Lehrlingsausbildung in Österreich

Die Lehrlingsausbildung ist in Österreich ein zentraler Bestandteil des Bildungssystems. Sie verbindet praktisches Arbeiten im Betrieb mit theoretischem Unterricht in der Berufsschule und bietet Jugendlichen einen praxisnahen Einstieg ins Berufsleben. Doch wie läuft die Lehrlingsausbildung ab, wer darf Lehrlinge ausbilden und welche Förderungen gibt es? Hier finden Sie alle Details.

Das Wichtigste im Überblick

  • Lehre als duales System: Die Lehrausbildung in Österreich ist dual aufgebaut. Der Großteil der Ausbildung findet im Betrieb statt und wird durch theoretischen Unterricht in der Berufsschule ergänzt. Je nach Lehrberuf dauert die Lehrzeit zwei bis vier Jahre. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit der Lehrabschlussprüfung.
  • Wer darf Lehrlinge ausbilden? Grundsätzlich können alle Unternehmen Lehrlinge aufnehmen, sofern sie die fachlichen, personellen und organisatorischen Bedingungen erfüllen und eine ausbildungsberechtigte Person im Betrieb vorhanden ist.
  • Förderungen: Sowohl für Lehrlinge als auch für Ausbildungsbetriebe gibt es für die Lehrlingsausbildung zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten.

Was ist eine Lehrlingsausbildung? Das duale System in Österreich

In Österreich hat die Lehrlingsausbildung bereits lange Tradition. Alle Personen, die die neunte Schulstufe erfolgreich absolviert haben, sind berechtigt, eine Lehrlingsausbildung in Angriff zu nehmen. Die Kosten hierfür werden von der Ausbildungsstätte übernommen.

Im Zuge eines dualen Ausbildungssystems werden sowohl Praxisorientierung im Lehrbetrieb ermöglicht als auch theoretisches Fachwissen sowie allgemeinbildende Inhalte in der Berufsschule vermittelt. Rund 80 % der Lehrzeit werden im Rahmen der praktischen Ausbildung absolviert, die restlichen 20 % werden die Lehrlinge in der Berufsschule unterrichtet. Durch diese zweigliedrige Ausbildung bekommen Lehrlinge eine vollständige Berufsausbildung, erhalten Schlüsselkompetenzen innerhalb eines Fachgebiets und werden als Fachkräfte in der jeweiligen Branche anerkannt.

Voraussetzungen für Lehrlinge 

Für den Einstieg in eine Lehre gelten in Österreich folgende grundlegende Voraussetzungen: Jugendliche müssen die 9-jährige Schulpflicht abgeschlossen haben und zum Start der Lehrausbildung mindestens 15 Jahre alt sein.

Viele Unternehmen achten zudem auf grundlegende Kompetenzen wie Motivation, Pünktlichkeit, Teamfähigkeit und Lernbereitschaft. Häufig werden im Rahmen des Bewerbungsprozesses auch Schnuppertage oder Eignungstests durchgeführt, um festzustellen, ob der gewählte Beruf gut zur Bewerberin oder zum Bewerber passt. Vor dem Start der Lehre wird zwischen Lehrling und Ausbildungsbetrieb ein Lehrvertrag abgeschlossen. 

Dauer und Ablauf der Lehrlingsausbildung

Die Dauer der Lehre variiert je nach Schwerpunkt beziehungsweise Fachgebiet und beträgt zwischen zwei und vier Jahren, wobei die meisten Lehrlingsausbildungen drei Jahre dauern. 

Der Ablauf jeder Lehrlingsausbildung ist klar strukturiert: Lehrlinge arbeiten überwiegend im Ausbildungsbetrieb und besuchen parallel dazu die Berufsschule. Das passiert entweder im Blockunterricht oder an ein bis zwei Tagen pro Woche. Während der gesamten Lehrzeit erwerben Lehrlinge somit nicht nur theoretisches Fachwissen, sondern auch die erforderlichen berufsspezifischen Fertigkeiten sowie überfachliche Kompetenzen. Ausgebildet werden Lehrlinge von qualifizierten Kräften im Betrieb sowie vom Lehrpersonal der Berufsschule.

Abgeschlossen wird die Lehre mit der Lehrabschlussprüfung (LAP), die aus einem praktischen und einem theoretischen Teil besteht und den erfolgreichen Abschluss der Lehre bestätigt.

Voraussetzungen für Betriebe: Wer darf Lehrlinge ausbilden?

Wer Lehrlinge ausbilden möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese sind in Österreich streng geregelt und dienen dazu, eine hochwertige, praxisnahe und rechtlich abgesicherte Lehrlingsausbildung zu gewährleisten. Die rechtliche Grundlage für die Lehrlingsausbildung bildet das Berufsbildungsgesetz (BAG). 

Voraussetzungen für Ausbilder_innen

Grundsätzlich können alle Unternehmen Lehrlinge aufnehmen, sofern sie die fachlichen, personellen und organisatorischen Bedingungen erfüllen, die eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicherstellen. Wer darf also Lehrlinge ausbilden? 

Will ein Betrieb Lehrlinge ausbilden, muss er nachweisen, dass er die typischen Aufgaben des jeweiligen Lehrberufs in ausreichendem Umfang anbietet und über die dafür nötige technische Ausstattung verfügt.

Zusätzlich braucht es eine ausbildungsberechtigte Person, die für die praktische Anleitung verantwortlich ist. Diese Person muss fachlich qualifiziert sein und über die notwendige berufspädagogische Kompetenz verfügen. Um dies nachzuweisen, ist entweder der Abschluss eines 40-stündigen Ausbilder_innen-Kurses oder das erfolgreiche Ablegen der Ausbilder_innenprüfung erforderlich. Erst danach erfüllt der Betrieb die zentrale Voraussetzung für die Lehrlingsausbildung.

In größeren Unternehmen übernehmen häufig speziell angestellte Ausbilder_innen diese Rolle, während in kleinen und mittleren Betrieben oft die Betriebsinhaber_innen selbst die Rolle als Lehrberechtigte ausüben.

Das BAG verpflichtet Ausbildungsbetriebe außerdem zur engen Zusammenarbeit mit der Berufsschule. Regelmäßige Gespräche über Lernfortschritte, fachliche Entwicklungen, betriebliche Neuerungen und Fördermöglichkeiten sind ein wesentlicher Bestandteil der gesetzlich vorgesehenen Ausbildungsqualität.

Besondere Ausbildungsformen

Die österreichische Lehrlingsausbildung bietet neben der klassischen dualen Ausbildung mehrere besondere Modelle. Diese Ausbildungsformen sind gesetzlich verankert und ermöglichen es Lehrlingen, ihre Lehre individuell zu gestalten und an persönliche Interessen oder berufliche Ziele anzupassen.

Doppellehre und modulare Lehrberufe

Eine Doppellehre ermöglicht es Jugendlichen, zwei verwandte Lehrberufe gleichzeitig zu erlernen. Die Ausbildungszeit verlängert sich dabei meist um ein Jahr, da beide Berufsprofile vollständig abgedeckt werden müssen. Dieses Modell ist besonders attraktiv in Branchen, in denen Tätigkeitsfelder eng miteinander verbunden sind – etwa im Metall-, Elektro- oder Handelsbereich. Lehrlinge erwerben dadurch vielfältige Qualifikationen und erhöhen ihre Chancen am Arbeitsmarkt.

Modulare Lehrberufe bestehen aus einem Grundmodul, einem oder mehreren Hauptmodulen sowie optionalen Spezialmodulen. Diese Struktur erlaubt eine flexible und vertiefte Ausbildung, die sich an den Anforderungen moderner Berufsbilder orientiert. Die Module bauen aufeinander auf und vermitteln sowohl grundlegende als auch spezialisierte Kompetenzen.

Lehre mit Matura

Die Lehre mit Matura (Berufsmatura) kombiniert die praktische Ausbildung im Betrieb mit dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Lehrlinge besuchen während der Lehrzeit zusätzliche Vorbereitungskurse in den vier Maturafächern Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache und Fachbereich. Die Teilnahme ist kostenlos und die Prüfungen können bereits während der Lehrzeit oder kurz danach abgelegt werden. Dieses Modell eröffnet Lehrlingen den Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen und weiterführenden Ausbildungen, ohne auf die Vorteile einer praxisorientierten Lehre verzichten zu müssen.

Auslandspraktika für Lehrlinge

Auslandspraktika ermöglichen Lehrlingen, internationale Berufserfahrung zu sammeln und ihre fachlichen sowie sprachlichen Kompetenzen zu erweitern. Die Praktika dauern meist zwischen zwei Wochen und mehreren Monaten und werden in der Regel als Teil der betrieblichen Ausbildung anerkannt. 

Förderungen für Lehrlinge und Ausbildungsbetriebe

Österreichweit gibt es für die Lehrlingsausbildung zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten, sowohl für Lehrlinge als auch für Ausbildungsbetriebe. Das AMS unterstützt die Lehrausbildung ebenfalls mit vielen Förderungen:

Förderungen für Lehrlinge:

  • Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts: Lehrlinge erhalten während der Lehrausbildung ein Lehrlingseinkommen. Zusätzlich können sie während der Ausbildung finanzielle Unterstützung erhalten. Diese Beihilfe hilft bei den täglichen Lebenskosten wie Wohnung, Essen und Fahrtkosten.
  • Unterstützung bei überbetrieblicher Lehrausbildung: Jugendliche, die keine Lehrstelle in einem Betrieb finden, können eine überbetriebliche Ausbildung beim AMS machen. Dabei übernimmt das AMS die Ausbildungskosten und zahlt den Lehrlingen eine Ausbildungsbeihilfe.
  • Unterstützung bei Kursen und Zusatzqualifikationen: Lehrlinge können finanzielle Unterstützung für Vorbereitungskurse, Zusatzmodule oder Sprachtrainings erhalten – insbesondere im Rahmen von Lehre mit Matura oder Auslandspraktika.
  • AMS-Vorstellungsbeihilfe für Lehrstellensuchende: Wenn Lehrstellensuchende zu einem Vorstellungsgespräch bei einer weiter entfernten Lehrstelle fahren müssen, kann das AMS unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung übernehmen. 
  • Entfernungsbeihilfe des AMS: Diese Beihilfe können Sie beantragen, wenn Ihre Lehrstelle weiter entfernt ist und es keine näher gelegene, zumutbare offene Lehrstelle gibt. Die Unterstützung hilft bei den Fahrtkosten während der gesamten Lehrzeit.
  • Lehrlingsfreifahrt und Fahrtenbeihilfe: Für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsplatz steht Lehrlingen die Lehrlingsfreifahrt zu. Wenn kein öffentliches Verkehrsmittel verfügbar ist oder dessen Nutzung nicht zumutbar ist (z. B. weil eine rechtzeitige Ankunft nicht garantiert ist), kann beim Bundeskanzleramt (BKA) eine Fahrtenbeihilfe beantragt werden. Der Arbeitsweg muss mindestens 2 km betragen. Für Lehrlinge mit Behinderung gilt diese Mindestentfernung nicht.
  • Vorbereitungskurse: Die Kosten für Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung werden ersetzt. Den Antrag stellen Sie bei der Lehrlingsstelle Ihrer Wirtschaftskammer.
  • Kostenfreier Zweit- und Drittantritt zur Lehrabschlussprüfung: Falls die Lehrabschlussprüfung beim ersten Mal nicht bestanden wird, ist durch Förderung der WKO der zweite und dritte Antritt kostenlos.
  • Prämien für besondere Leistungen: Für ausgezeichnete oder gute Erfolge in der Berufsschule oder bei der Lehrabschlussprüfung können Lehrlinge und Betriebe Prämien erhalten.
  • Förderung von Auslandspraktika: Mehrwöchige Auslandspraktika in europäischen Ländern werden gefördert und organisiert. Der Verein für internationalen Fachkräfteaustausch (IFA) bietet Organisation, Service und Beratung.
  • Coaching und Beratung: Bei Fragen zur Lehre können sich Lehrstellensuchende kostenlos bei der AMS Berufsberatung oder bei der WKO-Initiative „Lehre statt Leere“ beraten lassen. 

Förderungen für Ausbildungsbetriebe:

  • Basisförderung der WKO: Unternehmen erhalten für jeden Lehrling eine Förderung. Diese wird pro Lehrjahr ausgezahlt und soll die Ausbildungskosten decken.
  • AMS-Förderung der Lehrausbildung: Das AMS fördert unter bestimmten Voraussetzungen die Aufnahme von Lehrlingen, etwa durch Zuschüsse für benachteiligte Jugendliche, Erwachsene in der Lehre (z. B. über 18 Jahre) oder für Betriebe, die zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen anbieten.
  • Förderung für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten: Benötigt ein Lehrling besondere Unterstützung, können Betriebe bei der WKO eine höhere Förderung beantragen. Das gilt zum Beispiel bei Lernschwierigkeiten oder Behinderungen.
  • Ausbildungsverbünde: Mehrere Betriebe können sich zusammenschließen, um gemeinsam Lehrlinge auszubilden. Das AMS fördert diese Zusammenarbeit.
  • Coaching und Beratung: Mit der Initiative „Lehre statt Leere“ der WKO erhalten Ausbildungsbetriebe kostenlose Beratung und Unterstützung.
Wichtig:

Die Angebote und Förderungen der Lehrlingsausbildung können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Manche Förderungen gelten österreichweit, andere nur in bestimmten Bundesländern. Alle aktuellen Informationen zu den Förderungen der Lehrausbildung finden Sie auf www.oesterreich.gv.at sowie bei Ihrer AMS-Geschäftsstelle.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Lehrlingsausbildung?

Die Dauer einer Lehrlingsausbildung hängt vom gewählten Lehrberuf ab und beträgt in Österreich zwischen zwei und vier Jahre. Die meisten Lehrstellen haben eine Dauer von drei Jahren. 

Wie wird eine Lehrlingsausbildung abgeschlossen? 

Eine Lehrlingsausbildung endet mit der Lehrabschlussprüfung, die aus einem praktischen und einem theoretischen Teil besteht. Nach erfolgreichem Bestehen erhalten Lehrlinge das Lehrabschlusszeugnis, das ihre berufliche Qualifikation bestätigt und den Einstieg ins Berufsleben oder weiterführende Ausbildungen ermöglicht.

Welche Lehrlingsstellen gibt es?

Lehrlingsstellen gibt es in nahezu allen Branchen – von Handwerk, Industrie und Gewerbe über Handel, Tourismus und Gastronomie bis hin zu IT, Gesundheit und Verwaltung. Offene Lehrstellen finden Sie auf der AMS-Stellensuche alle jobs, dem AMS eJob-Room für Bewerber_innen sowie auf Unternehmenswebsites.

Wo finde ich Informationen zu Lehrlingsangeboten? 

Informationen zu Lehrlingsangeboten finden Sie auf der AMS-Jugendseite und in den AMS-BerufsInfoZentren. Zusätzlich bieten Berufsmessen, Schnuppertage und direkte Kontakte zu Betrieben einen guten Überblick über offene Lehrstellen und verschiedene Ausbildungswege.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 30. April 2026