Selbstständig machen, aber wie?
Sie träumen schon lange von der Selbstständigkeit und haben auch bereits eine Geschäftsidee? Wir erläutern Ihnen, worauf Sie auf dem Weg zur Selbstständigkeit achten sollten und wo Sie Ihre Selbstständigkeit melden müssen.
Ihr Weg zur Selbstständigkeit
Die Basis jeder Selbstständigkeit ist die Geschäftsidee. Haben Sie diese erst einmal gefunden, so können Sie die nächsten Schritte zur Selbstständigkeit gehen. Dazu zählen folgende Überlegungen und Analysen:
- Gibt es überhaupt einen Bedarf für meine Geschäftsidee?
- Wie groß ist dieser Bedarf?
- Wer genau ist meine Zielgruppe?
- Welcher Standort soll gewählt werden?
- Welche Kosten kommen auf mich als Gründerin bzw. Gründer zu?
- Welche Risiken ergeben sich?
All diese Fragen können mittels einer guten Planung und Analyse beantwortet werden und Ihnen so die einzelnen Schritte zur Selbstständigkeit wesentlich erleichtern.
Die Wichtigkeit eines Businessplans
Der Businessplan, auch Geschäftsplan genannt, ist ein essenzielles Tool, das Ihre Geschäftsidee von unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet. In diesem wichtigen Schritt wird neben der Umsetzbarkeit Ihrer Geschäftsidee auch die Rentabilität sichtbar gemacht. Ein Businessplan enthält nicht nur Ihre Visionen, sondern ebenso eine Markt- und Risikoanalyse. Mit dem Businessplan wird Ihre Geschäftsidee in ein Konzept verpackt, das wie ein Leitfaden für die Umsetzung zur Selbstständigkeit fungiert.
Ein Businessplan ist folglich nicht nur für Sie als Inhaberin bzw. Inhaber des Unternehmens von großer Bedeutung, sondern auch für die Akquise von Investorinnen bzw. Investoren und anderen Kapitalgebern, wie beispielsweise Banken. Teil jedes Businessplans ist deshalb ein gut ausgearbeiteter und detaillierter Finanzplan, der neben einer Umsatzplanung auch folgende Kosten berücksichtigen sollte:
- Betriebskosten (wie zum Beispiel Miete)
- Laufende Kosten (wie zum Beispiel Versicherungsbeiträge, eigener Lohn, Marketingkosten)
- Gründungskosten
- Ausgaben für Investitionen
- Zahlungen an das Finanzamt
Auch Ihre vorhandenen finanziellen Mittel und der sich daraus ergebende Kapitalbedarf ist Bestandteil eines Finanzplans. Aus all diesen Komponenten ergibt sich der Preis für Ihre Dienstleistung oder Produkte.
Investieren Sie genügend Zeit in die Entwicklung Ihres Businessplans. Sie werden am Weg zu Ihrer Selbstständigkeit noch oft darauf zurückgreifen, schließlich dient er als eine Art Controlling-Instrument.
Die Wahl der idealen Rechtsform
Auf dem Weg in die Selbstständigkeit müssen Sie sich auch für eine Rechtsform entscheiden. Eines vorweg: ein allgemeingültiges Rezept für die Wahl der geeigneten Rechtsform gibt es leider nicht. Im Gegenteil, welche Rechtsform am besten ist, muss im jeweiligen Einzelfall geklärt werden.
Wir informieren Sie, welche Rechtsformen zur Auswahl stehen:
- Einzelunternehmen (EPU)
- Personengesellschaften (z.B. OG, KG)
- Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG)
- Mischformen (z.B. GmbH und Co KG)
Die am häufigsten gewählte Rechtsform in Österreich ist jene der Einzelunternehmen. Hier betreibt eine einzige natürliche Person die Firma auf eigenen Namen und Rechnung. Bei dieser Rechtsform ist kein Mindestkapital erforderlich, als Inhaberin bzw. Inhaber haften Sie jedoch mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
Anmeldung eines Gewerbes
Bei der Verwirklichung Ihrer Selbstständigkeit werden Sie sich auch mit der Gewerbeordnung auseinandersetzen. Allerdings ist nicht automatisch jede selbstständige Tätigkeit einem Gewerbe nach der österreichischen Gewerbeordnung zuzuordnen. Es kann sich bei Ihrer selbstständigen Tätigkeit auch um einen sogenannten Freien Beruf handeln.
Ihre selbstständige Tätigkeit stellt ein freies oder reglementiertes Gewerbe dar? Dann fällt Ihre Selbstständigkeit unter die Gewerbeordnung und Sie benötigen zur Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung. Die Gewerbeberechtigung wird häufig auch Gewerbeschein genannt.
Ihre selbstständige Tätigkeit zählt zu den Freien Berufen? Dann müssen Sie keine Gewerbebescheinigung beantragen. Zu den Freien Berufe zählen jene Berufe, die aufgrund einer besonderen Qualifikation ausgeübt werden dürfen. Die Leistung muss persönlich, fachlich unabhängig und eigenverantwortlich erbracht werden.
Sie planen ein freies Gewerbe anzumelden? Hier finden Sie Informationen und Tipps.
Hier finden Sie eine Übersicht über alle Berufsgruppen, die zu den Freien Berufen zählen.
Meldung der Selbstständigkeit beim Finanzamt
Als Selbstständige bzw. Selbstständiger müssen Sie Ihr zuständiges Finanzamt innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer unternehmerischen Tätigkeit mittels einer „Anzeige der unternehmerischen Tätigkeit“ über Ihre Selbstständigkeit informieren. Das geht ganz einfach mittels einer kurzen, schriftlichen Mitteilung, in der Sie Daten zu Ihrer Person sowie das Datum der Betriebseröffnung anführen. Sie können diese Anzeige auch ganz rasch und einfach online über FinanzOnline tätigen, sofern Sie dafür bereits einen Zugang haben.
Im Anschluss erhalten Sie von Ihrem Finanzamt einen Fragebogen bezüglich Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Sobald Sie diesen ausgefüllt retourniert haben, wird Ihnen vom Finanzamt eine Steuernummer zugewiesen.
Wie kalkuliere ich den Unternehmerlohn?
Als Selbstständige bzw. Selbstständiger ist es mit Sicherheit Ihr Ziel, von Ihren Einnahmen leben zu können. Deshalb ist es wichtig, Ihr Gehalt bzw. Ihre Privatentnahmen von Beginn an gut durchzudenken und zu kalkulieren.
Es hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab, ob Sie sich privat Geld entnehmen können oder Ihnen ein Unternehmerlohn ausgezahlt wird.
- Privatentnahmen sind ausschließlich in Einzelunternehmen und Personengesellschaften möglich.
- Bei Kapitalgesellschaften wie einer GmbH oder AG erhalten Sie als Gesellschafterin bzw. Gesellschafter Auszahlungen durch Gewinnausschüttungen. Zudem erhalten Sie, sofern Sie bei der Kapitalgesellschaft auch angestellt sind, auch einen monatlichen Lohn ausbezahlt.
Ihren Unternehmerlohn können Sie auch ganz einfach online kalkulieren.
Hier geht es zum entsprechenden Tool des Gründerservice der WKO.
Patentschutz und Markenregistrierung
Ein weiterer Bereich, mit dem Sie sich im Zuge Ihrer Selbständigkeit beschäftigen werden, ist die Frage nach einem Patent- und Markenschutz. Wir erläutern Ihnen, worin der Unterschied liegt:
Patent anmelden
Was Sie mittels Ihrer selbstständigen Tätigkeit anbieten, ist bisher am Markt einzigartig und Sie möchten sich vor etwaigen Nachahmungen schützen? Dann sollten Sie eine Patentanmeldung andenken. Als Patentinhaberin bzw. Patentinhaber verfügen Sie über ein Exklusivrecht zur kommerziellen Verwertung Ihrer Idee.
Markenregistrierung
Sie haben für Ihre angebotenen Dienstleistungen oder Produkte bereits Logos, Namen oder Schriftzüge entwickelt und möchten dafür eine Markenregistrierung vornehmen? Dann sollten Sie als ersten Schritt überlegen, welchen Markentyp sie schützen möchten:
- Eine Wortmarke (reiner Name bestehend aus Buchstaben, Ziffern und Satzzeichen)
- Eine Wortbildmarke (hier wird ein Schriftzug oder Logo mit einer visuellen Darstellung kombiniert)
- Eine Bildmarke (reine visuelle Darstellung ohne Schriftzug)
- Andere Markentypen
Zuständig für eine Patentanmeldung sowie für eine Markenregistrierung in Österreich ist das Österreichische Patentamt.
Weiterführende Informationen
Unternehmensgründungsprogramm - AMS
Sie sind arbeitslos und möchten sich selbstständig machen? Das AMS hat für Sie alle wichtigen Informationen und Tipps parat und unterstützt Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit.
Gewerbeschein – AMS
Sie möchten sich noch genauer über den Gewerbeschein (auch Gewerbeberechtigung genannt) informieren? Hier erfahren Sie alles, was Sie darüber wissen müssen.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 26. November 2024