Krankenstand

Sie sind in einem aufrechten Dienstverhältnis, aber aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls im Krankenstand? Was dies bedeutet, wie die künftige finanzielle Lage aussieht und welche Möglichkeiten es gibt, wieder in das Berufsleben zurückzukehren, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was bedeutet Krankenstand?

Personen, die sich im Krankenstand befinden, sind für einen bestimmten Zeitraum arbeitsunfähig. Dies kann aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls eintreten und muss von einer behandelnden Ärzt_in diagnostiziert werden. Es ist somit eine ärztliche Bestätigung in Form einer Krankmeldung notwendig. Diese Krankmeldung muss bei der zuständigen Krankenversicherung erfolgen, damit der Krankenstand offiziell anerkannt wird. 

Der Krankenstand beginnt mit dem Tag der Krankmeldung durch die behandelnde Ärzt_in. Ist dies eine Kassenärzt_in, erfolgt die Meldung an die ÖGK automatisch. Beim Besuch bei einer Wahlärzt_in muss die Bestätigung eigenständig an die zuständige Krankenversicherung geschickt werden.

Bei einer stationären Aufnahme in einem Krankenhaus oder einer Rehaklinik erfolgt die Meldung ebenfalls automatisch. Ist nach der Entlassung ein weiterer Krankenstand erforderlich, ist erneut ein Besuch bei einer Ärzt_in notwendig, um die Krankmeldung zu verlängern.

In der Regel haben Personen, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls den Beruf temporär nicht ausüben können, Anspruch auf Entgeltfortzahlung beziehungsweise Krankengeld.

Was ist im Krankenstand zu beachten?

Dienstnehmer_innen, die erkranken oder einen Unfall haben, müssen einige Dinge beachten. Wir verraten Ihnen nun, welche das sind, wie Sie sich im Krankenstand zu verhalten haben und welche Aspekte noch berücksichtigt werden müssen.

Krankmeldung und Nachweispflicht

Wie bereits erwähnt, sind Arbeitnehmer_innen verpflichtet, unaufgefordert und umgehend nach Bekanntwerden der Arbeitsunfähigkeit den Arbeitgeber darüber zu informieren. Dies kann auch formlos mittels eines Anrufs erfolgen. Da der Dienstgeber bereits ab dem ersten Tag des Krankenstands eine Krankmeldung verlangen kann, ist unverzüglich eine Ärzt_in aufzusuchen, um die Arbeitsunfähigkeit zu bestätigen. Es müssen die folgenden Punkte in einer Krankenstandsmeldung aufscheinen:

  • Beginn des Krankenstands
  • voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit oder Wiederbestelldatum in der ärztlichen Praxis
  • Ursache, wie z.B. Krankheit oder Unfall

Eine ärztliche Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit muss vom Dienstgeber im Einzelfall angefordert werden. Sie als Arbeitnehmer_in sind theoretisch erst nach Aufforderung verpflichtet, diese Ihrem Arbeitgeber zukommen zu lassen. Auch eine wiederholte Aufforderung zur Erbringung ist in angemessenen Zeitabständen erlaubt.
Kommen Sie Ihrer Nachweispflicht nicht nach, verlieren Sie möglicherweise für die Dauer der Säumnis den Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts.

Tipp

Sie beziehen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung und sind erkrankt oder hatten einen Unfall? Wir haben alle Informationen über Ihre Meldepflichten für Sie zusammengefasst.

Neben der Melde- sowie der Nachweispflicht obliegt der_dem betroffenen Mitarbeiter_in weiters die Treuepflicht. Verfügt sie_er über bedeutende Informationen für das Unternehmen, die dringend benötigt werden und lässt es der Gesundheitszustand zu, ist der Dienstgeber berechtigt, diese auch während eines Krankenstands in angemessener Art und Weise einzufordern. 

Verhalten im Krankenstand

Was darf man im Krankenstand nicht tun? Diese Frage ist relativ einfach beantwortet: Erkrankte Personen dürfen nichts tun, was den Genesungsprozess verlangsamt oder behindert. Konkret bedeutet dies, dass abhängig von der Erkrankung die ärztlichen Anordnungen eingehalten werden müssen:

  • Bettruhe einhalten, wenn verordnet
  • notwendige Medikamente einnehmen
  • Ausgehzeiten einhalten (Arztbesuche, Therapieanwendungen, notwendige Einkäufe oder der Gang zur Apotheke sind gestattet)

Eine Änderung des Aufenthaltsorts innerhalb von Österreich muss dem zuständigen Krankenversicherungsträger gemeldet werden. Verlagert sich dieser ins Ausland, muss vorab eine Genehmigung eingeholt werden.

Gesundmeldung

Nach Beendigung des Krankenstands ist auch eine Gesundmeldung erforderlich. Diese ist ebenfalls an die zuständige Krankenkasse zu richten und kann entweder von der behandelnden Ärzt_in oder durch eine eigenständige Meldung mittels Onlineformular sowie per E-Mail, postalisch oder telefonisch erfolgen.

Entgeltfortzahlung und Krankengeld

Grundsätzlich haben Personen, die sich im Krankenstand befinden, Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Aber wie lange zahlt die Firma den Krankenstand? Von wem bekommt man bei einem längeren Krankenstand Geld und wie hoch fallen die Zahlungen aus? Diesen Fragen gehen wir nun auf den Grund.


Je nach Beruf, Beschäftigungsdauer und gesetzlichen Bestimmungen erhalten erkrankte oder verunfallte Personen die Entgeltfortzahlung für die Dauer von sechs bis zwölf Wochen vom Dienstgeber. 

Ist die betroffene Person über einen längeren Zeitraum oder gehäuft innerhalb eines Kalenderjahres arbeitsunfähig beziehungsweise haben sich die Entgeltansprüche um 50% reduziert, so erhält sie_er Krankengeld vom Krankenversicherungsträger.

Mit anderen Worten: 

  • Erhält die_der Arbeitnehmer_in das volle Gehalt oder mehr als 50%, ruht das Krankengeld in voller Höhe.
  • Erhält die_der Arbeitnehmer_in 50% des Gehalts, ruht das Krankengeld zur Hälfte.
  • Erhält die_der Arbeitnehmer_in weniger als 50% des Gehalts, erhält sie_er Krankengeld in voller Höhe.

Das Krankengeld dient demnach dazu, den entstehenden Einkommensverlust auszugleichen.

Anspruchsberechtigt sind die folgenden Personengruppen:

  • nach dem ASVG versicherte Angestellte und Arbeiter_innen in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis
  • freie Dienstnehmer_innen
  • neue Vertragsbedienstete
  • geringfügig Beschäftigte mit einer freiwilligen Selbstversicherung nach § 19a ASVG
  • Personen, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen
  • Zivildiener_innen und weitere spezielle Personengruppen

Auch Lehrlinge haben Anspruch auf Krankengeld, doch gelten hier besondere Bestimmungen.

Dauer des Bezugs von Krankengeld

Generell besteht ab dem vierten Tag des Krankenstands die Möglichkeit, Krankengeld zu erhalten. Die Auszahlung erfolgt im Regelfall längstens für eine Dauer von 26 Wochen. War die betroffene Person innerhalb der vergangenen zwölf Monate vor Eintritt des Erkrankungsfalls zumindest sechs Monate lang versichert, erhöht sich die Dauer auf maximal 52 Wochen.Unter speziellen Voraussetzungen kann sich diese auf bis zu 78 Wochen verlängern.

Höhe des Krankengelds

Die Höhe des Krankengelds wird anhand einer Bemessungsgrundlage berechnet, wobei das letzte Brutto-Monatsgehalt vor dem Versicherungsfall herangezogen wird. Sonderzahlungen werden prozentuell berücksichtigt.

  • Ab dem vierten bis zum 42. Tag erhalten Versicherte 50% der Bemessungsgrundlage.
  • Ab dem 43. Tag erhalten Versicherte 60% der Bemessungsgrundlage.
  • Geringfügig Beschäftigte erhalten ab dem vierten Tag einen täglichen Fixbetrag.
  • Personen, die eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, erhalten ab dem vierten Tag Krankengeld in der Höhe des letzten Bezugs.

Wiedereingliederungsteilzeit

Um Personen nach einem längeren Krankenstand die Rückkehr in das Berufsleben zu erleichtern, wurde die sogenannte Wiedereingliederungsteilzeit geschaffen. Dieser sanfte Wiedereinstieg in den beruflichen Alltag kann eine Reduktion der Arbeitsstunden sowie eine Verlagerung der Arbeitszeit umfassen. 

Dabei gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • ein seit mindestens drei Monaten ohne Unterbrechung bestehendes Dienstverhältnis
  • Dauer des Krankenstands für zumindest sechs Wochen
  • ärztliche Bestätigung über die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit
  • Erstellung eines Wiedereingliederungsplans
  • Regelmäßige (ärztliche) Überwachung durch eine Arbeitsmediziner_in


Folgende Eckdaten müssen eingehalten werden:

  • Dauer der Wiedereingliederungsteilzeit mindestens einen Monat und höchstens sechs Monate, eine Verlängerung ist auf Antrag möglich
  • Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit um höchstens 50% beziehungsweise mindestens 25%
  • zwölf Stunden Mindestarbeitszeit pro Woche

Kündigung im Krankenstand

Ein Arbeitsverhältnis kann während eines Krankenstands aufgelöst werden. Auch eine einvernehmliche Kündigung im Krankenstand ist möglich. Es gelten prinzipiell die gleichen Fristen und Termine, so als ob kein Krankenstand vorliegen würde. 

Arbeitnehmer_innen haben auch im Falle einer Kündigung Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zur Beendigung des Krankenstands.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 14. Juni 2023