Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Bezirk Murtal im Oktober 2022
Die Zahlen der regionalen Arbeitsmarktstatistik zeigen im Vergleich zum Oktober 2021 einen deutlichen Rückgang an Arbeitslosigkeit.
- Ende Oktober 2022 waren im Bezirk Murtal 1.508 Personen, 727 Frauen (-2,7%) und 781 Männer (- 0,9%) arbeitslos gemeldet. Damit waren um 13 oder 0,9% weniger Personen ohne Beschäftigung als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres.
- Vergleichsstichtag:
30.09.2022 – 1.417 arbeitslose Personen
31.10.2021 – 1.521 arbeitslose Personen - Die Dynamik am regionalen Arbeitsmarkt bleibt weiterhin auf hohem Niveau – dies zeigt sich auch an der hohen Anzahl von Jobwechsler_innen.
- Der Rückgang an Arbeitslosigkeit betrifft Personen aller Zielgruppen – speziell ist die Arbeitslosigkeit bei den Personen über 50 Jahre zurückgegangen – konkret um 20 Personen (-3,2%).
- Nach Wirtschaftsklassen gab es im September die höchsten Rückgänge im Bereich Beherbergung und Gastronomie (-15,9%) und Produktion (Herstellung von Waren) (-11,5%).
- Die Zahl der Schulungsteilnehmer_innen befindet sich konstant auf hohem Niveau – derzeit sind 372 Personen in Schulung.
- Mit Stichtag Ende Oktober 2022 sind 1.062 sofort verfügbare Stellenaufträge (+152 oder +16,7%) beim AMS gemeldet und zeigen die positive Entwicklung am regionalen Arbeitsmarkt.
- Insgesamt stehen derzeit 118 sofort verfügbare offene Lehrstellen (+32,6%) 17 sofort verfügbaren Lehrstellensuchenden (-46,9%) gegenüber.
- Die Arbeitslosenquote lag im September 2022 bei 4,7%
!!! NEWS !!! NEWS !!! NEWS !!! NEWS !!!
Mit 18.10.2022 ist eine neue Richtlinie in Bezug auf die Arbeitslosmeldung von Kund_innen in Kraft getreten.
Als mögliche Kanäle für eine Arbeitslos-Meldung kommen folgende Möglichkeiten in Frage:
- Telefonisch (Serviceline - 050904 640
- Elektronisch – schnell und unkompliziert – nähere Info´s inkl. Links finden Sie unter https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/beim-ams-arbeitslos-melden#steiermark
- Persönlich – mit entsprechenden Wartezeiten zu rechnen ist.
Schriftliche Arbeitslos-Meldungen mittels Brief, wie auch per E-Mail oder Listen von Unternehmen sind somit nicht mehr zulässig!
Es ist auch nicht zulässig, ein Arbeitslos-Meldeformular an ein E-Mail anzuhängen und dem AMS zu übermitteln.
Eine rückwirkende Gewährung der AMS Leistung ist nicht möglich.
Kleine Datei, 541.4 KB (PDF)
Diese Seite wurde aktualisiert am: 02. November 2022