Elternteilzeit in Österreich: Anspruch, Fristen & Voraussetzungen
Elternteilzeit ist eine Möglichkeit, die Arbeitszeit zu reduzieren oder Arbeitszeiten flexibler zu gestalten, um Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren zu können. In Österreich besteht auf Elternteilzeit ein gesetzlicher Anspruch. Damit der Anspruch geltend gemacht werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und Fristen eingehalten werden.
Das Wichtigste im Überblick
- Anspruch auf Arbeitszeitreduktion: Eltern können ihre Wochenarbeitszeit verringern oder anders legen, um die Kinderbetreuung zu erleichtern. Elternteilzeit wird häufig nach der Karenz in Anspruch genommen.
- Kündigungsschutz: Während der Elternteilzeit besteht ein besonderer Schutz vor Kündigung und Entlassung.
- Finanzielle Auswirkungen: Das Einkommen reduziert sich entsprechend den geringeren Wochenstunden. Es gibt keinen finanziellen Zuschuss für die Elternteilzeit.
Was ist Elternteilzeit?
Elternteilzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch, der es Eltern ermöglicht, nach der Geburt eines Kindes ihre Arbeitszeit zu reduzieren oder ihre Arbeitszeiten flexibler zu gestalten. Sie dient dazu, die Betreuung des Kindes zu erleichtern und gleichzeitig den Anschluss an das Berufsleben zu sichern.
Mit der Elternteilzeit können Sie
- Ihre wöchentlichen Arbeitsstunden verringern,
- die Lage der Arbeitszeit (Verteilung auf Wochentage/Uhrzeiten) verändern oder
- beides kombinieren und damit Ihre Wochenstunden reduzieren und Ihre Arbeitszeit anders legen.
Voraussetzungen
Sie haben Anspruch auf Elternteilzeit, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Arbeitsverhältnis und Betriebsgröße: Es besteht eine Beschäftigung bei einem Betrieb mit mehr als 20 Arbeitnehmer_innen.
- Dauer der Beschäftigung: Das Arbeitsverhältnis besteht ununterbrochen seit mindestens drei Jahren. Mutterschutz- und Karenzzeiten werden zur Beschäftigungsdauer gezählt.
- Gemeinsamer Haushalt: Das Kind lebt im gemeinsamen Haushalt mit dem Elternteil, der die Elternteilzeit beantragt.
- Alter des Kindes: Der Anspruch besteht bis zum vollendeten 7. Lebensjahr des Kindes bzw. bei Elternteilzeitmeldungen ab 01.11.2023 bis zum 8. Lebensjahr des Kindes, jedoch maximal für sieben Jahre. In bestimmten Fällen – etwa bei späterem Schuleintritt – kann sich der Zeitraum verlängern.
Wichtig: In kleineren Betrieben oder bei kürzerer Betriebszugehörigkeit kann Elternteilzeit im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung mit dem_der Arbeitgeber_in vereinbart werden.
Dauer und Umfang
Der Umfang der Reduktion ist flexibel, allerdings gelten für Geburten ab dem 1.1.2016 folgende Kriterien:
- Die Arbeitszeit muss mindestens 12 Stunden pro Woche betragen.
- Die Reduktion muss mindestens 20 % der bisherigen Arbeitszeit ausmachen.
- Änderungen der Lage der Arbeitszeit sind möglich, sofern sie mit dem_der Arbeitgeber_in abgestimmt werden.
Wichtig: Eltern können die Elternteilzeit auch in mehreren Abschnitten konsumieren, sofern eine Einigung mit dem_der Arbeitgeber_in besteht.
Kündigungsschutz
Während der Elternteilzeit genießen Arbeitnehmer_innen einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Der Schutz soll sicherstellen, dass Eltern aufgrund ihrer Betreuungspflichten keine Nachteile im Arbeitsverhältnis erleiden.
Der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz
- beginnt mit der Bekanntgabe der Elternteilzeit, frühestens jedoch vier Monate vor dem geplanten Beginn,
- und endet vier Wochen nach Ende der Elternteilzeit, höchstens aber vier Wochen nach dem vierten Geburtstag des Kindes.
Wie viel Geld bekommt man in Elternteilzeit?
Während der Elternteilzeit reduziert sich das Einkommen entsprechend der verringerten Arbeitszeit. Das bedeutet, dass Ihr_e Arbeitgeber_in den Lohn exakt auf Ihre neue Arbeitszeit anpasst. Einen zusätzlichen staatlichen Zuschuss gibt es nicht.
Wann hat man keinen Anspruch auf Elternteilzeit?
Kein gesetzlicher Anspruch auf Elternteilzeit besteht, wenn
- der Betrieb 20 oder weniger Mitarbeiter_innen beschäftigt,
- das Arbeitsverhältnis befristet ist,
- die dreijährige Betriebszugehörigkeit nicht erfüllt ist,
- das Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt,
- das Kind bereits älter als 7 Jahre ist (bzw. die Schulpflicht begonnen hat),
- der andere Elternteil für dasselbe Kind gleichzeitig in Karenz ist oder
- Sie Lehrling sind.
In diesen Fällen ist Elternteilzeit nur im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung mit dem_der Arbeitgeber_in möglich.
Wichtige Fristen beachten
Für die Inanspruchnahme von Elternteilzeit gelten klare Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen und sich je nach Zeitpunkt der Elternteilzeit unterscheiden:
- Sie möchten gleich nach Ende der Schutzfrist in Elternteilzeit gehen oder die Lage Ihrer Arbeitszeit ändern?
Dann müssen Sie folgende Fristen beachten:
- Als Mutter: Sie müssen Ihre Absicht der Elternteilzeit bzw. Änderung der Lage Ihrer Arbeitszeit innerhalb des Zeitraums des Beschäftigungsverbots bekanntgeben.
- Als Vater: Sie müssen Ihre Absicht der Elternteilzeit bzw. Änderung der Lage Ihrer Arbeitszeit innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt Ihres Kindes bekanntgeben.
Achtung: Wenn ein Elternteil im Anschluss an die Schutzfrist der Mutter eine Elternteilzeit von weniger als drei Monaten in Anspruch nimmt, dann muss das andere Elternteil seine darauffolgende Elternteilzeit innerhalb der Schutzfrist anmelden!
- Sie möchten nach der Elternkarenz in Elternteilzeit gehen oder die Lage Ihrer Arbeitszeit ändern?
Dann müssen Sie Ihren_Ihre Arbeitgeber_in spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Datum Ihres Wiedereinstiegs über Ihre Elternteilzeit informieren.
- Sie möchten zu einem späteren Zeitpunkt in Elternteilzeit gehen oder die Lage Ihrer Arbeitszeit ändern?
Dann müssen Sie Ihren_Ihre Arbeitgeber_in darüber frühestens 4 Monate und spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Antritt informieren.
Wichtig: Änderungen oder Verlängerungen müssen ebenfalls mindestens 3 Monate vorher angekündigt werden.
Eine offizielle, zuständige Stelle für Elternteilzeit gibt es nicht. Die Elternteilzeit wird direkt zwischen Arbeitgeber_in und Mutter bzw. Vater vereinbart. Bei Fragen zur Elternteilzeit können Sie die Arbeiterkammer kontaktieren.
Elternteilzeit beantragen: So geht’s Schritt für Schritt
Für die Elternteilzeit gibt es kein offizielles Antragsformular. Wichtig ist, die Elternteilzeit Ihrem_Ihrer Arbeitgeber_in schriftlich zu melden und dabei folgende Informationen bekannt zu geben:
- Zeitpunkt: Wann soll die Elternteilzeit beginnen bzw. ab wann soll sich die Lage Ihrer Arbeitszeit ändern?
- Dauer: Wie lange soll die Elternteilzeit andauern oder die Arbeitszeit anders gelegt sein?
- Ausmaß: Wie viele Arbeitsstunden pro Woche soll die Elternteilzeit umfassen?
- Lage der Arbeitszeit: An welchen Wochentagen werden Sie arbeiten und wann soll Ihre tägliche Arbeitszeit beginnen bzw. enden?
Vorteile der Elternteilzeit
Die Elternteilzeit bringt für Eltern, die betreuungspflichtige Kinder zu versorgen haben, viele Vorteile:
- mehr Zeit für die Familie und die Betreuung des Kindes
- bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeiten
- erleichtert den Wiedereinstieg nach der Karenz
- Erhalt des Arbeitsplatzes während der Elternteilzeit dank Kündigungsschutz
Weiterführende Informationen
Kinderbetreuungsgeld – AMS
Was ist das Kinderbetreuungsgeld und wie viel steht Ihnen zu? Wir haben alle Informationen.
Papamonat – AMS
Was genau ist der Papamonat? Wer hat Anspruch und wie wird er beantragt?
Familienarbeitszeit – AMS
Das Modell einer Familienarbeitszeit zielt darauf ab, dass die Zeit für Kinderbetreuung und Arbeit in Zukunft ausgewogener zwischen den Eltern aufgeteilt wird. Bisher gibt es nur das Konzept dazu, aber keine politische Umsetzung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Elternzeit und Elternteilzeit?
Elternzeit ist ein anderer Begriff für Elternkarenz und bedeutet die vollständige Freistellung von der Arbeit. Elternteilzeit hingegen ermöglicht eine Reduktion oder Anpassung der Arbeitszeit während der Kinderbetreuung.
Welche Nachteile kann Teilzeit für Eltern mit sich bringen?
Während der Kinderbetreuung Teilzeit zu arbeiten, kann finanzielle Einbußen bringen, da das Einkommen entsprechend den reduzierten Stunden sinkt. Auch Karrierechancen, Weiterbildungsmöglichkeiten oder Aufstiegsperspektiven können sich verändern. Zudem kann die Arbeitsbelastung steigen, wenn dieselben Aufgaben in weniger Arbeitszeit erledigt werden müssen.
Wann kann Elternteilzeit abgelehnt werden?
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Fehlen diese Voraussetzungen, kann der_die Arbeitgeber_in die Elternteilzeit ablehnen.
Wer bezahlt die Elternteilzeit?
Die Elternteilzeit wird nicht gesondert bezahlt. Während der Elternteilzeit wird Ihr Lohn bzw. Gehalt weiterhin vom_von der Arbeitgeber_in bezahlt und an Ihre reduzierte Arbeitszeit angepasst.
Hat man in Elternteilzeit Kündigungsschutz?
Ja, während der Elternteilzeit besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Er beginnt frühestens vier Monate vor dem geplanten Start und endet vier Wochen nach Abschluss der Elternteilzeit. Eine Kündigung ist in dieser Zeit nur mit Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts möglich.
Was passiert mit Überstunden in der Elternteilzeit?
Zweck der Elternteilzeit ist, die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit zu erleichtern. Mehr- sowie Überstunden widersprechen diesem Zweck. Was konkret mit Ihren geleisteten Überstunden während der Elternteilzeit passiert, hängt primär von Ihrem bestehenden Arbeitsvertrag ab, beispielsweise davon, ob Sie über einen All-in-Vertrag verfügen oder ein Überstundenpauschale vereinbart wurde.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 28. Mai 2026