Blaue Karte: Ausweis für Vertriebene

Der Ausweis für Vertriebene, auch „Blaue Karte“ genannt, ist ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine. Ukrainische Vertriebene erhalten mit dem Vertriebenenausweis ein Recht, sich in Österreich aufzuhalten und haben darüber hinaus Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt und zur Krankenversicherung. Wo und wie erhalten Sie den Ausweis für Vertriebene? Wir haben für Sie alle Informationen!

Was ist der Ausweis für Vertriebene?

Der Ausweis für Vertriebene ist ein Nachweis über einen berechtigten Aufenthalt für ukrainische Staatsbürger_innen. Der Vertriebenenausweis, auch „Blaue Karte“ genannt, ist im gesamten Schengen-Raum gültig.

Mit dem Aufenthaltstitel erhalten Sie zusätzlich: 

  • Zugang zur Krankenversicherung
  • Zugang zur Grundversorgung, falls notwendig 
  • Zugang zum Arbeitsmarkt durch eine Beschäftigungsbewilligung

Der Aufenthaltstitel „Blaue Karte“ wird im Scheckkartenformat ausgestellt: 

Symbolfoto "Ausweis für Vertriebene" Vorderseite

Voraussetzungen: Wer erhält den Ausweis für Vertriebene?

Folgende Personengruppen aus der Ukraine haben ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht als Vertriebene in Österreich:

  1. Ukrainische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine, die die Ukraine aufgrund des Krieges verlassen mussten.
  2. in der Ukraine anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit Komplementärschutz, die die Ukraine aufgrund des Krieges verlassen mussten.
  3. Familienangehörige dieser beiden Personengruppen, sofern sie bereits vor dem 24. Februar 2022 als Familienangehörige einer der oben angeführten Personen in der Ukraine aufhältig waren.
    Familienangehörige sind:
    - Ehepartner_in und eingetragene Partner_in
    - Minderjährige ledige Kinder
    - Sonstige enge Verwandte, die mit Personen aus Punkt 1 oder 2 vor der Vertreibung in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben und vollständig oder größtenteils von diesen abhängig waren.
  4. Ukrainische Staatsangehörige, die sich zu Beginn des Kriegs in Österreich rechtmäßig aufhielten (aufgrund eines gültigen Aufenthaltstitels, eines visumfreien Aufenthaltes oder eines Aufenthaltes in Österreich mit Visum).

Weitere Voraussetzungen:

  • Um den Vertriebenenausweis zu erhalten, müssen Sie sich in Österreich aufhalten. 
  • Es dürfen keine Ausschlussgründe bestehen. Ausschlussgründe sind Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schwere Straftaten und dergleichen.

Wie bekomme ich die „Blaue Karte“?

Wir erklären Ihnen, wie und wo Sie den Ausweis für Vertriebene bekommen und welche Unterlagen Sie mitbringen sollten, um die „Blaue Karte“ zu erhalten:  

1. Registrierung

Die erste Registrierung erfolgt durch die Polizei bei bestimmten Polizeidienststellen oder in besonderen Aufnahme- oder Registrierungszentren.

Die Registrierung dient dazu, Ihre Daten sowie die Daten Ihres Reisepasses oder anderer Urkunden aufzunehmen. Bei Personen ab 14 Jahren erfolgt eine erkennungsdienstliche Behandlung (zum Beispiel Abnahme der Fingerabdrücke). 

Bitte nehmen Sie zur Registrierung folgende Unterlagen (falls vorhanden) mit: 

  • Reisepass
  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, andere Personenstandsdokumente
  • Sonstige Identitätsdokumente, z.B. Personalausweis, Führerschein, Aufenthaltstitel

Ihre Daten werden zur Bearbeitung an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl weitergeleitet.

Wichtig

Sie müssen keinen Antrag auf internationalen Schutz ("Asylantrag") stellen.

2. Ausstellung des Ausweises für Vertriebene

Liegen dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl alle Daten vollständig vor, erhalten Sie den Ausweis für Vertriebene als Aufenthaltstitel persönlich zugestellt.

Liegen dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl noch nicht alle Daten vor, kontaktiert Sie das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und lädt Sie zu einem Gespräch ein, um die noch ausständigen Daten zu erheben (beispielsweise wenn kein Reisepass vorliegt). Sind alle Daten vollständig, wird Ihnen der Ausweis für Vertriebene an die Meldeadresse oder an Ihre bei der Registrierung angegebene Zustellungsadresse oder an eine zustellungsbevollmächtigte Person zugeschickt.

Wichtig

Sie müssen Ihren Wohnsitz in Österreich beim Meldeamt anmelden! Für den Wohnsitz besteht in Österreich eine Meldepflicht. Durch die Anmeldung Ihres Wohnsitzes ist auch sichergestellt, dass das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Sie betreffend des Vertriebenenausweises kontaktieren kann.

Wie lange ist die „Blaue Karte“ gültig?

Das temporäre Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine wurde bis 4. März 2024 verlängert. Das Aufenthaltsrecht besteht unabhängig vom Gültigkeitsdatum auf dem Ausweis für Vertriebene auch nach dem 3. März 2023 weiter. Die Ausweise mit dem verlängerten Gültigkeitsdatum werden automatisch an die Adressen des Zentralen Melderegisters (ZMR) der vertriebenen Personen versandt, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss.

Informationen zur Verlängerung des Aufenthaltsrechts für Vertriebene aus der Ukraine (bfa.gv.at)

Unterscheidung „Blaue Karte EU“

Neben der „Blauen Karte“ für ukrainische Vertriebene, gibt es auch die „Blaue Karte EU“. Dieser Aufenthaltstitel wird besonders qualifizierten Arbeitskräften verliehen.

Die „Blaue Karte EU“ berechtigt zur Niederlassung in Österreich und ist gleichzeitig auch eine Arbeitserlaubnis. Dieser Aufenthaltstitel wird in der Regel für 24 Monate ausgestellt.

Um den Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt und Nachweise erbracht werden. Dazu zählt beispielsweise, dass ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine hochqualifizierte Beschäftigung für mindestens sechs Monate vorliegen muss. Auch müssen eine entsprechende Qualifikation und Berufserfahrung sowie ein bestimmtes Jahresbruttoeinkommen vorliegen.

Arbeitssuche in Österreich

Sie möchten in Österreich arbeiten? Mit dem Ausweis für Vertriebene können Sie sich beim AMS (Arbeitsmarktservice) als arbeitssuchend registrieren. Kommen Sie für eine Registrierung in eine unserer Geschäftsstellen.

Bitte bringen Sie zu Ihrem AMS-Besuch Ihre blaue Aufenthaltskarte („Ausweis für Vertriebene“) mit.

Wir unterstützen Sie nach dieser Registrierung bei der Arbeitssuche.

Beratung & Unterstützung für ukrainische Vertriebene

Auf der Flucht bestehen insbesondere für Frauen und Kinder große Sicherheitsrisiken. Holen Sie sich Beratung & Unterstützung, um auf der Flucht sicher zu sein: 

  • Wichtige Informationen für Frauen auf der Flucht
    Der Verein LEFÖ ist eine Beratungsstelle und Lernzentrum für Migrantinnen und leistet Unterstützung und Interventionen für Betroffene von Menschenhandel. Für Frauen, die aus der Ukraine flüchten, bietet LEFÖ wichtige Unterstützungsmaterialien auf Englisch und Ukrainisch.
  • Online-Portal zum Melden möglicher Völkerrechtsverbrechen
    Personen, die im Zusammenhang mit dem aktuellen Krieg in der Ukraine Zeugen oder Opfer von Kriegsverbrechen oder anderen völkerrechtlichen Verbrechen sind, können ihre Informationen dazu mit Ermittler_innen des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) über ein Online-Portal teilen.

Weiterführende Informationen

Arbeitsmarkt für ukrainische Vertriebene – AMS Wien
Wir haben für Sie alle Infos zur Vormerkung beim AMS Wien auf UkrainischDeutschRussisch und Englisch.

Informationen für ukrainische Vertriebene – AMS
Wie und wann können Sie sich beim AMS arbeitslos melden und was benötigen Sie, um in Österreich zu arbeiten? 

Ihre AMS-Geschäftsstelle finden – AMS
Wir unterstützen Sie bei der Jobsuche! Kommen Sie einfach zu der AMS-Geschäftsstelle, die für Ihren Wohnbezirk zuständig ist und melden Sie sich arbeitsuchend.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 24. April 2023