Urlaubsanspruch in Österreich
In Österreich stehen Ihnen im Regelfall 5 arbeitsfreie Wochen im Jahr zu. Aber wann haben Sie überhaupt Anspruch auf Urlaub? Wir erklären Ihnen genau, wann ein Urlaubsanspruch entsteht, wann er verjährt und wie viel Geld Sie im Urlaub erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Höhe des Urlaubsanspruchs: Arbeitnehmer_innen haben in Österreich pro Arbeitsjahr Anspruch auf 5 Wochen bezahlten Urlaub (25 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche bzw. 30 Werktage bei einer 6-Tage-Woche).
- Langjährige Beschäftigung: Nach 25 Dienstjahren erhöht sich der Anspruch auf 6 Wochen Urlaub (30 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche bzw. 36 Werktage bei einer 6-Tage-Woche).
- Anrechnung von Vordienstzeiten: Für den Urlaubsanspruch werden unter bestimmten Voraussetzungen auch Vordienstzeiten, Ausbildungszeiten sowie Elternkarenz angerechnet.
Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch?
Bei einer Vollzeitbeschäftigung haben Sie Anspruch auf 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr. Das entspricht:
- 25 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag)
- 30 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche (Montag bis Samstag) (Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und Feiertage.)
Unabhängig davon, ob Sie fünf oder sechs Tage pro Woche arbeiten: Sie erhalten immer 5 arbeitsfreie Wochen pro Jahr.
Das Arbeitsjahr beginnt mit Ihrem Eintrittsdatum ins Unternehmen. Manche Firmen rechnen stattdessen nach Kalenderjahr – dann beginnt der neue Urlaubsanspruch jeweils am 1. Jänner.
Nach dem 25. Dienstjahr erhöht sich der Anspruch auf 6 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr.
Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf 5 arbeitsfreie Wochen. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach den tatsächlichen Arbeitstagen pro Woche:
Arbeitstage pro Woche |
Urlaubsanspruch pro Jahr |
5 |
25 Arbeitstage |
4 |
20 Arbeitstage |
3 |
15 Arbeitstage |
2 |
10 Arbeitstage |
1 |
5 Arbeitstage |
Wann entsteht ein Urlaubsanspruch?
In Österreich entsteht der Anspruch auf bezahlten Urlaub stufenweise:
- In den ersten sechs Monaten der Betriebszugehörigkeit:
Während der ersten sechs Monate Ihrer Beschäftigung erwerben Sie den Urlaubsanspruch anteilig: Das bedeutet, pro vollen Monat, den Sie arbeiten, erhalten Sie bei einer 5-Tage-Woche zwei Urlaubstage. Diesen anteiligen Urlaub können Sie auch bereits während der ersten sechs Monate konsumieren.
Beispiel: Nach drei Monaten haben Sie Anspruch auf 6 Urlaubstage.
- Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
Sobald Sie sechs Monate durchgehend im Unternehmen beschäftigt sind, entsteht Ihr voller Urlaubsanspruch für das erste Arbeitsjahr. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die gesamten 5 Wochen Urlaub in Anspruch nehmen.
- Nach 1 Jahr Betriebszugehörigkeit
Ab Beginn des zweiten Arbeitsjahres erhalten Sie den vollständigen Jahresurlaub bereits mit Beginn des Arbeitsjahres.
Urlaubsanspruch berechnen: Dienstzeiten und Vordienstzeiten
Für die Berechnung der Dienstjahre zählen nicht nur die Jahre beim_bei der aktuellen Arbeitgeber_in, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch frühere Beschäftigungen und Ausbildungszeiten. Das kann sich direkt auf Ihren Urlaubsanspruch auswirken.
Dienstzeiten beim_bei der aktuellen Arbeitgeber_in
Für die Berechnung Ihres Urlaubsanspruchs zählen alle Jahre, die Sie ununterbrochen beim_bei der aktuellen Arbeitgeber_in beschäftigt sind, als Dienstjahre.
Nach 25 durchgehenden Dienstjahren bei einem_einer Arbeitgeber_in besteht gesetzlicher Urlaubsanspruch auf 6 Wochen pro Jahr. Der Urlaubsanspruch erhöht sich somit um eine Woche.
Auch Zeiten von Elternkarenz können unter bestimmten Bedingungen angerechnet werden. Für Geburten bis zum 31. Juli 2019 wurden 10 Monate der ersten Elternkarenz für Ansprüche wie das Urlaubsausmaß berücksichtigt. Für Geburten ab dem 1. August 2019 werden Zeiten der Elternkarenz bis zum Tag vor dem zweiten Geburtstag des Kindes für den Urlaubsanspruch angerechnet. Diese Regelung gilt für jedes Kind.
Anrechnung von Vordienstzeiten (max. 5 Jahre)
Aus früheren Beschäftigungen bei anderen Arbeitgeber_innen in Österreich oder im EU- und EWR-Raum werden maximal 5 Jahre für die Urlaubsberechnung berücksichtigt. Auch eine Selbstständigkeit, die mindestens 6 Monate angedauert hat, kann herangezogen werden.
Voraussetzung ist, dass die Vordienstzeiten nachweisbar und relevant sind (z. B. gleichwertige Tätigkeiten).
Die Anrechnung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen diese Zeiten beim_bei der neuen Arbeitgeber_in aktiv geltend machen.
Ausbildungszeiten (max. 4–5 Jahre)
Auch bestimmte Ausbildungszeiten können für die Berechnung Ihres Urlaubsanspruchs angerechnet werden:
- Schulische Ausbildung (z. B. BHS, HTL, HAK): bis zu 4 Jahre, in Kombination mit Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgeber_innen maximal 7 Jahre
- Abgeschlossenes Studium: bis zu 5 Jahre
Die maximale Anrechnung von Ausbildungszeiten liegt bei 5 Jahren – auch wenn mehrere Ausbildungen absolviert wurden.
Wann verjährt mein Urlaubsanspruch?
Ihr Urlaubsanspruch verjährt, sobald ab dem Ende des betreffenden Urlaubsjahres, in dem der Urlaub entstanden ist, zwei Jahre vergangen sind.
Ihr Urlaubsanspruch verjährt, wenn Sie ihn nicht innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Urlaubsjahres nutzen, in dem er entstanden ist.
Beginn des Urlaubsjahres: 1.1.2025
Eintritt der Verjährung für das Urlaubsjahr 2025: 1.1.2028
Sollten Sie beispielsweise mit 1.1.2025 einen neuen Job angefangen haben und im gesamten Jahr 2025 nur 4 Wochen auf Urlaub gewesen sein, nehmen Sie diese 1 Woche offenen Urlaubsanspruch ins nächste Jahr mit. Gehen Sie im Jahr 2026 nur 2 Wochen auf Urlaub, so haben Sie hiermit den Urlaub von 2025 komplett aufgebraucht und noch 4 Wochen Urlaub aus 2026 übrig. Diese 4 Wochen aus 2026 würden erst mit 1.1.2029 verjähren.
Wenn Sie sich gerade in Elternkarenz befinden, verlängert sich die Verjährungsfrist genau um die Dauer Ihrer Karenzzeit.
Kann man Urlaub nehmen, wann man will?
Nein, das ist nicht möglich. Urlaub muss immer zwischen beiden Seiten, das heißt zwischen Arbeitgeber_innenseite und Ihnen als Arbeitnehmer_in vereinbart werden. In den meisten Firmen ist es zudem üblich, eine bestimmte Zeit vor dem gewünschten Urlaubsantritt einen Urlaubsantrag zu stellen, der von Ihrem_Ihrer Arbeitgeber_in bestätigt werden muss.
Kann mein_e Arbeitgeber_in bestimmen, wann ich in den Urlaub gehe?
Nein, Urlaub soll als Erholung dienen, somit kann Ihr_e Arbeitgeber_in Sie nicht zwangsweise in den Urlaub schicken. Ihr gewünschter Urlaubszeitpunkt wird mit Ihrem_Ihrer Arbeitgeber_in abgesprochen.
Arbeiten im Urlaub: Ist das erlaubt?
Sie möchten auch im Urlaub arbeiten oder es wird von Ihrem_Ihrer Vorgesetzten erwartet? Dies erfüllt nicht den Zweck der Erholung, für den der Urlaubsanspruch in Österreich eingeführt wurde. Deshalb können Sie es ablehnen, im Urlaub erreichbar zu sein oder Ihre E-Mails zu bearbeiten.
Urlaubsersatzleistung: Geld statt Urlaub?
Während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses ist es nicht möglich, Urlaub auszubezahlen. Sollten Sie nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses noch Urlaubsanspruch haben, so kann dieser ausgezahlt werden oder der noch offene Urlaub konsumiert werden.
Krank im Urlaub, was nun?
Der langersehnte Urlaub ist endlich da, doch eine Erkrankung kann die Pläne durchkreuzen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihren Urlaub aufgrund von Krankheit unterbrechen:
- Die Erkrankung dauert länger als 3 Kalendertage und
- die Erkrankung wurde nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Zusätzlich haben Sie eine Mitteilungspflicht und eine Nachweispflicht:
- Mitteilungspflicht: Als Arbeitnehmer_in müssen Sie Ihren_Ihre Arbeitgeber_in unverzüglich über die Erkrankung informieren, spätestens jedoch nach dreitägiger Krankheitsdauer.
- Nachweispflicht: Beim Wiederantritt des Dienstes ist eine Krankenstandsbestätigung unaufgefordert vorzulegen. Diese muss Beginn, Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit enthalten. Eine konkrete Diagnose ist dabei nicht erforderlich.
Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld
Während des Urlaubs steht Ihnen die Weiterzahlung Ihres Gehalts oder Lohns zu, obwohl Sie nicht arbeiten. Dies wird als Urlaubsentgelt bezeichnet. Zusätzlich gibt es noch das Urlaubsgeld, das häufig auch als Urlaubszuschuss und Urlaubsbeihilfe bezeichnet wird. Hierbei handelt es sich um das 13. Monatsgehalt, dessen Auszahlung viele Kollektivverträge vorsehen.
Häufig gestellte Fragen
Wie weit im Voraus muss ich meinen Urlaub beantragen?
In Österreich gibt es keine gesetzlich festgelegte Frist für die Beantragung von Urlaub. Als Arbeitnehmer_in müssen Sie Ihren Urlaub jedoch rechtzeitig mit dem_der Arbeitgeber_in abstimmen.
Kann mein_e Arbeitgeber_in meinen Urlaubsantrag ablehnen?
Ein_e Arbeitgeber_in kann einen Urlaubsantrag ablehnen, wenn betriebliche Gründe wie beispielsweise Personalmangel bestehen. Der Urlaub muss jedoch grundsätzlich gewährt werden, sofern keine zwingenden betrieblichen Hindernisse vorliegen.
Kann Urlaub ausgezahlt werden?
In Österreich darf Urlaub grundsätzlich nicht ausbezahlt werden, sondern muss konsumiert werden. Eine Auszahlung ist nur zulässig, wenn das Arbeitsverhältnis endet und noch offene Urlaubsansprüche bestehen.
Wie viel Urlaubsanspruch hat man bei Kündigung in Österreich?
Bei einer Kündigung haben Sie Anspruch auf den anteiligen Resturlaub des laufenden Jahres sowie auf offenen, nicht verjährten Urlaub aus Vorjahren. Bereits konsumierte Tage werden berücksichtigt. Nicht genommener Urlaub ist vom_von der Arbeitgeber_in als finanzielle Urlaubsersatzleistung abzugelten.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 28. Januar 2026