Krankenstand in Österreich: Entgeltfortzahlung & weitere wichtige Infos
In Österreich haben Arbeitnehmer_innen, die sich in einem aufrechten Dienstverhältnis befinden, aber aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls vorübergehend nicht arbeiten können, Anspruch auf Entgeltfortzahlung. In diesem Beitrag erfahren Sie, was der Krankenstand genau bedeutet, wie Ihre finanzielle Absicherung aussieht und welche Möglichkeiten es gibt, schrittweise wieder ins Berufsleben zurückzukehren.
Das Wichtigste im Überblick
- Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend arbeitsunfähig sind, ist eine Meldung an den_die Arbeitgeber_in notwendig. Ob und wann eine ärztliche Krankschreibung benötigt wird, entscheidet Ihre Firma.
- Je nach bisheriger Beschäftigungsdauer zahlt Ihr_e Arbeitgeber_in Ihr Gehalt für sechs bis zwölf Wochen weiter. Danach besteht Anspruch auf Krankengeld von der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse).
- Auch im Krankenstand ist eine Kündigung möglich, etwa dann, wenn ärztliche Vorgaben nicht eingehalten werden und dadurch die Genesung verzögert wird. Die ÖGK kann in solchen Fällen Kontrollen veranlassen und bei Verstößen auch das Krankengeld streichen lassen.
Was bedeutet Krankenstand?
Personen, die sich im Krankenstand befinden, sind für einen bestimmten Zeitraum arbeitsunfähig. Dies kann aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls eintreten und muss von einer behandelnden Ärztin_einem behandelnden Arzt diagnostiziert werden. Es ist somit eine ärztliche Bestätigung in Form einer Krankmeldung notwendig. Diese Krankmeldung muss bei der zuständigen Krankenversicherung erfolgen, damit der Krankenstand offiziell anerkannt wird.
Der Krankenstand beginnt mit dem Tag der Krankmeldung durch die behandelnde Ärztin_den behandelnden Arzt. Ist dies eine Kassenärztin_ein Kassenarzt, erfolgt die Meldung an die ÖGK automatisch. Beim Besuch bei einer Wahlärztin_einem Wahlarzt muss die Bestätigung eigenständig an die zuständige Krankenversicherung geschickt werden.
Bei einer stationären Aufnahme in einem Krankenhaus oder einer Rehaklinik erfolgt die Meldung ebenfalls automatisch. Ist nach der Entlassung ein weiterer Krankenstand erforderlich, ist erneut ein Besuch bei einer Ärztin_einem Arzt notwendig, um die Krankmeldung zu verlängern.
In der Regel haben Personen, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls den Beruf temporär nicht ausüben können, Anspruch auf Entgeltfortzahlung beziehungsweise Krankengeld.
Was ist im Krankenstand zu beachten?
Dienstnehmer_innen, die erkranken oder einen Unfall haben, müssen einige Dinge beachten. Wir verraten Ihnen, welche das sind, wie Sie sich im Krankenstand zu verhalten haben und welche Aspekte noch berücksichtigt werden müssen.
Krankmeldung und Nachweispflicht
Wie bereits erwähnt, sind Arbeitnehmer_innen verpflichtet, unaufgefordert und umgehend nach Bekanntwerden der Arbeitsunfähigkeit die Arbeitgeberin_den Arbeitgeber zu informieren. Dies kann auch formlos mittels eines Anrufs erfolgen. Da Dienstgeber_innen bereits ab dem ersten Tag des Krankenstands eine Krankmeldung verlangen können, ist unverzüglich eine Ärztin_ein Arzt aufzusuchen, um die Arbeitsunfähigkeit zu bestätigen. Es müssen die folgenden Punkte in einer Krankenstandsmeldung aufscheinen:
- Beginn des Krankenstands
- voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit oder Wiederbestelldatum in der ärztlichen Praxis
- Ursache, wie z.B. Krankheit oder Unfall
Eine ärztliche Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit muss von Dienstgeber_innen im Einzelfall angefordert werden. Sie als Arbeitnehmer_in sind theoretisch erst nach Aufforderung verpflichtet, diese Ihrer Arbeitgeberin_Ihrem Arbeitgeber zukommen zu lassen. Auch eine wiederholte Aufforderung zur Erbringung ist in angemessenen Zeitabständen erlaubt.
Kommen Sie Ihrer Nachweispflicht nicht nach, verlieren Sie möglicherweise für die Dauer der Säumnis den Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts.
Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen, wenn Sie arbeitslos sind und krank werden.
Neben der Melde- und der Nachweispflicht obliegen Mitarbeiter_innen auch im Krankenstand der Treuepflicht. Verfügt ein_e Mitarbeiter_in über bedeutende Informationen für das Unternehmen, die dringend benötigt werden und lässt es der Gesundheitszustand zu, sind Dienstgeber_innen berechtigt, diese Informationen auch während eines Krankenstands in angemessener Art und Weise einzufordern.
Verhalten im Krankenstand: Was ist verboten, wenn man krankgeschrieben ist?
Diese Frage ist relativ einfach beantwortet: Erkrankte Personen dürfen nichts tun, was den Genesungsprozess verlangsamt oder behindert. Konkret bedeutet dies, dass abhängig von der Erkrankung die ärztlichen Anordnungen eingehalten werden müssen:
- Bettruhe einhalten, wenn verordnet
- notwendige Medikamente einnehmen
- Ausgehzeiten einhalten (Arztbesuche, Therapieanwendungen, notwendige Einkäufe oder der Gang zur Apotheke sind gestattet)
Eine Änderung des Aufenthaltsorts innerhalb von Österreich muss dem zuständigen Krankenversicherungsträger gemeldet werden. Verlagert sich dieser ins Ausland, muss vorab eine Genehmigung eingeholt werden.
Kann ich trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren?
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, während eines Krankenstands in den Urlaub zu fahren – außer dies wurde von Ihrer Ärtzin_Ihrem Arzt ausdrücklich angeordnet oder als förderlich für den Krankheitsverlauf angegeben. Eine Änderung des Aufenthaltsorts muss der ÖGK gemeldet bzw. bei einem Auslandsaufenthalt muss dieser sogar genehmigt werden. Ein Verstoß kann zu einer Entlassung durch die Arbeitgeberin_den Arbeitgeber führen!
Krankenstand: Wann kommt der_die Kontrollor_in?
Die Krankenkasse hat das Recht, Sie während eines Krankenstands durch sogenannte Krankenfürsorger_innen ohne Ankündigung zu kontrollieren. Dies kann entweder auf Verdacht hin oder stichprobenartig erfolgen. Kontrollor_innen dürfen Ihre Wohnung aber nicht betreten; eine Kontrolle findet meist an der Haus- oder Wohnungstüre statt.
Eine Kontrolle durch den_die Arbeitgeber_in ist nicht gestattet.
Gesundmeldung
Nach Beendigung des Krankenstands ist auch eine Gesundmeldung erforderlich. Diese ist ebenfalls an die zuständige Krankenkasse zu richten und kann entweder von der behandelnden Ärztin_vom behandelnden Arzt oder durch eine eigenständige Meldung mittels Onlineformular sowie per E-Mail, postalisch oder telefonisch erfolgen.
Entgeltfortzahlung und Krankengeld
Grundsätzlich haben Personen, die sich im Krankenstand befinden, Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Doch von wem bekommt man bei einem (längeren) Krankenstand Geld und wie hoch fallen die Zahlungen aus? Diesen Fragen gehen wir nun auf den Grund.
Wie lange zahlt die Firma den Krankenstand?
Je nach Beruf, Beschäftigungsdauer und gesetzlichen Bestimmungen erhalten erkrankte oder verunfallte Personen die Entgeltfortzahlung für die Dauer von sechs bis zwölf Wochen von der Dienstgeberin_vom Dienstgeber.
Ist die betroffene Person über einen längeren Zeitraum oder gehäuft innerhalb eines Kalenderjahres arbeitsunfähig beziehungsweise haben sich die Entgeltansprüche um 50 % reduziert, so erhält sie_er Krankengeld vom Krankenversicherungsträger.
Mit anderen Worten:
- Erhält der_die Arbeitnehmer_in das volle Gehalt oder mehr als 50 %, ruht das Krankengeld in voller Höhe.
- Erhält der_die Arbeitnehmer_in 50 % des Gehalts, ruht das Krankengeld zur Hälfte.
- Erhält der_die Arbeitnehmer_in weniger als 50 % des Gehalts, erhält er_sie Krankengeld in voller Höhe.
Das Krankengeld dient demnach dazu, den entstehenden Einkommensverlust auszugleichen.
Anspruchsberechtigt sind die folgenden Personengruppen:
- nach dem ASVG versicherte Angestellte und Arbeiter_innen in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis
- freie Dienstnehmer_innen
- neue Vertragsbedienstete
- geringfügig Beschäftigte mit einer freiwilligen Selbstversicherung nach § 19a ASVG
- Personen, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen
- Zivildiener und weitere spezielle Personengruppen
Auch Lehrlinge haben Anspruch auf Krankengeld, doch gelten hier besondere Bestimmungen.
Dauer des Bezugs von Krankengeld
Generell besteht ab dem vierten Tag des Krankenstands die Möglichkeit, Krankengeld zu erhalten. Die Auszahlung erfolgt im Regelfall längstens für eine Dauer von 26 Wochen. War die betroffene Person innerhalb der vergangenen zwölf Monate vor Eintritt des Erkrankungsfalls zumindest sechs Monate lang versichert, erhöht sich die Dauer auf maximal 52 Wochen. Unter speziellen Voraussetzungen kann sich diese auf bis zu 78 Wochen verlängern.
Höhe des Krankengelds
Die Höhe des Krankengelds wird anhand einer Bemessungsgrundlage berechnet, wobei das letzte Brutto-Monatsgehalt vor dem Versicherungsfall herangezogen wird. Sonderzahlungen werden prozentuell berücksichtigt.
- Ab dem vierten bis zum 42. Tag erhalten Versicherte 50% der Bemessungsgrundlage.
- Ab dem 43. Tag erhalten Versicherte 60% der Bemessungsgrundlage.
- Geringfügig Beschäftigte erhalten ab dem vierten Tag einen täglichen Fixbetrag.
- Personen, die eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, erhalten ab dem vierten Tag Krankengeld in der Höhe des letzten Bezugs.
Krankenstand bei besonderen Erkrankungen: Beispiele
Die Dauer des Krankenstands kann je nach Art und Schwere der Erkrankung variieren.
Burnout & Depression
Bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder einem Burnout haben Arbeitnehmer_innen genauso Anspruch auf Krankenstand wie bei einer Verletzung oder einer physischen Erkrankung. Auch in diesem Fall müssen Sie eine Krankmeldung vorlegen, in der die Ursache Ihres Krankenstands vermerkt ist (Krankheit oder Unfall). Die Diagnose (Depression oder Burnout) muss nicht angeführt werden.
Bandscheibenvorfall
Wie lange Sie bei einem Bandscheibenvorfall in Krankenstand gehen können, hängt vom Schweregrad und der Art der Behandlung ab. Auch hier entscheidet Ihre Ärztin_Ihr Arzt, wie lange Sie zu Hause bleiben und sich schonen müssen.
Weisheitszahn-OP
Eine Weisheitszahnentfernung erfolgt üblicherweise mit lokaler Betäubung. Abhängig vom Umfang des Eingriffs und von Ihrem individuellen Genesungsverlauf stellt Ihre Zahnärztin_Ihr Zahnarzt eine Krankschreibung aus, die ein bis mehrere Tage dauern kann.
Bindehautentzündung
Bei einer ansteckenden Bindehautentzündung sollten Sie auf jeden Fall drei bis fünf Tage zu Hause bleiben und Kontakt zu anderen vermeiden, da diese Viren sogar über die Raumluft übertragen werden können.
Lungenentzündung
Auch hier kommt es auf die Schwere der Erkrankung an. Eine leichte Lungenentzündung kann nach zwei bis drei Wochen überstanden sein; eine schwere Lungenentzündung, die vielleicht sogar im Krankenhaus behandelt werden muss, dauert entsprechend länger.
Wiedereingliederungsteilzeit
Um Personen nach einem längeren Krankenstand die Rückkehr in das Berufsleben zu erleichtern, wurde die sogenannte Wiedereingliederungsteilzeit geschaffen. Dieser sanfte Wiedereinstieg in den beruflichen Alltag kann eine Reduktion der Arbeitsstunden sowie eine Verlagerung der Arbeitszeit umfassen.
Dabei gelten die folgenden Voraussetzungen:
- ein seit mindestens drei Monaten ohne Unterbrechung bestehendes Dienstverhältnis
- Dauer des Krankenstands für zumindest sechs Wochen
- ärztliche Bestätigung über die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit
- Erstellung eines Wiedereingliederungsplans
- regelmäßige (ärztliche) Überwachung durch einen_eine Arbeitsmediziner_in
Folgende Eckdaten müssen eingehalten werden:
- Dauer der Wiedereingliederungsteilzeit mindestens einen Monat und höchstens sechs Monate, eine Verlängerung ist auf Antrag möglich
- Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit um höchstens 50% beziehungsweise mindestens 25%
- zwölf Stunden Mindestarbeitszeit pro Woche
Kündigung im Krankenstand
Ein Arbeitsverhältnis kann während eines Krankenstands aufgelöst werden. Auch eine einvernehmliche Auflösung im Krankenstand ist möglich. Es gelten prinzipiell die gleichen Fristen und Termine, so als ob kein Krankenstand vorliegen würde.
Arbeitnehmer_innen haben auch im Falle einer Kündigung Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zur Beendigung des Krankenstands.
Kann man gekündigt werden, wenn man krankgeschrieben ist und draußen gesehen wird?
Wenn Sie während Ihres Krankenstands etwas tun, das Ihrer Genesung im Weg stehen könnte, können Sie gekündigt werden. Im Freien gesehen zu werden, reicht dafür allerdings noch nicht aus, da beispielsweise ein Spaziergang als gesundheitsförderlich angesehen werden kann. Auch ein Apotheken- oder Arztbesuch ist während des Krankenstands gestattet.
Konkret entscheidet Ihre Ärztin_Ihr Arzt, was im Falle Ihrer Krankheit erlaubt ist und was nicht.
FAQs
Wie viele Krankenstandstage im Jahr darf man in Österreich haben?
Bei der Zahl der möglichen Krankheitstage gibt es keine Beschränkung. Grundsätzlich ist der Krankenstand so lange möglich, wie die „auslösende Ursache“ (also Ihre Erkrankung) andauert. Der Anspruch auf Krankengeld besteht für bis zu 26 Wochen und kann auf 52 bzw. in Einzelfällen auf bis zu 78 Wochen ausgedehnt werden.
Kann ich 3 Tage ohne Krankmeldung zu Hause bleiben?
Hier gibt es keine konkrete gesetzliche Regelung, die Entscheidung hängt von Ihrer Arbeitgeberin_Ihrem Arbeitgeber ab. Ein Krankenstand muss zwar unverzüglich gemeldet werden, Sie müssen aber nicht notwendigerweise sofort zur Ärztin_zum Arzt. Erkundigen Sie sich am besten vorab, wie dies in Ihrer Firma gehandhabt wird.
Wie lange kann eine Hausärztin_ein Hausarzt am Stück krankschreiben?
Grundsätzlich gibt es keine Höchstgrenze für die Dauer der Krankschreibung – sie wird von Ihrer Hausärztin_Ihrem Hausarzt festgelegt. Sie_Er erstellt eine Prognose über die Dauer Ihrer Genesung, die bei Bedarf angepasst wird.
Wie lange erhält man 100 Prozent Lohn bei Krankheit?
Eine volle Gehaltsfortzahlung erhält man im Krankenstand je nach Beruf, Beschäftigungsdauer und gesetzlichen Bestimmungen für sechs bis zwölf Wochen. Danach reduziert sich dieser Betrag und man erhält von der ÖGK Krankengeld, das den Einkommensverlust ausgleichen soll.
Darf man im Krankenstand essen gehen?
Es ist zwar nicht verboten, aber auch nicht ratsam, im Krankenstand essen zu gehen. Offiziell darf man im Krankenstand nichts tun, was die Genesung verzögern könnte, und man muss sich an der gemeldeten Wohnadresse aufhalten.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 22. Januar 2026