Kurzarbeit Phase 5 - so kommen Sie schneller zur Beihilfe!

Damit Sie möglichst rasch und unkompliziert zu Ihrer Kurzarbeitsbeihilfe kommen, haben wir für Sie eine Checkliste zusammengestellt.


  • Veröffentlicht 07.12.2021
  • Bundesland Wien

Dank der Kurzarbeit konnten in den letzten Monaten viele Arbeitsplätze gesichert werden. Das Arbeitsmarktservice übernimmt dabei die Aufgabe, das von Politik und Sozialpartnern jeweils vorgegebene Modell praktisch umzusetzen.

Aktuell befinden wir uns in der Kurzarbeit Phase 5.

Damit Sie möglichst rasch und unkompliziert zu Ihrer Kurzarbeitsbeihilfe kommen, haben wir eine Checkliste mit den für Sie wichtigsten Neuerungen und Voraussetzungen zusammengestellt:

Sozialpartnervereinbarung (Formularversion 10.0 ab 01.07.2021):

o Alle hellgrau hinterlegten Felder müssen ausgefüllt werden!

o Falls es mehrere Betriebsstandorte gibt, ist auf Seite 1 „Firma“ die Zentrale und auf Seite 2 „räumlich für“ die jeweiligen Betriebsstandorte/den jeweiligen Betriebsstandort anzugeben.

o Die Angaben und Zahlen in der Sozialpartnervereinbarung müssen IN ALLEN PUNKTEN MIT DEM BEGEHREN INKLUSIVE BEILAGEN ÜBEREINSTIMMEN!

Dies gilt u.a. bei den Angaben

o zum Gesamtbeschäftigtenstand: Geringfügig beschäftigte Personen sind hier NICHT anzugeben.

o zum Arbeitszeitausfall: Die Prozentzahl auf Seite 5 / Punkt IV (1. b) in der Sozialpartnervereinbarung muss ident sein mit Punkt 6. Gesamt (Anteil des Arbeitszeitausfalls) im Begehren.

o zum Förderzeitraum: In beiden Dokumenten muss derselbe Kurzarbeitszeitraum angegeben sein!

Beilage 1

o muss komplett ausgefüllt und unterschrieben werden

o fehlende Umsätze mit „0“ beziffern

o ankreuzen, ob der Umsatzrückgang mindestens 50% oder weniger als 50% beträgt

o den Umsatzrückgang und die erwartete Umsatzentwicklung (ident zum Begehren) angeben

o Die Verpflichtung, die wirtschaftliche Begründung durch eine Steuerberatung bestätigen zu lassen, entfällt für jene Unternehmen, die Kurzarbeit im Zeitraum vom 22.11. bis zum 11.12.2021 (Lockdownzeitraum) beantragt haben, oder die einer vom Betretungsverbot betroffenen ÖNACE 2008 Klassifikation angehören.

Beilage 2

o Es ist notwendig, alle hellgrau hinterlegten Felder auszufüllen.

o Das Feld zur „besonderen wirtschaftlichen Begründung“ muss ausgefüllt werden!

o Bitte die Reduktion der Normalarbeitszeit angeben, nicht den Arbeitszeitausfall, z.B.: Arbeitszeitausfall von 70 % -> Reduktion der Normalarbeitszeit um 30 %!

Folgende Unterlagen benötigen Sie zwingend bei der Antragstellung über das eAMS Konto:

bis zu 50 % Arbeitszeitausfall:
Begehren + Sozialpartnervereinbarung + Beilage 1 mit ORIGINALUNTERSCHRIFTEN

50,01 % bis 70 % Arbeitszeitausfall:
Begehren + Sozialpartnervereinbarung + Beilage 1 + Beilage 2 mit ORIGINALUNTERSCHRIFTEN (für normal betroffene Betriebe; besonders betroffene Betriebe müssen die Beilage 2 NICHT beifügen)

70,01 % bis 90 % Arbeitszeitausfall (für besonders und für normal betroffene Betriebe):
Begehren + Sozialpartnervereinbarung + Beilage 1 + Beilage 2 mit ORIGINALUNTERSCHRIFTEN

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir nur über das eAMS –Konto eingelangte Kurzarbeitsanträge/Begehren akzeptieren können!

Damit wir auch schnell „JA“ zu Ihrem Antrag sagen können, beachten Sie bitte folgende Punkte:

o Die Sozialpartner_innen einigten sich im Rahmen des Gesamtpakets drauf, dass Arbeitnehmer_innen in Trinkgeldbranchen ab 01. Dezember 2021 für die Dauer der Kurzarbeit eine erhöhte Vergütung erhalten. Achten Sie daher darauf, dass Sie sowohl am Antrag/Begehren der Kurzarbeit als auch in der Sozialpartnervereinbarung die Option Trinkgeldersatz „ankreuzen“.

o Bitte kontrollieren Sie, ob das Beginndatum auf dem Antrag/Begehren korrekt ist (Kurzarbeitsbeginn vor dem Lockdown ist unzulässig).

o Die Angaben zum Arbeitszeitausfall müssen sowohl auf dem Antrag/Begehren, als auch auf der Sozialpartnervereinbarung übereinstimmen.

o Sollten Sie vom Betretungsverbot betroffen sein, so geben Sie dies bitte auch unbedingt bei der Begehrensstellung an! Vergewissern Sie sich jedoch, ob Sie tatsächlich zu den Branchen mit „Betretungsverbot“ gehören, wenn Sie dieses im Antrag/Begehren angeben (Anmerkung: ÖNACE Liste).
 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 09. Dezember 2021