Chance²

Sie sind auf der Suche nach Personal? Der Arbeitskräftemarkt Menschen mit Behinderungen stellt eine mögliche Lösung für Ihre Fragestellung dar. Das Projekt Chance² sieht die enge Zusammenarbeit zwischen AMS und Sozialministeriumservice vor, um die erfolgreiche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in Unternehmen zu fördern.

Warum Chance²

Die Anforderungen geeignetes Personal zu finden steigen. Die Ursachen dafür liegen unter anderem beim Fachkräftemangel und der Entwicklung der Altersstruktur in der Gesellschaft und damit auch in Unternehmen.

Erfahrungen aus zahlreichen Betrieben zeigen, dass Menschen mit Behinderungen - richtig eingesetzt - wertvolle Leistungsträger_innen sein können.

Oft bringen sie spezifisches Know-how, ausgeprägte Talente und frischen Wind in die Teams ein.

Setzen Sie deshalb auf Menschen mit Behinderung als attraktives Segment des Arbeitskräftemarkts!

Punkten Sie zudem als sozial engagiertes Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt und steigern Sie damit Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.

Nutzen Sie durch Chance2 den Vorteil, durch umfangreiche Unterstützung die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in Ihrem Unternehmen auf den Weg zu bringen.

Wie funktioniert es?

  • Sie erhalten eine umfassende Unterstützung beim Recruiting.
  • Geeignete Kandidat_innen können ohne bürokratischen Aufwand eine Arbeitserprobung in Ihrem Unternehmen absolvieren.
  • Die Einrichtung von Arbeitsplätzen wird extern begleitet.
  • Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten können bestmöglich in Anspruch genommen werden.
  • Bei einer Neueinstellung ist bei Bedarf eine Nachbetreuung möglich.

Wichtige Änderungen

Lockerung des erhöhter Kündigungsschutz (§8 BEinstG)

Bei Neueinstellungen von begünstigten Behinderten ab dem 01.01.2021 tritt der erhöhte Kündigungsschutz erst nach 48 Monaten ab Dienstbeginn in Kraft. Danach ist der Antrag auf Zustimmung des Behindertenausschusses nur bei Arbeitgeberkündigung zu stellen.

Staffelung und Erhöhung der Ausgleichstaxe für größere Unternehmen (§ 9 BEinstG)

Folgende Beträge sind ab 01.01.2022 zu beachten:
Pro Monat und pro nicht besetzter Pflichtstelle sind

  • bis 99 Beschäftigten - 276,- Euro,
  • 100 bis 399 Beschäftigten - 388,- Euro und
  • ab 400 Beschäftigten - 411,- Euro

zu zahlen.

Eingliederungsbeihilfe für Neueinstellungen von Menschen mit Behinderungen beim AMS

Die Höhe der Beihilfe ist regional unterschiedlich. Wir informieren Sie gerne über die Details.

Kontakt

Betriebsservice | Koordinierungsstelle Arbeitsfähigkeit erhalten
Gruberstraße 63 / 4. Stock
4020 Linz

Tel.: +43 732 772 720-20
E-Mail: zewf@betriebsservice-ooe.info
www.betriebsservice-ooe.info

Diese Seite wurde aktualisiert am: 18. Januar 2022