Blaue Karte: Ausweis für Vertriebene
Der Ausweis für Vertriebene, auch „Blaue Karte“ genannt, ist ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine. Mit dem Vertriebenenausweis erhalten diese das Recht, sich in Österreich aufzuhalten und haben darüber hinaus Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.
Das Wichtigste im Überblick:
- Der Ausweis für Vertriebene („Blaue Karte”) ermöglicht ukrainischen Vertriebenen ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich.
- Der Aufenthaltstitel ist aktuell bis 4. März 2027 gültig, kann jedoch früher enden, falls eine sichere Rückkehr möglich ist oder bei Vorliegen von Ausschlussgründen.
Was ist der Ausweis für Vertriebene?
Der Ausweis für Vertriebene ist ein Nachweis über einen berechtigten Aufenthalt für ukrainische Staatsbürger_innen sowie in der Ukraine anerkannte Flüchtlinge und – bei Erfüllung der Vorausetzungen- deren Familienangehörige. Der Vertriebenenausweis, auch „Blaue Karte“ genannt, ist in Verbindung mit einem Reisepass auch für Reisen im gesamten Schengen-Raum gültig und berechtigt zur Wiedereinreise in Österreich.
Mit dem Aufenthaltstitel erhalten Sie zusätzlich:
- Zugang zur Grundversorgung, falls notwendig
- Zugang zum Arbeitsmarkt durch eine Beschäftigungsbewilligung
Der Aufenthaltstitel „Blaue Karte“ wird im Scheckkartenformat ausgestellt:

Änderungen im Bezug auf den Krankenversicherungsschutz
Seit 01. Juni 2025 sind ukrainische Vertriebene nicht mehr automatisch krankenversichert. Personen, die bis dahin in der gesetzlichen Pflichtversicherung waren, bekommen eine 6-wöchige Toleranzfrist, in der Leistungen im Versicherungsfall weiterhin übernommen werden. Nach Ablauf dieser Frist kann ein Krankenversicherungsschutz durch folgende Möglichkeiten erlangt werden:
- eine Pflichtversicherung aufgrund von Erwerbstätigkeit
- eine freiwillige Selbstversicherung
- eine Mitversicherung als Angehörige_r
- eine Krankenversicherung im Rahmen der Grundversorgung bei Hilfsbedürftigkeit
Für Vertriebene, die bisher bereits über die Grundversorgung krankenversichert waren, bleibt der Krankenversicherungsschutz unverändert bestehen.
Auf der Website der Österreichischen Gesundheitskasse finden Sie weitere Informationen zur Krankenversicherung für Ukraine-Vertriebene.
Voraussetzungen: Wer erhält den Ausweis für Vertriebene?
Folgende Personengruppen aus der Ukraine haben ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht als Vertriebene in Österreich:
- Ukrainische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine, die die Ukraine aufgrund des Krieges verlassen mussten.
- In der Ukraine anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit Komplementärschutz, die die Ukraine aufgrund des Krieges verlassen mussten.
- Familienangehörige dieser beiden Personengruppen, sofern sie sich bereits vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben.
Familienangehörige sind:
- Ehepartner_in und eingetragene Partner_in
- Minderjährige ledige Kinder (darunter auch Kinder des_der Ehepartner_in bzw. eingetragenen Partner_in)
- Sonstige enge Verwandte, die mit Personen aus Punkt 1 oder 2 vor der Vertreibung in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben und vollständig oder größtenteils von diesen abhängig waren. - Ukrainische Staatsangehörige, die sich zu Beginn des Kriegs in Österreich rechtmäßig aufhielten (aufgrund eines gültigen Aufenthaltstitels, eines visumfreien Aufenthaltes oder eines Aufenthaltes in Österreich mit Visum).
Weitere Voraussetzungen:
- Um den Vertriebenenausweis zu erhalten, müssen Sie sich in Österreich aufhalten.
- Es dürfen keine Ausschlussgründe bestehen. Ausschlussgründe sind Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schwere Straftaten und dergleichen.
Wie bekomme ich die „Blaue Karte“?
Wir erklären Ihnen, wie und wo Sie den Ausweis für Vertriebene bekommen und welche Unterlagen Sie mitbringen sollten, um die „Blaue Karte“ zu erhalten:
1. Registrierung
Die erste Registrierung erfolgt durch die Polizei bei bestimmten Polizeidienststellen oder in besonderen Aufnahme- oder Registrierungszentren. Genauere Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des BMI.
Die Registrierung dient dazu, Ihre Daten sowie die Daten Ihres Reisepasses oder anderer Urkunden aufzunehmen. Bei Personen ab 14 Jahren erfolgt eine erkennungsdienstliche Behandlung (zum Beispiel Abnahme der Fingerabdrücke). Darüber hinaus wird von jeder Person ein Foto aufgenommen, und es ist ein Formular vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Bitte nehmen Sie zur Registrierung folgende Unterlagen mit:
- Reisepass
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, andere Personenstandsdokumente
- Sonstige Identitätsdokumente, z.B. Personalausweis, Führerschein, Aufenthaltstitel
Ihre Daten werden zur Bearbeitung an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) weitergeleitet.
Sie müssen keinen Antrag auf internationalen Schutz („Asylantrag") stellen.
2. Ausstellung des Ausweises für Vertriebene
Liegen dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl alle Daten vollständig vor, erhalten Sie den Ausweis für Vertriebene als Aufenthaltstitel persönlich zugestellt.
Liegen dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl noch nicht alle Daten vor, kontaktiert Sie das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und lädt Sie zu einem Gespräch ein, um die noch ausständigen Daten zu erheben (beispielsweise wenn kein Reisepass vorliegt). Sind alle Daten vollständig, wird Ihnen der Ausweis für Vertriebene an die Meldeadresse oder an Ihre bei der Registrierung angegebene Zustellungsadresse oder an eine zustellungsbevollmächtigte Person zugeschickt.
Wenn Sie Ihren Namen ändern, müssen Sie das BFA informieren, damit Ihnen ein neuer Ausweis für Vertriebene ausgestellt werden kann.
Sie müssen Ihren Wohnsitz in Österreich beim Meldeamt fristgerecht anmelden! Für den Wohnsitz besteht in Österreich eine Meldepflicht. Durch die Anmeldung Ihres Wohnsitzes ist auch sichergestellt, dass das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Sie betreffend des Vertriebenenausweises kontaktieren kann.
Wie lange ist die „Blaue Karte“ gültig?
Das temporäre Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine wurde bis 4. März 2027 verlängert - unabhängig vom Gültigkeitsdatum auf dem Ausweis für Vertriebene. Die Ausweise mit dem verlängerten Gültigkeitsdatum werden automatisch an die Adressen des Zentralen Melderegisters (ZMR) der vertriebenen Personen versandt, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss..
Informationen zum Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine (bmi.gv.at)
Der Schutzstatus kann auch vor dem 4. März 2027 enden, etwa wenn eine sichere Rückkehr in die Ukraine wieder möglich ist oder wenn bestimmte Ausschlussgründe vorliegen, wie zum Beispiel eine Verurteilung wegen besonders schwerer Straftaten.
Dauerhafte Ausreise aus Österreich
Das Aufenthaltsrecht für Vertriebene erlischt, wenn Sie Österreich nicht nur kurzfristig verlassen, etwa bei einer dauerhaften Rückkehr in die Ukraine oder bei Verlegung des Lebensmittelpunkts in ein anderes Land.
Wenn Sie dauerhaft ausreisen, sollten Sie:
- Die jeweilige Regionaldirektion des BFA im Bundesland, wo Sie einen Hauptwohnsitz hatten, informieren und den Ausweis für Vertriebene zurückgeben.
- Bei Bezug von Unterstützungsleistungen zuständige Stellen (z. B. Grundversorgungsstellen oder Sozialberatung) informieren und Kinderbetreuungs- bzw. Pflegegeld sowie Familienbeihilfe abmelden.
- Wohnsitz, Kindergarten-/Schulplatz und Verträge (Miete, Handy, Bank, Versicherungen etc.) abmelden oder kündigen.
- Den_die Vermieter_in informieren und relevante Verträge kündigen.
Welche Integrationsangebote stehen mir als vertriebene Person aus der Ukraine zu?
Mit dem Ausweis für Vertriebene haben Sie Zugang zu kostenlosen Deutschkursen beim Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF). Diese Kurse reichen von den Niveaustufen A1 bis C1 und schließen mit einem staatlich anerkannten Zertifikat ab. Der ÖIF informiert Sie über die nächsten freien Deutschkurs-Plätze. Bei Bedarf werden die Kurse auch mit begleitender Kinderbetreuung angeboten.
Neben den Sprachkursen bietet der ÖIF verschiedene Beratungs- und Informationsangebote, die den Integrationsprozess in Österreich erleichtern sollen. Für Frauen gibt es darüber hinaus eigene Programme im Frauenzentrum des ÖIF, die Raum für Austausch und spezielle Unterstützung in Fragen der Integration bieten.
Unterscheidung „Blaue Karte EU“
Neben der „Blauen Karte“ für ukrainische Vertriebene gibt es auch die „Blaue Karte EU“. Dieser Aufenthaltstitel wird besonders qualifizierten Arbeitskräften verliehen.
Die „Blaue Karte EU“ berechtigt zur Niederlassung in Österreich und ist gleichzeitig auch eine Arbeitserlaubnis. Dieser Aufenthaltstitel wird in der Regel für 24 Monate ausgestellt.
Um den Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt und Nachweise erbracht werden. Dazu zählt beispielsweise, dass ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine hochqualifizierte Beschäftigung für mindestens sechs Monate vorliegen muss. Auch müssen eine entsprechende Qualifikation und Berufserfahrung sowie ein bestimmtes Jahresbruttoeinkommen vorliegen.
Arbeitssuche in Österreich
Sie möchten in Österreich arbeiten? Mit dem Ausweis für Vertriebene können Sie sich beim AMS (Arbeitsmarktservice) als arbeitssuchend registrieren. Kommen Sie für eine Registrierung in eine unserer Geschäftsstellen.
Bitte bringen Sie zu Ihrem AMS-Besuch Ihre blaue Aufenthaltskarte („Ausweis für Vertriebene“) mit.
Wir unterstützen Sie nach dieser Registrierung bei der Arbeitssuche.
Beratung & Unterstützung für ukrainische Vertriebene
Auf der Flucht bestehen insbesondere für Frauen und Kinder große Sicherheitsrisiken. Holen Sie sich Beratung & Unterstützung, um auf der Flucht sicher zu sein:
- Wichtige Informationen für Frauen auf der Flucht
Der Verein LEFÖ ist eine Beratungsstelle und Lernzentrum für Migrantinnen und leistet Unterstützung und Interventionen für Betroffene von Menschenhandel. Für Frauen, die aus der Ukraine flüchten, bietet LEFÖ wichtige Unterstützungsmaterialien auf Englisch und Ukrainisch. - Online-Portal zum Melden möglicher Völkerrechtsverbrechen
Personen, die im Zusammenhang mit dem aktuellen Krieg in der Ukraine Zeugen oder Opfer von Kriegsverbrechen oder anderen völkerrechtlichen Verbrechen sind, können ihre Informationen dazu mit Ermittler_innen des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) über ein Online-Portal teilen.
Weiterführende Informationen
Arbeitsmarkt für ukrainische Vertriebene – AMS Wien
Wir haben für Sie alle Infos zur Vormerkung beim AMS Wien auf Ukrainisch, Deutsch, Russisch und Englisch.
Ihre AMS-Geschäftsstelle finden – AMS
Wir unterstützen Sie bei der Jobsuche! Kommen Sie einfach zu der AMS-Geschäftsstelle, die für Ihren Wohnbezirk zuständig ist und melden Sie sich arbeitsuchend.
Informationen zur weiteren Unterstützung der BBU
Wenn Sie weitere Unterstützung während des gesamten Prozesses benötigen, finden Sie dazu Informationen auf der Homepage der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) und bekommen dort Auskunft in ukrainischer und russischer Sprache.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 29. August 2025