Kündigungsschreiben in Österreich
Sie möchten Ihre Arbeitsstelle kündigen? Vielleicht sind Sie mit Ihrem aktuellen Job nicht mehr zufrieden oder haben bereits eine neue Arbeitsstelle gefunden? Wir informieren Sie über die nächsten Schritte, die Inhalte eines Kündigungsschreibens und was Sie sonst noch beachten sollten.
Das Wichtigste im Überblick
- Form der Kündigung: Eine Kündigung kann mündlich oder schriftlich erfolgen, es sei denn, Ihr Kollektiv- oder Dienstvertrag schreibt eine bestimmte Form vor. Bei einer Kündigung ist jedoch die Schriftform empfehlenswert.
- Arbeitsstelle kündigen – Fristen: Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen der Bekanntgabe Ihrer Kündigung und Ihrem letzten Arbeitstag. Die Frist beträgt meist einen Monat, sofern der Kollektivvertrag keine andere Regelung vorsieht.
Kündigungsschreiben – Was ist das?
Ein Kündigungsschreiben ist ein Schreiben, in dem Sie Ihre Kündigung aussprechen. Wenn Sie als Arbeitnehmer_in Ihr unbefristetes Arbeitsverhältnis auflösen möchten, spricht man von einer Arbeitnehmer_innen-Kündigung. Die Arbeitnehmer_innen-Kündigung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Es sei denn, Ihr Kollektivvertrag oder Dienst- bzw. Arbeitsvertrag sieht eine bestimmte Kündigungsform vor. Die gängige und sicherste Kündigungsform ist das Kündigungsschreiben.
Sie befinden sich in einem befristeten Dienstverhältnis? Dann endet das Dienstverhältnis durch den Ablauf der vereinbarten Zeit. In diesem Fall ist kein Kündigungsschreiben notwendig.
Was muss ein Kündigungsschreiben enthalten?
Aus Ihrem Kündigungsschreiben muss klar hervorgehen, dass Sie Ihr Dienstverhältnis kündigen.
Ein Beispiel für den Ausdruck der Kündigung ist:
„Hiermit beende ich, [IHR NAME], das Arbeitsverhältnis mit [NAME DES UNTERNEHMENS] fristgerecht zum TT.MM.JJJJ.“
Damit Ihr Kündigungsschreiben alle formalen Anforderungen erfüllt, sollten die folgenden Bestandteile enthalten sein:
- Der Briefkopf stellt den Beginn des Kündigungsschreibens dar und besteht aus Ihrem vollständigen Namen inklusive Anschrift sowie der Anschrift des Unternehmens, in dem Sie angestellt sind. Im Idealfall werden auch die Ansprechperson und die Abteilung angeführt.
- Ort und Datum der Erstellung des Kündigungsschreibens stehen immer rechtsbündig unter dem Briefkopf.
- Aus dem Betreff soll klar hervorgehen, was der Grund Ihres Schreibens ist. Im Falle eines Kündigungsschreibens ist als Betreff das Wort „Kündigung“ ideal.
- Datum des Endes des Arbeitsverhältnisses: Im Fließtext des Kündigungsschreibens müssen Sie das Datum Ihres letzten Arbeitstages anführen.
- Ihre Unterschrift als Arbeitnehmer_in: Sie müssen das Kündigungsschreiben handschriftlich unterzeichnen. Ihre Unterschrift bildet den Abschluss des Kündigungsschreibens.
Kündigungsschreiben – Vorlage
Bevor Sie Ihr eigenes Kündigungsschreiben verfassen, können Sie sich an einer Vorlage orientieren. Das AMS stellt dafür auch ein Muster zur Verfügung, das Sie als Orientierungshilfe verwenden können.
Kleine Datei, 15.8 KB (DOC/DOCX)
Den Grund, weshalb Sie kündigen, müssen Sie im Kündigungsschreiben nicht anführen. Wenn Sie möchten, können Sie den Kündigungsgrund in einem persönlichen Termin mit Ihrer_Ihrem Vorgesetzten besprechen.
Wann übermittle ich mein Kündigungsschreiben?
Wann Sie Ihr Kündigungsschreiben übermitteln, hängt von Ihrer Kündigungsfrist ab, also dem Zeitraum zwischen der Bekanntgabe der Kündigung und dem Kündigungstermin. Der Kündigungstermin ist der letzte Tag Ihres Arbeitsverhältnisses.
Wichtig: Beachten Sie Ihre Kündigungsfristen! Meist sind Kündigungsfristen und -termine im Kollektivvertrag geregelt.
Ist nichts anderes vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Als Angestellte_r können Sie Ihr Dienstverhältnis jeweils zum Monatsletzten kündigen.
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Wie übermittle ich das Kündigungsschreiben?
Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihr Kündigungsschreiben zu übermitteln:
- Postalisch:
Sie haben sich entschieden, Ihr Kündigungsschreiben per Post zu senden? Dann achten Sie darauf, dass die Kündigungsfrist erst beginnt, wenn die Kündigung bei Ihrem_Ihrer Arbeitgeber_in eingelangt ist, und nicht mit dem Datum der Briefaufgabe bei der Post. Hier müssen Sie also die Dauer des Postweges berücksichtigen.
Außerdem empfiehlt es sich, die Kündigung per Einschreiben zu senden. So haben Sie einen Nachweis über die Zustellung und über das Empfangsdatum. - Persönlich:
Sie möchten Ihr Kündigungsschreiben gerne persönlich abgeben? Dann lassen Sie sich den Eingang der Kündigung schriftlich bestätigen, beispielsweise durch eine Eingangsquittung beim Empfang oder beim Sekretariat. Alternativ können Sie Ihr Kündigungsschreiben auch persönlich Ihrer_Ihrem Vorgesetzten überreichen und die Gelegenheit für ein kurzes Abschlussgespräch nutzen.
Kündigung per E-Mail
Obwohl E-Mails aus unserem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken sind, empfiehlt es sich nicht, Ihr Kündigungsschreiben per E-Mail zu versenden, da Sie so keinen Beweis haben, ob Ihr_e Arbeitgeber_in das E-Mail erhalten hat. Zwar schafft das Anfordern einer Lesebestätigung Abhilfe, doch können technische Probleme dazu führen, dass Ihr Kündigungsschreiben verspätet einlangt. Wählen Sie deshalb besser die postalische oder persönliche Übermittlung Ihres Kündigungsschreibens.
Wenn Sie nach dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses nicht sofort eine neue Anstellung beginnen, ist eine Meldung beim AMS als arbeitslos erforderlich.
FAQs
Was ist eine Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Tag, an dem Sie Ihre Kündigung einreichen, und Ihrem letzten Arbeitstag, dem sogenannten Kündigungstermin. Während dieser Frist besteht das Arbeitsverhältnis weiterhin, und beide Seiten müssen ihre vertraglichen Pflichten erfüllen.
Die Länge der Kündigungsfrist ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder den gesetzlichen Bestimmungen. Sie soll beiden Parteien genügend Zeit geben, sich auf das Ende des Arbeitsverhältnisses vorzubereiten.
Was ist ein Kündigungstermin?
Der Kündigungstermin ist der letzte Tag Ihres Arbeitsverhältnisses und damit der Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis beendet sein soll. Achtung: Es ist nicht der Tag, an dem Sie die Kündigung aussprechen!
Muss ich schriftlich kündigen?
Nein, Sie können auch mündlich kündigen, sofern Ihr Kollektiv- bzw. Dienstvertrag keine schriftliche Kündigungsform vorsieht. Jedoch empfiehlt es sich aus Beweisgründen, schriftlich zu kündigen.
Ab wann steht mir Arbeitslosengeld zu?
Wenn die Kündigung des Dienstverhältnisses von Ihrer Seite ausgesprochen wurde, beginnt Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld nach einer Sperrfrist von mindestens vier Wochen.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 13. Februar 2026