Abfertigung Neu: Das steht Ihnen als Arbeitnehmer_in zu

Für Arbeitnehmer_innen, deren Dienstverhältnis nach dem 01.01.2003 begonnen hat, gilt das System der „Abfertigung Neu“. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen einfach und verständlich, wie die Auszahlung der Abfertigung Neu bei Kündigung oder Pensionierung funktioniert und wie Ihnen der Abfertigung-Neu-Rechner dabei hilft, Ihre Ansprüche zu berechnen. Außerdem zeigen wir Ihnen die Unterschiede zur Abfertigung Alt, was Ihr Abfertigungskonto ist, wo Sie es finden und wie die Abfertigung Neu zu versteuern ist.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Abfertigung Neu gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die ab dem 01.01.2003 in Österreich begonnen wurden. 
  • Für die Abfertigung Neu zahlt Ihr Arbeitgeber 1,53 % Ihres Bruttoentgelts in eine Vorsorgekasse ein; das angesparte Guthaben geht bei einem Jobwechsel nicht verloren. 
  • Über Ihr Guthaben können Sie nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses verfügen, wenn mindestens 36 Monate lang Beiträge eingezahlt wurden und das Dienstverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt oder einvernehmlich gelöst wurde.

Was ist die Abfertigung Neu?

Die Abfertigung Neu ist ein außerordentliches Entgelt, das Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ziel der Abfertigung Neu ist eine soziale Absicherung sowie Altersvorsorge für Beschäftigte zu bieten.

Die Abfertigung Neu gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2002 begonnen haben und auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen. 

Wie wird die Abfertigung Neu berechnet?

Bei der Abfertigung Neu zahlt Ihr Arbeitgeber ab dem 2. Monat Ihres Beschäftigungsverhältnisses laufend Beiträge in der Höhe von 1,53 % Ihres monatlichen Entgelts (inklusive Sonderzahlungen) auf ein Vorsorge- bzw. Abfertigungskonto. Diese Beitragspflicht besteht für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Ihr Abfertigungskonto

Die Verwaltung und Veranlagung der Abfertigung Neu erfolgt über sogenannte Vorsorge- bzw. Abfertigungskassen. Das heißt, Ihr Arbeitgeber zahlt den laufend entstehenden Abfertigungsbetrag zuerst an den zuständigen Sozialversicherungsträger und dieser überweist ihn nach Überprüfung an eine Vorsorgekasse.

Jede Abfertigungskasse führt für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer ein eigenes Abfertigungskonto. Einmal jährlich bzw. nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden Sie über alle abfertigungsrelevanten Daten auf Ihrem Konto schriftlich informiert.

Für wen gilt die Abfertigung Neu?

Die Abfertigung Neu gilt für all jene Dienstverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und nach dem 31. Dezember 2002 geschlossen wurden. Damit ist die Abfertigung Neu mit diesem Stichtag für alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer anzuwenden, auch für geringfügig Beschäftigte.

Freie Dienstnehmer_innen und Selbstständige:

Seit 01.01.2008 fallen auch jene freien Dienstverhältnisse in das System Abfertigung Neu, die der Pflichtversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) unterliegen und länger als einen Monat dauern. 

Wann habe ich Zugriff auf meinen Abfertigungsanspruch?

Generell gilt: Ihre entstandenen Abfertigungsansprüche aus dem neuen Abfertigungssystem können nicht verfallen!

Zugriff auf Abfertigungsanspruch nach Beendigung des Dienstverhältnisses

Über Ihre Ansprüche nach Abfertigung Neu können Sie nach der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses verfügen, wenn

  • mindestens 36 Monate lang Beiträge für Sie auf Ihr Abfertigungskonto eingezahlt wurden und
  • das Beschäftigungsverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt oder einvernehmlich gelöst wurde bzw. wenn es befristet war.
Achtung:

Wenn Sie selbst kündigen, es zu einer verschuldeten Entlassung oder einem unberechtigten vorzeitigen Austritt kommt, bleibt der entstandene Abfertigungsanspruch in der Vorsorgekasse und wird weiterhin veranlagt. Gleiches gilt auch, wenn Sie weniger als 36 Monate beschäftigt waren.

Auszahlung:

Sie möchten sich Ihre Abfertigung nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses auszahlen lassen? Dann müssen Sie dies innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung Ihres Dienstverhältnisses schriftlich bei der Vorsorgekasse anfordern. Alternativ können Sie Ihren Anspruch auch weiter veranlagen lassen.

Zugriff auf Abfertigungsanspruch ab Pensionsantritt

Auf Ihren entstandenen Abfertigungsanspruch können Sie auch ab dem Zeitpunkt Ihrer Pensionierung zugreifen. In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten, sich Ihren Abfertigungsanspruch auszahlen zu lassen:

  • Steuerbegünstigte Einmalauszahlung
  • Umwandlung in eine lebenslange und steuerfreie Zusatzpension 

Unterschiede zwischen Abfertigung Alt und Neu

  • Bei der Abfertigung Neu haben Sie bereits ab dem 2. Monat Ihres Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Abfertigung. Bei der Abfertigung Alt entsteht Ihr Anspruch erst nach 3-jähriger und ununterbrochener Beschäftigung im gleichen Unternehmen und sofern das Arbeitsverhältnis durch eine Arbeitgeberkündigung oder einvernehmliche Auflösung beendet wurde.
  • Bei Abfertigung Neu können Sie Ihren Abfertigungsanspruch auch in einen anderen Betrieb mitnehmen.
  • Sie möchten gerne kündigen? Bei der Abfertigung Neu geht Ihr Abfertigungsanspruch bei Selbstkündigung nicht verloren.
  • Sie sind Lehrling und im System Abfertigung Neu? Dann haben Sie einen Anspruch auf Abfertigung.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen werden bei der Abfertigung Neu sowohl die Zeiten des Kinderbetreuungsgeldbezuges als auch Zivil- und Präsenzdienst berücksichtigt.

FAQs

Wie finde ich heraus, wie hoch meine Abfertigung ist?

Ab dem zweiten Monat Ihres Dienstverhältnisses zahlt Ihr Arbeitgeber 1,53 % Ihres Bruttoentgelts in eine Vorsorgekasse ein. Ihr Guthaben wird in Ihrem Abfertigungskonto verwaltet. Einmal pro Jahr oder nach Beendigung Ihres Dienstverhältnisses erhalten Sie eine schriftliche Aufstellung Ihres angesparten Guthabens.

Tipp: Nutzen Sie den Abfertigung-Neu-Rechner – dort sehen Sie beispielsweise, wie hoch Ihre Ansprüche der Abfertigung Neu nach 10 Jahren sind.

Wer hat Anspruch auf die Abfertigung Neu?

Arbeitnehmer_innen, deren Dienstverhältnis ab dem 01.01.2003 aufgenommen wurde, haben Anspruch auf die Abfertigung Neu. Das gilt auch für geringfügig Beschäftigte. 

Wird die Abfertigung Neu vom letzten Gehalt berechnet?

Ihr Arbeitgeber zahlt monatlich 1,53 % Ihres Bruttoentgelts über die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) in eine Vorsorgekasse ein. Somit passen sich auch die Beiträge an, wenn Ihr Gehalt steigt. 

Wie wird die Abfertigung Neu besteuert? 

Die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge, die Ihr Arbeitgeber im Rahmen der Abfertigung Neu in die Vorsorgekasse einzahlt, sind mit 6 % Lohnsteuer zu versteuern. Diese wird vor der Auszahlung vom angesparten Betrag abgezogen.

Wie lange dauert die Auszahlung der Abfertigung Neu? 

Wenn Sie die Auszahlung Ihrer Abfertigung beantragt haben (innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung Ihres Dienstverhältnisses), erhalten Sie Ihr Guthaben zwei Monate nach Geltendmachung innerhalb von fünf Werktagen.

Wann kann man sich die Abfertigung Neu ausbezahlen lassen?

Sie können sich z. B. bei einem Jobwechsel Ihre Abfertigung Neu nach Ende des Dienstverhältnisses auszahlen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass seit mindestens 36 Monaten Beträge einbezahlt wurden und das Dienstverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt oder einvernehmlich aufgelöst wurde. Bei Pensionierung besteht die Möglichkeit, die Abfertigung Neu als Einmalzahlung oder als monatliche (Zusatz-)Pension ausbezahlt zu bekommen. 

Wer zahlt die Abfertigung Neu aus? 

Das angesparte Guthaben wird von Ihrer Vorsorgekasse ausbezahlt.

Wie kann man für die Abfertigung Neu den Kontostand abfragen?

Sie erhalten automatisch einmal jährlich oder bei Beendigung Ihres Dienstverhältnisses eine Aufstellung der angesparten Beträge von Ihrer Vorsorgekasse.

Seit wann gibt es die Abfertigung Neu?

Die Abfertigung Neu gibt es in Österreich seit dem 01. Jänner 2003. Für Arbeits- und Dienstverhältnisse, die davor begonnen haben, gelten die Regelungen der Abfertigung Alt.

Kann man die Abfertigung Neu erben?

Ja, das angesparte Guthaben der Abfertigung Neu wird im Todesfall an die gesetzlichen Erben vererbt. Das können der_die Ehepartner_in, der_die eingetragene Lebenspartner_in oder die Kinder der_des Verstorbenen sein. 

Wie funktioniert die Abfertigung Neu bei einer Kündigung?

Bei Kündigung durch Ihren Arbeitgeber können Sie die Auszahlung der Abfertigung Neu bei der Vorsorgekasse beantragen. Waren Sie weniger als 36 Monate lang beschäftigt oder haben Sie Ihr Dienstverhältnis selbst gekündigt, verbleibt das angesparte Guthaben bei Ihrer Vorsorgekasse – es verfällt nicht.

Weiterführende Informationen

Abfertigung Neu Rechner – Arbeiterkammer
Sie möchten wissen, wie hoch Ihr aktueller Abfertigungsanspruch aus dem System Abfertigung Neu ist? Diesen können Sie sich ganz bequem online berechnen lassen.

Abfertigung Alt – AMS
Sie möchten sich über die Abfertigung Alt informieren? Hier finden Sie alle relevanten Informationen und Möglichkeiten zum Übertritt von Abfertigung Alt zu Abfertigung Neu.

Berufsinformationssystem – AMS
Sie möchten sich über bestimmte Berufe noch genauer informieren? Dann klicken Sie sich durch unser Berufsinformationssystem (BIS), die größte Online-Plattform für berufliche Kompetenzen und Anforderungen. 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 24. Juni 2025