geplanten Auftragswert von über € 100.000,-- werden in Form von besonderen Dienstleistungen vergeben. Veröffentlichungen finden über die Vergabeplattform des Auftragnehmerkataster (ANKÖ), die AMS-Vergabeplattform  und im  Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (in der TED-Datenbank (Tenders Electronic Daily) statt.

Stand im Bundesland: 09. Dezember 2024

Ausschreibungen Vorarlberg

Das Arbeitsmarktservice unterliegt bei der Förderung von Beratungs- und Betreuungseinrichtungen nicht den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes, lehnt sich aber weitestgehend an diese Bestimmungen an. Gemäß § 34 Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) i.V.m. § 32 Abs. 3 AMSG kann das Arbeitsmarktservice Dienstleistungen die es selber nicht bereitstellen kann oder deren Bereitstellung unzweckmäßig oder unwirtschaftlich wäre, durch vertragliche Vereinbarungen an geeignete Einrichtungen übertragen. Das Arbeitsmarktservice weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass auf Beihilfen nach dem AMSG an Bildungsträger kein Rechtsanspruch besteht.

Stand im Bundesland: 08. Januar 2021

Ausschreibungen Wien

Trainer_innen-Kriterien

Das AMS Wien ist bestrebt, die Zusammenarbeit mit seinen Partnerunternehmen im Bildungsbereich transparent und komfortabel zu gestalten.

Hier finden Sie die Trainer_innen-Kriterien bezüglich der Formalqualifikation (Muss-Kriterien sowie Kriterien zur Höherbewertung) und Erfahrung für die Bereiche Aktivierung, Berufsorientierung und Sozialpädagogische Betreuung:

Die obigen Kriterien gelten bei allen Ausschreibungen, sofern in den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen keine anderen Vorgaben enthalten sind.

Stand im Bundesland: 16. Januar 2024

In diesem Bundesland sind keine weiteren Informationen verfügbar.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 31. März 2022