Abfertigung Alt: Anspruch, Berechnung & Auszahlung

Sie denken über einen Jobwechsel nach oder stehen kurz vor dem Pensionsantritt und möchten wissen, wie viel Abfertigung Ihnen zusteht? Wenn Ihr Arbeitsverhältnis in Österreich vor dem 01.01.2003 begonnen hat, gelten für Sie noch die besonderen Regelungen der Abfertigung Alt. Wie Sie Ihre Ansprüche berechnen, ab wann eine Auszahlung möglich ist und welche Unterschiede es zur Abfertigung Neu gibt, haben wir für Sie kurz zusammengefasst.

Das Wichtigste im Überblick

  • Bei der Abfertigung Alt handelt es sich um ein einmaliges Entgelt, das bei Kündigung durch den Arbeitgeber, bei einvernehmlicher Auflösung oder bei Pensionsantritt ausbezahlt wird.
  • Um einen Anspruch auf die Abfertigung Alt geltend machen zu können, muss Ihr Arbeitsverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen und mindestens drei Jahre ohne Unterbrechung gedauert haben. 
  • Die Höhe der Abfertigungszahlung ist abhängig von der Anzahl Ihrer geleisteten Dienstjahre. Als Basis für die Berechnung dient Ihr letztes Bruttogehalt zuzüglich Sonderzahlungen.

Was ist die Abfertigung Alt?

Die Abfertigung Alt gilt grundsätzlich für all jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat.

Unter Abfertigung Alt versteht man ein einmaliges und außerordentliches Entgelt, das der Arbeitgeber Ihnen als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen nach Beendigung Ihres Dienstverhältnisses zu zahlen hat. 

Höhe und Berechnung der Abfertigung Alt

Die Höhe der Abfertigung ist abhängig von der Länge des Dienstverhältnisses und Ihres Monatsentgelts:

  • nach 3 Jahren ununterbrochener Dienstzeit: 2 Monatsentgelte
  • nach 5 Jahren ununterbrochener Dienstzeit: 3 Monatsentgelte
  • nach 10 Jahren ununterbrochener Dienstzeit: 4 Monatsentgelte
  • nach 15 Jahren ununterbrochener Dienstzeit: 6 Monatsentgelte
  • nach 20 Jahren ununterbrochener Dienstzeit: 9 Monatsentgelte
  • nach 25 Jahren ununterbrochener Dienstzeit: 12 Monatsentgelte

Die Berechnungsgrundlage für die Abfertigung Alt stellt Ihr Bruttoentgelt des letzten Monats dar. Das Monatsentgelt umfasst in diesem Fall nicht nur Ihren Monatslohn bzw. Gehalt, sondern berücksichtigt zusätzlich folgende Zahlungen:

  • regelmäßige Zulagen
  • aliquoten Anteil von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • regelmäßige, aber in ungleicher Höhe erhaltene Entgeltbestandteile wie Provisionen oder Überstundenvergütungen (aus diesen wird ein Durchschnittswert der letzten 12 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses einberechnet)

Die Regelung der Höhe der Abfertigung Alt ist für alle Branchen gleich, außer für Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter. Alles über die Abfertigung Alt für Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter finden Sie hier. 

Wann habe ich Anspruch auf Abfertigung Alt?

Die Abfertigung Alt wird nicht automatisch nach Beendigung des Dienstverhältnisses ausbezahlt! Ihr Anspruch besteht erst, wenn Ihr Dienstverhältnis mindestens 3 Jahre angedauert hat und nicht unterbrochen wurde.

Zu einer Auszahlung Ihres Abfertigungsanspruches kommt es: 

  • bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber
  • bei einer ungerechtfertigten und unverschuldeten Entlassung
  • nach Ablauf eines befristeten Dienstverhältnisses (Beendigung durch Zeitablauf)
  • bei einem berechtigten vorzeitigen Austritt der Dienstnehmerin bzw. des Dienstnehmers
  • bei einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses
Wichtig:

Bei Selbstkündigung haben Sie keinen Anspruch auf Abfertigung Alt!

Wichtige Unterschiede Abfertigung Alt und Neu

  1. Bei der Abfertigung Neu haben Sie bereits ab dem 2. Monat Ihres Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Abfertigung. Bei der Abfertigung Alt entstand Ihr Anspruch hingegen erst nach 3-jähriger und ununterbrochener Beschäftigung im gleichen Unternehmen und sofern das Arbeitsverhältnis durch eine Arbeitgeberkündigung oder einvernehmliche Auflösung beendet wurde.
  2. Bei der Abfertigung Alt können Sie Ihren Abfertigungsanspruch nicht in einen anderen Betrieb mitnehmen.
  3. Sie möchten gerne kündigen und sind im System Abfertigung Alt? Im Fall von Selbstkündigung verlieren Sie bei der Abfertigung Alt Ihren Abfertigungsanspruch.
  4. Sie sind Lehrling? Dann haben Sie bei Abfertigung Neu einen Abfertigungsanspruch, bei Abfertigung Alt nicht.
  5. Unter bestimmten Voraussetzungen werden bei der Abfertigung Neu sowohl die Zeiten des Kinderbetreuungsgeldbezuges als auch des Zivil- und Präsenzdienstes berücksichtigt.

Übertritt von Abfertigung Alt zu Abfertigung Neu

Sie möchten vom System der Abfertigung Alt zur Abfertigung Neu übertreten? Dann muss dieser Übertritt ausdrücklich schriftlich zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber erfolgen.

Beim Übertritt zur Abfertigung Neu können Sie aus zwei Varianten wählen: 

Vollübertritt

Beim Vollübertritt wechseln Sie als Dienstnehmerin bzw. Dienstnehmer vollständig vom System Abfertigung Alt in die Mitarbeitervorsorge. Mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren Sie einen Abfertigungsanspruch, der mindestens 50 Prozent der Abfertigung Alt betragen muss. Dieser Betrag wird vom Arbeitgeber in die Mitarbeitervorsorge eingezahlt. Ab dem Datum des Übertritts gilt für Sie nur noch das System Abfertigung Neu.

Teilübertritt

Die bereits erworbenen Altabfertigungsansprüche bleiben erhalten und werden nicht in die Mitarbeitervorsorge übertragen. Der Übertritt von echten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern ins neue Abfertigungssystem wirkt ausschließlich für die Zeit ab dem vereinbarten Stichtag des Übertritts. Das heißt, ab diesem Tag werden die laufenden Beiträge für die Abfertigung Neu entrichtet und der entstehende Abfertigungsanspruch bleibt Ihnen als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer bestehen. 

FAQs

Wie komme ich zu meiner Abfertigung Alt? 

Wenn Sie Ihr Dienstverhältnis bei Ihrem Arbeitgeber vor dem 01.01.2003 begonnen haben und seit mindestens drei Jahren ohne Unterbrechung dort angestellt waren, steht Ihnen die Abfertigung Alt zu. 

Wie wird die Abfertigung Alt berechnet? 

Die Höhe der Abfertigungszahlung ist abhängig von der Anzahl Ihrer geleisteten Dienstjahre sowie von Ihrem Brutto-Monatsgehalt. Zulagen und Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld) fließen ebenso aliquot in die Berechnung hinein. 

Wie hoch wird die Abfertigung Alt besteuert?

Die Besteuerung der Abfertigung Alt erfolgt pauschal mit 6 %. 

Welche anderen Abgaben gibt es bei der Abfertigung Alt?

Für die erhaltene Abfertigung muss Lohnsteuer (6 %) bezahlt werden. Ansonsten werden keine Abgaben wie etwa Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Ist die Abfertigung brutto oder netto?

Berechnet wird die Abfertigung Alt brutto, die Auszahlung erfolgt abzüglich der Lohnsteuer (6 %) netto.

Wie wird die Abfertigung Alt ausbezahlt?

Der Arbeitgeber muss nach Beendigung des Dienstverhältnisses zwei bzw. bei Arbeitsverhältnissen, die länger als fünf Jahre gedauert haben, drei Monatsentgelte ausbezahlen. Bestehen darüber hinaus Ansprüche, dann müssen diese nach Ende des Arbeitsverhältnisses in monatlichen Teilbeträgen ausbezahlt werden. 

Eine Ausnahme besteht bei Pensionsantritt: Hier kann die Abfertigung in halben Monatsraten (= ½ Monatsentgelt) ausbezahlt werden.

Kann man sich die Abfertigung Alt auszahlen lassen und dann wieder eingestellt werden?

Ja, eine Auszahlung der Abfertigung Alt mit anschließender Wiedereinstellung ist möglich. Allerdings beginnt der_die Arbeitnehmer_in das neue Dienstverhältnis mit den Regelungen der Abfertigung Neu.

Wie funktioniert die Abfertigung Alt bei einer einvernehmlichen Auflösung?

Bei einer einvernehmlichen Auflösung hat der_die Arbeitnehmer_in wie bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber Ansprüche auf die Abfertigung Alt.

Wie funktioniert die Abfertigung Alt bei einer Insolvenz?

Auch bei Insolvenz Ihres Unternehmens haben Sie Ansprüche auf eine Abfertigung Alt. Die Abfertigung wird dann nicht von Ihrer Firma, sondern durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds an Sie ausbezahlt.

Wie funktioniert die Abfertigung Alt im Todesfall?

Stirbt der_die Dienstnehmer_in, erhalten die gesetzlichen Erben die Hälfte der Abfertigung, wenn sie Anspruch auf Unterhalt haben.

Kann ich von der Abfertigung Alt zur Abfertigung Neu wechseln?

Ein Wechsel vom alten in das neue Abfertigungssystem ist möglich. Eine Sonderform stellt der Teilübertritt aus der Abfertigung Alt dar: Hier bleiben die Ansprüche aus der Abfertigung Alt bestehen und es wird ein Stichtag in der Zukunft vereinbart, ab dem die Regelungen der Abfertigung Neu auf das bestehende Dienstverhältnis angewendet werden. Die bisherige Dienstzeit bleibt im alten Abfertigungssystem.

Weiterführende Informationen

Abfertigung Alt Rechner – Arbeiterkammer
Sie möchten Ihren aktuellen Abfertigungsanspruch aus dem System Abfertigung Alt herausfinden? Die Arbeiterkammer stellt dazu einen Rechner zur Verfügung.

Abfertigung Neu – AMS
Sie möchten Informationen über das System „Abfertigung Neu“? Hier finden Sie alle relevanten Informationen.

Berufsinformationssystem – AMS
Sie möchten sich über die unterschiedlichen Berufe informieren? Dann werden Sie in unserem Berufsinformationssystem (BIS) - der größten Online-Datenbank zu beruflichen Kompetenzen und Anforderungen - sicher fündig.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 24. Juni 2025