Pendlerpauschale
Um zu Ihrer Arbeit zu gelangen, müssen Sie regelmäßig pendeln? Sie fragen sich, ob Ihnen dafür das Pendlerpauschale zusteht? Wir informieren Sie genau, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie hoch das kleine und das große Pendlerpauschale sind. Außerdem erklären wir Ihnen, wie Sie die Höhe Ihres persönlichen Pendlerpauschales herausfinden können.
Pendlerpauschale: Was ist das und wer hat Anspruch?
Als Pendlerpauschale bezeichnet man die pauschale Abgeltung von Fahrtkosten für das Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsplatz über eine Verringerung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Sie sind Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und müssen zwischen Ihrer Wohnung und Arbeitsstätte regelmäßig pendeln? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf das „kleine“ oder „große“ Pendlerpauschale.
Zu den einfließenden Faktoren zählen:
- Kilometerzahl pro Strecke von Wohnadresse zu Arbeitsstätte
- Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels (öffentliche Verkehrsmittel)
- Häufigkeit des Pendelns pro Monat
Kleines Pendlerpauschale
Sie sind Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer, die Entfernung zwischen Ihrer Wohnadresse und Arbeitsstätte beträgt mindestens 20 Kilometer und die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist an mehr als der Hälfte Ihrer Arbeitstage pro Kalendermonat zumutbar? Dann haben Sie Anspruch auf das kleine Pendlerpauschale.
Großes Pendlerpauschale
Sie sind Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist nicht möglich oder nicht zumutbar, um von Ihrer Wohnadresse zu Ihrer Arbeitsstätte zu gelangen? Dann steht Ihnen bereits ab einer Entfernung von 2 Kilometern zwischen Wohnadresse und Arbeitsplatz das große Pendlerpauschale zu.
Worauf Sie achten sollten
- Sie sind Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und verfügen über mehrere Arbeitsstätten? Dann steht Ihnen maximal ein volles Pendlerpauschale (d.h. maximal drei Drittel) im Kalendermonat zu.
- Sie sind Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und nutzen ein arbeitgebereigenes KFZ auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte? Dann steht Ihnen kein Pendlerpauschale zu.
- Sie sind Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und verfügen über mehrere Wohnsitze? Dann haben Sie für die Berechnung des Pendlerpauschales ein Wahlrecht: Es kann entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene oder der Familienwohnsitz herangezogen werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Wegstrecke auch tatsächlich zurücklegen und dass ein Familienwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen mit eigenem Hausstand dort, wo der Steuerpflichtige seine engsten persönlichen Beziehungen hat) vorliegt.
- Sofern Kosten für Fahrten zwischen dem Wohnsitz am Arbeitsort und dem Familienwohnsitz als Werbungskosten berücksichtigt werden, können Sie für die Wegstrecke vom Familienwohnsitz zur Arbeitsstätte kein Pendlerpauschale beantragen.
Wie hoch ist das Pendlerpauschale?
Die Höhe des Pendlerpauschales variiert nicht nur zwischen dem kleinen und großen Pendlerpauschale, sondern ist zusätzlich auch von der Entfernung Ihres Wohnortes von Ihrer Arbeitsstätte abhängig. Hier finden Sie die unterschiedlichen Höhen des kleinen und großen Pendlerpauschales.
Ihre persönliche Berechnung des Pendlerpauschales können Sie ganz bequem online mittels des Pendlerrechners des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) starten.
Wie wird das Pendlerpauschale beim Gehalt berücksichtigt?
Das Pendlerpauschale reduziert die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer. Das bedeutet, Ihre Lohnsteuer wird von der um das Pauschale verringerten Bemessungsgrundlage berechnet.
Was Sie tun müssen, um die Pendlerpauschale zu erhalten:
Sie müssen mit dem Pendlerrechner Ihren Anspruch auf Pendlerpauschale berechnen und das Ergebnis dieser Pendlerrechner-Anfrage ausdrucken. Dieses ausgedruckte Formular müssen Sie Ihrem Arbeitgeber unterschrieben übergeben. Erst dann kann Ihr Arbeitgeber das Pendlerpauschale bei der Lohnverrechnung berücksichtigen.
Was ist der Pendlereuro?
Sie haben Anspruch auf ein Pendlerpauschale? Dann steht Ihnen seit 1.1.2013 auch der sogenannte Pendlereuro zu. Der Pendlereuro beträgt zwei Euro pro Kilometer von Wohnadresse bis Arbeitsplatz pro Jahr.
Es wird nur die einfache Entfernung herangezogen, nicht die Hin- und Retourfahrt! Beträgt die Distanz zwischen Ihrer Wohnadresse und Ihrer Arbeitsstätte beispielsweise 45 Kilometer, so haben Sie Anspruch auf einen Pendlereuro in der Höhe von 90 Euro pro Jahr. Bei Teilzeitangestellten wird dieser Betrag aliquot herangezogen.
Der Pendlereuro reduziert Ihre Lohnsteuer: Er ist ein steuerlicher Absetzbetrag, der von Ihrem Arbeitgeber in der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt wird. Der Pendlereuro wird pro Jahr gewährt.
Weiterführende Informationen
Pendlerrechner – AMS
Wie Sie ganz bequem Ihren Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale online berechnen können, erfahren Sie hier.
Entfernungsbeihilfe – AMS
Sie haben eine Arbeit angenommen oder eine Lehrausbildung begonnen, die weit von Ihrem Wohnort entfernt ist? Dann unterstützen wir Sie und ersetzen Ihnen einen Teil der Fahrt- und Unterkunftskosten.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 20. April 2021