Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit
Wenn Sie Geld vom AMS bekommen, sind Sie grundsätzlich krankenversichert. Hier finden Sie einige wichtige Informationen dazu.
Wer ist krankenversichert?
Sie sind grundsätzlich krankenversichert, wenn Sie vom AMS eine der folgenden Leistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld
- Notstandshilfe
- Umschulungsgeld
- Pensionsvorschuss
- Überbrückungshilfe oder
- eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes.
Sonderfälle
Sie sind auch krankenversichert, wenn Sie
- vorübergehend kein Geld vom AMS erhalten – etwa während einer Ausschlussfrist nach § 10 oder einer Sperrfrist nach § 11 Arbeitslosenversicherungsgesetz.
- eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeits-Pension beantragt haben und einen Pensionsvorschuss erhalten. In diesem Fall bekommen Sie zwar kein Krankengeld, aber weiterhin den Pensionsvorschuss.
Bitte beachten Sie:
Detaillierte und persönliche Informationen erhalten Sie nur bei Ihrem Krankenversicherungsträger (z.B. ÖGK).
Wie hoch sind Krankengeld und Wochengeld?
- Das Krankengeld ist so hoch wie Ihr Arbeitslosengeld, Ihre Notstandshilfe usw.
- Das Wochengeld ist normalerweise höher als Ihr Arbeitslosengeld, Ihre Notstandshilfe usw.
Bei Fragen zu Leistungen bei Krankheit oder Verletzung wenden Sie sich bitte an Ihren Krankenversicherungsträger.
Wie lange sind Sie krankenversichert?
Ab dem Tag, an dem Ihr Leistungsanspruch endet, sind Sie grundsätzlich noch 6 Wochen krankenversichert – vorausgesetzt,
- Sie waren unmittelbar davor durchgehend 6 Wochen versichert oder
- Sie waren in den letzten 12 Monaten mindestens 26 Wochen versichert.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Krankenversicherungsträger (z.B. ÖGK, SVS).
Was müssen Sie tun, wenn Sie arbeitslos sind und krank werden?
Wenn Sie arbeitslos sind und krank werden, besteht in folgenden Situationen eine Meldepflicht gegenüber dem AMS:
- Sobald Sie krank werden, müssen Sie Ihren Krankenstand beim AMS bekannt geben. Bitte beachten Sie auch, dass während des Krankenstandes keine Vermittlungsaktivitäten durch das AMS stattfinden.
- Sobald Sie wieder gesund sind, muss das AMS ebenfalls von Ihnen informiert werden, auch wenn die Gesundheitskasse Sie elektronisch gesund meldet.
Vergessen Sie nicht die Krankmeldung. Diese wird vom Krankenversicherungsträger benötigt, um Ihren Anspruch auf Krankengeld zu prüfen.
Ab dem vierten Tag des Krankenstandes erhalten Sie (nach Übermittlung der erforderlichen Unterlagen an die ÖGK) von der Österreichischen Gesundheitskasse Krankengeld in Höhe Ihres Arbeitslosengeldes bzw. Ihrer Notstandshilfe.
Bitte beachten Sie:
- Das AMS benötigt bei der Wiedermeldung beim AMS eine Bestätigung über die Dauer der Krankmeldung –auch wenn der Krankenstand nur einen Tag gedauert hat.
- Wenn der Krankenstand mehr als 62 Tage gedauert hat, müssen Sie unmittelbar nach Ende des Krankenstands einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe stellen.
Sie haben Fragen rund um den Versicherungsschutz? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Was können Sie tun, wenn Sie nicht krankenversichert sind?
Sie können sich bei Ihrem Krankenversicherungsträger selbst versichern, wenn Sie
- weder krankenversichert sind
- noch über Familien-Angehörige mitversichert sind.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Krankenversicherungsträger über Vorgehen und Fristen.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 05. November 2025