Kollektivvertrag Baugewerbe

Der Kollektivvertrag in der Bauindustrie – ein wichtiger Bestandteil der österreichischen Arbeitswelt, maßgebend für eine große Anzahl an Beschäftigten, die täglich auf heimischen und ausländischen Baustellen tätig sind. Aber was beinhaltet eine derartige Rahmenvereinbarung, wer beschließt sie und welche Besonderheiten gibt es im Baugewerbe? Wir haben die Antworten und Links zu ausgewählten Kollektivverträgen.

Allgemeine Infos zum Kollektivvertrag

Was ist ein Kollektivvertrag?

Ein Kollektivvertrag ist eine schriftliche Rahmenvereinbarung, in der die Rechte und Pflichten der Arbeitswelt geregelt sind.

Welche Parteien schließen einen Kollektivvertrag ab?

Diese schriftliche Vereinbarung wird zwischen zeichnungsberechtigten Vertreterinnen bzw. Vertretern der Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer einerseits (Gewerkschaft) sowie der Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber andererseits (Wirtschaftskammern) ausverhandelt und abgeschlossen.

Für wen ist ein Kollektivvertrag gültig?

Ein Kollektivvertrag hat für alle Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber derselben Branche Gültigkeit, je nach Geltungsbereich für ganz Österreich oder bundeslandspezifisch.

Was beinhaltet ein Kollektivvertrag?

In einem Kollektivvertrag werden alle Sachverhalte behandelt, die nicht in Gesetzen verankert sind und welche die arbeitsrechtlichen Angelegenheiten auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite regeln. Umfangreiche Bestimmungen bezüglich Lohn und Gehalt, Sonderzahlungen und Zulagen, Arbeits- und Ruhezeiten, Kündigung und Entlassung, Arbeitsverhinderung oder Abfertigung sind Teil eines jeden Kollektivvertrags.

Tipp

Alle Details und weiterführende Auskünfte über die schriftlichen Rahmenvereinbarungen erhalten Sie auf unserer speziellen Informationsseite zum Kollektivvertrag.

Detailinformationen Kollektivvertrag Baugewerbe

Wie in anderen Sektoren existieren auch in der Bauindustrie einige branchenspezifische Formulierungen im Rahmen des geltenden Kollektivvertrags.

Bei Bauarbeiterinnen bzw. Bauarbeitern speziell hervorzuheben ist beispielsweise das Arbeitszeitmodell der kurzen und langen Arbeitswochen (vier oder fünf Arbeitstage), die in einem bestimmten Verhältnis Anwendung finden müssen. Auch die Erschwerniszulage ist bei Bauarbeiten nicht zu vernachlässigen und findet im Kollektivvertrag Berücksichtigung.

Außerdem gibt es spezielle Regelungen hinsichtlich Dienstreisen oder länger dauernden Auslandsaufenthalten und damit einhergehend Heimfahrten, beispielsweise bei Baustellen-Standorten in weit entfernten Regionen.

Die Beschäftigten werden ferner im Zuge des Kollektivvertrags nach Ausbildung und Tätigkeit in Gruppen eingeteilt, die Entlohnung sowie die Aufgabenbeschreibung erfolgt dann anhand dieser Schemata. 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 22. März 2023