Freier Dienstnehmer

Neben der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung gibt es in Österreich noch andere Beschäftigungsformen wie beispielsweise das befristete Dienstverhältnis oder die geringfügige Beschäftigung. Weitere alternative Beschäftigungsformen sind der Werkvertrag und der freie Dienstvertrag. Ein freier Dienstvertrag liegt dann vor, wenn eine Person ihre Arbeitskraft dem Dienstgeber gegen Entgelt zur Verfügung stellt, dabei aber unabhängig von Arbeitszeit und Arbeitsort diese Tätigkeit mit eigenen Arbeitsmitteln verrichten kann. Ein freier Journalist, der für eine Zeitung regelmäßig, aber orts- und zeitunabhängig Artikel schreibt, gilt demnach als freier Dienstnehmer. Ein Werkvertrag liegt dann vor, wenn eine Person für den Auftraggeber ein bestelltes Werk anfertigt. Mit erfolgreicher Erbringung des Werkes ist dieser Werkvertrag erfüllt und beendet. Mehr Informationen zum freien Dienstvertrag und den verschiedenen Beschäftigungsformen finden Sie unter nachfolgenden Links. Im eJob-Room können Sie zudem nach Jobs als freier Dienstnehmer suchen.

Alle Informationen hier:

Hier finden Sie Informationen über die generelle Arbeitslage in Österreich sowie spezifische Informationen zum freien Dienstvertrag.

Im eJob-Room des AMS nach einem Beschäftigungsverhältnis als freier Dienstnehmer suchen! Dazu das Häkchen bei "Besonderes Beschäftigungsverhältnis" setzen.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 17. August 2023