Gewerbeberechtigung in Österreich
Um in Österreich eine gewerbliche Tätigkeit ausüben zu dürfen, ist in vielen Fällen eine Gewerbeberechtigung (Gewerbeschein) notwendig. Sie möchten sich selbstständig machen, wissen aber nicht, ob Sie dafür eine Gewerbeberechtigung brauchen? Im folgenden Beitrag erfahren Sie, was eine Gewerbeberechtigung ist, wie Sie ein Gewerbe anmelden können, welche Stelle für Sie zuständig ist und ob Kosten für die Gewerbeanmeldung in Österreich auf Sie zukommen.
Das Wichtigste im Überblick
- Eine Gewerbeberechtigung (Gewerbeschein) brauchen Sie, um in Österreich ein Gewerbe zu betreiben, also eine Tätigkeit regelmäßig, selbstständig und mit Gewinnabsicht auszuüben.
- Man unterscheidet zwischen freien und reglementierten Gewerben: Freie Gewerbe können ohne besondere Nachweise ausgeübt werden. Für reglementierte Gewerbe ist ein Befähigungsnachweis erforderlich.
- Einen Gewerbeschein beantragen können Sie bei Ihrer zuständigen Gewerbebehörde. Sie überprüft die Vollständigkeit der Daten und ob alle Kriterien erfüllt sind, und übermittelt Ihnen einen GISA-Auszug (GISA = Gewerbeinformationssystem Austria), der Sie zur Ausübung des Gewerbes berechtigt.
- Das AMS unterstützt Sie auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit im Rahmen des Unternehmensgründungsprogramms.
Was ist eine Gewerbeberechtigung?
Eine Gewerbeberechtigung – auch Gewerbeschein genannt – berechtigt Sie zur Ausübung eines Gewerbes in Österreich. Die Gewerbeordnung regelt, für welche Art von Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung benötigt wird. Nicht alle Tätigkeiten gelten als Gewerbe: Künstler_innen etwa unterliegen nicht der Gewerbeordnung, Kunsthandwerker_innen jedoch schon. Wichtig bei der Definition ist, ob Sie Ihr Gewerbe regelmäßig, selbstständig und mit Gewinnabsicht ausüben.
Wann benötigen Sie einen Gewerbeschein?
Einen Gewerbeschein bzw. eine Gewerbeberechtigung benötigen Sie dann, wenn Ihre Tätigkeit der Gewerbeordnung unterliegt und sie gewerbsmäßig ausgeübt wird. Das bedeutet: selbstständig, regelmäßig und mit Ertragserzielungsabsicht. Es geht also über ein Hobby oder eine Liebhaberei hinaus.
Sie sind unsicher, ob Sie eine Gewerbeberechtigung brauchen oder nicht? Dann fragen Sie am besten bei der zuständigen Behörde oder der Branchen-Innung nach.
Was ist eine Gewerbelizenz?
Seit 1. Mai 2018 gibt es in Österreich die sogenannte Gewerbelizenz. Sie fasst alle Gewerbeberechtigungen zusammen und wird in das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) eingetragen.
- Jede_r Gewerbetreibende erhält eine Gewerbelizenz.
- Sie wird automatisch mit der Anmeldung des ersten Gewerbes erstellt.
- Möchten Sie ein weiteres Gewerbe anmelden, müssen Sie dies
- bei der Behörde anzeigen (freies Gewerbe) oder
- bei der Behörde anmelden (reglementiertes Gewerbe).
Wann benötigen Sie eine Gewerbelizenz?
Jede_r Gewerbetreibende in Österreich benötigt eine Gewerbelizenz. Sie muss allerdings nicht extra beantragt werden, sondern wird mit der Anmeldung des ersten Gewerbes automatisch ausgestellt. Für Sie als Gewerbetreibende_r besteht also kein Handlungsbedarf.
Freie vs. reglementierte Gewerbe
Im österreichischen Gewerberecht wird zwischen freiem und reglementiertem Gewerbe unterschieden. Um ein reglementiertes Gewerbe in Österreich ausüben zu dürfen, benötigen Sie einen Befähigungsnachweis, für ein freies Gewerbe nicht.
Ein Befähigungsnachweis ist ein Zeugnis oder anderes Dokument, das die fachlichen und kaufmännisch-rechtlichen Kenntnisse sowie Fähigkeiten und Erfahrungen als Gewerbetreibende_r nachweist. Das kann beispielsweise ein Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Meister_innenprüfung, Unternehmer_innenprüfung oder Lehrabschlussprüfung sein, ein Universitätsabschlusszeugnis, ein Zeugnis einer BHS oder ein Nachweis über eine Tätigkeit in leitender Stellung, als Betriebsleiter_in oder als Selbstständige_r.
- Freie Gewerbe:
Dazu zählen jene Gewerbe, die in der Gewerbeordnung nicht ausdrücklich als reglementierte Gewerbe eingestuft werden. Das sind beispielsweise der Betrieb einer Tankstelle, die Erzeugung von Baumaterialien, Tätigkeiten einer Änderungsschneiderei, Friedhofsgärtnereien, Werbeagenturen und viele mehr. Hier finden Sie eine vollständige Liste aller freien Gewerbe laut Gewerbeordnung. - Reglementierte Gewerbe:
Unternehmensberater_innen, Inkassoinstitute, Kosmetiker_innen, Lebens- und Sozialberater_innen, Florist_innen, Reisebüros, Uhrmacher_innen sowie Zahntechniker_innen zählen zum Beispiel zum reglementierten Gewerbe und benötigen einen Befähigungsnachweis. Eine vollständige Liste aller reglementierten Gewerbe können Sie hier herunterladen.
Voraussetzungen für die Gewerbeberechtigung
Ein Gewerbe kann nicht nur von einer natürlichen Person ausgeübt werden, sondern auch von anderen Rechtsträgern, wie zum Beispiel von eingetragenen Personen- oder Kapitalgesellschaften.
Um eine Gewerbeberechtigung als Einzelunternehmer_in zu erhalten, müssen Sie als natürliche Person folgende allgemeine Voraussetzungen für ein Gewerbe erfüllen:
- Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Es darf keine Sachwalter_innenschaft vorliegen.
- Sie sind Staatsbürger_in eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates oder können einen fremdenrechtlichen Aufenthaltstitel zur Ausübung des Gewerbes vorweisen.
- Es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen.
Gewerbeausschlussgründe
In manchen Fällen dürfen Sie in Österreich kein Gewerbe ausüben und können keinen Gewerbeschein beantragen, etwa dann, wenn Sie gerichtlich verurteilt wurden, ein Insolvenzverfahren gegen Sie eröffnet wurde oder Sie eine Person mit maßgebendem Einfluss auf Gesellschaften bzw. sonstige Rechtsträger sind.
Konkrete Gewerbeausschlussgründe sind:
- Verurteilung wegen vorsätzlicher Straftaten, Vermögens-, Betrugs- oder Untreuedelikten sowie Finanzstrafdelikten
- mehrfache einschlägige Verurteilungen, die mangelnde Zuverlässigkeit zeigen
- noch nicht getilgte Vorstrafen im Strafregister
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
- Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens
- Aufhebung eines Insolvenzverfahrens ohne vollständige Erfüllung eines Sanierungs- oder Zahlungsplans
- laufendes Abschöpfungsverfahren (Privatkonkurs)
Für das Gastgewerbe gelten noch weitere Ausschlussgründe, die den Erwerb, Besitz, die Erzeugung, Ein- oder Ausfuhr oder die Verbreitung von Suchtgift betreffen.
Personen mit „maßgebendem Einfluss auf Gesellschaften bzw. sonstige Rechtsträger“ können Geschäftsführer_innen, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder einer AG oder ähnlich einflussreiche Personen sein.
So melden Sie Ihre Gewerbeberechtigung an
Wenn Sie alle allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, können Sie Ihre Gewerbeanmeldung bei Ihrer zuständigen Gewerbebehörde persönlich, per Post, Fax, E-Mail oder online einbringen. Sie benötigen dazu einen gültigen Reisepass oder eine Geburtsurkunde, einen Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. einen Aufenthaltstitel (nur für Nicht-EU- oder EWR-Bürger_innen) und eine Meldebestätigung, wenn Sie nicht in Österreich leben.
Zuständige Behörden für die Gewerbeanmeldung
Für die Gewerbeanmeldung zuständig ist die jeweilige Gewerbebehörde im Bezirk, wo sich ihr Betriebsstandort befindet. Das kann die Bezirkshauptmannschaft, der Magistrat oder in Wien das Magistratische Bezirksamt sein.
Benötigte Unterlagen
Bei der Gewerbeanmeldung müssen Sie die genaue Bezeichnung des Gewerbes und den Standort, an dem Sie das Gewerbe ausführen möchten, angeben.
Als Einzelunternehmer_in müssen Sie folgende Unterlagen vorweisen:
- gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. bei Drittstaatsangehörigen den zur Gewerbeausübung erforderlichen Aufenthaltstitel
- Heiratsurkunde, sofern der aktuelle Name vom Geburtsnamen abweicht
- Meldebestätigung, wenn Sie über keinen Wohnsitz im Inland verfügen
Achtung:
Sie möchten ein reglementiertes Gewerbe ausüben? Dann müssen Sie zusätzlich zu den oben angeführten Unterlagen noch Belege über die Erfüllung des jeweils vorgeschriebenen Befähigungsnachweises vorweisen. Dies sind beispielsweise Schul- oder Arbeitsabschlüsse sowie Studienabschlüsse oder Meister_innenprüfungen.
Wird die Gewerbeanmeldung von Gesellschaften oder sonstigen juristischen Personen erbracht, muss der Auszug aus dem Firmenbuch vorgelegt werden. Dieser Auszug darf nicht älter als 6 Monate sein.
Ausstellung der Gewerbeberechtigung
Die Anmeldung Ihres Gewerbes bei der Gewerbebehörde können Sie auf folgenden Wegen einbringen:
- online
- persönlich
- postalisch
- per Telefax
- per E-Mail
Sobald alle Anmeldeunterlagen vollständig eingelangt sind und die Voraussetzungen erfüllt werden, können Sie mit der Ausübung der gewerblichen Tätigkeit beginnen.
Die Behörde muss Ihre Daten innerhalb von 3 Monaten in das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) eintragen und Ihnen einen Originalauszug aus dem GISA zukommen lassen.
Kosten und Gebühren für einen Gewerbeschein in Österreich
Die Gewerbeanmeldung ist für Einzelunternehmen kostenlos, es fallen keine Stempelgebühren oder Bundesverwaltungsabgaben an. Allerdings sind Gewerbetreibende in Österreich automatisch Pflichtmitglieder der WKO und müssen eine jährliche Grundumlage zahlen, deren Höhe je nach Branche variiert.
Die Eintragung ins Firmenbuch, die unter einem Jahresnettoumsatz von € 700.000 freiwillig, darüber hinaus verpflichtend ist, kostet rund € 100.
Für andere Rechtsformen (OG, KG, GmbH, FlexKapG) ist die Anmeldung des Gewerbes zwar auch kostenfrei, es fallen aber Gebühren für die Vertragserrichtung im Notariat oder der Rechtsanwaltskanzlei sowie Kosten für die verpflichtende Firmenbucheintragung an.
Gewerbeberechtigung bei Arbeitslosigkeit
Mit dem Unternehmensgründungsprogramm unterstützt das AMS Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten.
Für die Dauer von sechs Monaten werden Sie von Expert_innen auf Ihrem Weg zur Unternehmensgründung begleitet. Gemeinsam klären wir, ob Ihre Geschäftsidee erfolgversprechend ist und ob Sie alle persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie beim Ausarbeiten Ihrer Geschäftsidee, helfen Ihnen bei der tatsächlichen Gründung Ihres Unternehmens und stehen Ihnen auch danach mit gezielten Verbesserungsvorschlägen zur Seite.
Weiterführende Informationen
Selbstständig machen
Sie spielen immer wieder mit der Idee, sich selbstständig zu machen, haben jedoch noch einige Fragen zur Selbstständigkeit? Wir haben für Sie alle relevanten Informationen zusammengetragen.
Freie Gewerbe
Sie möchten sich noch genauer über freie Gewerbe in Österreich informieren? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Umsatzsteuer
Was genau ist eigentlich die Umsatzsteuer und wer bezahlt Sie? Wir beantworten Ihnen diese und weitere Fragen rund um das Thema Umsatzsteuer.
Häufig gestellte Fragen
Was versteht man unter Gewerbeberechtigung?
Die Gewerbeberechtigung ist die offizielle Erlaubnis, eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Sie wird von der zuständigen Gewerbebehörde ausgestellt (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Magistratisches Bezirksamt).
Wie komme ich zu einer Gewerbeberechtigung?
Wenn Sie die Voraussetzung zur Ausübung des gewünschten Gewerbes erfüllen, können Sie bei der Gewerbebehörde eine Gewerbeberechtigung beantragen. Die Behörde prüft die Vollständigkeit der Daten und ob alle Kriterien erfüllt sind, und übermittelt Ihnen einen GISA-Auszug (GISA = Gewerbeinformationssystem Austria), der Sie zur Ausübung des Gewerbes berechtigt.
Welche Arten von Gewerbeberechtigungen gibt es in Österreich?
In Österreich unterscheidet man zwischen freiem Gewerbe, reglementiertem Gewerbe und Rechtskraftgewerbe. Bei den ersten beiden darf die Gewerbeausübung mit der Gewerbeanmeldung beginnen. Zur Ausübung eines Rechtskraftgewerbes ist die Erteilung des rechtskräftigen Bescheides der Gewerbebehörde notwendig.
Wie viel darf ich verdienen, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen?
Ab wann man ein Gewerbe anmelden muss in Österreich, hängt nicht von der Höhe des Einkommens ab. Sobald eine Tätigkeit regelmäßig, selbstständig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird, muss man in Österreich ein Gewerbe anmelden.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 08. Juli 2026