Kündigungsschreiben

Sie möchten Ihren Job kündigen? Vielleicht sind Sie mit Ihrem aktuellen Job nicht mehr zufrieden oder haben bereits eine neue Arbeitsstelle gefunden? Wir informieren Sie über die nächsten Schritte, die Inhalte eines Kündigungsschreibens und was Sie sonst noch beachten sollten.

Kündigungsschreiben – Was ist das?

Wenn Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer Ihr unbefristetes Arbeitsverhältnis auflösen möchten, spricht man von einer Arbeitnehmerkündigung. Sie befinden sich in einem befristeten Dienstverhältnis? Dann endet dieses durch den Ablauf der vereinbarten Zeit.

Die Arbeitnehmerkündigung kann mündlich oder auch schriftlich erfolgen. Es sei denn Ihr Kollektiv- oder Dienstvertrag sieht eine ganz bestimmte Kündigungsform vor.

Die gängige und sicherste Kündigungsform ist das Kündigungsschreiben. Ein Kündigungsschreiben ist ein Schreiben, in dem Sie Ihre Kündigung aussprechen.

Was muss ein Kündigungsschreiben enthalten?

Aus Ihrem Kündigungsschreiben muss ganz klar hervorgehen, dass Sie Ihr Dienstverhältnis kündigen.

Ein Beispiel für den Ausdruck der Kündigung ist:

„Hiermit beende ich, [IHR NAME], das Arbeitsverhältnis mit [NAME DES UNTERNEHMENS] fristgerecht zum TT.MM.JJJJ.“

Zusätzliche, wesentliche Elemente eines Kündigungsschreibens sind:

  1. Der Briefkopf stellt den Beginn des Kündigungsschreibens dar und besteht aus Ihrem vollständigen Namen inklusive Anschrift, sowie der vollständigen Anschrift Ihres Arbeitgebers. Im Idealfall wird auch die genaue Ansprechperson und Abteilung angeführt.
  2. Ort und Datum der Erstellung des Kündigungsschreibens stehen immer rechtsbündig unter dem Briefkopf.
  3. Aus dem Betreff soll klar hervorgehen, was der Grund Ihres Schreibens ist. Im Falle eines Kündigungsschreibens ist als Betreff das Wort „Kündigung“ ideal.
  4. Datum des Endes des Arbeitsverhältnisses: Im Fließtext des Kündigungsschreibens müssen Sie das Datum Ihres letzten Arbeitstages anführen.
  5. Ihre Unterschrift als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer: Sie müssen das Kündigungsschreiben handschriftlich unterzeichnen. Ihre Unterschrift bildet den Abschluss des Kündigungsschreibens.

Wichtig! Den Grund, weshalb Sie kündigen, müssen Sie im Kündigungsschreiben nicht anführen. Wenn Sie möchten, können Sie den Kündigungsgrund in einem persönlichen Termin mit Ihrer bzw. Ihrem Vorgesetzten besprechen.

Wann übermittle ich mein Kündigungsschreiben?

Wann Sie Ihr Kündigungsschreiben übermitteln, hängt von Ihrer Kündigungsfrist ab, also dem Zeitraum zwischen Bekanntgabe der Kündigung und dem Kündigungstermin. Der Kündigungstermin ist der letzte Tag Ihres Arbeitsverhältnisses.

Wichtig: Beachten Sie Ihre Kündigungsfristen! Meist sind Kündigungsfristen und -termine im Kollektivvertrag geregelt.

Ist nichts anderes vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat und als Angestellte bzw. Angestellter können Sie ihr Dienstverhältnis jeweils zum Monats­letzten kündigen.

Wie übermittle ich das Kündigungsschreiben?

Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihr Kündigungsschreiben zu übermitteln:

  1. Postalisch:
    Sie haben sich entschieden, Ihr Kündigungsschreiben per Post zu senden? Dann achten Sie darauf, dass die Kündigungsfrist erst beginnt, wenn die Kündigung bei Ihrem Arbeitgeber eingegangen ist und nicht mit dem Datum der Briefaufgabe bei der Post. Hier müssen Sie also die Dauer des Postweges berücksichtigen. 
    Außerdem empfiehlt sich, die Kündigung per Einschreiben zu senden, so haben Sie einen Nachweis über die Zustellung und somit auch über das Empfangsdatum.
  2. Persönlich:
    Sie möchten Ihr Kündigungsschreiben gerne persönlich abgeben? Dann lassen Sie sich den Eingang der Kündigung schriftlich bestätigen, beispielsweise durch eine Eingangsquittung beim Empfang oder beim Sekretariat. Auch können Sie Ihr Kündigungsschreiben direkt Ihrer bzw. Ihrem Vorgesetzten übergeben und in einem persönlichen Termin besprechen.

Kündigung per E-Mail?
Obwohl E-Mails aus unserem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken sind, empfiehlt es sich nicht, Ihr Kündigungsschreiben per E-Mail zu versenden, da Sie so keinen Beweis haben, ob Ihr Arbeitgeber das E-Mail erhalten hat. Zwar schafft das Anfordern einer Lesebestätigung Abhilfe, doch können technische Probleme dazu führen, dass Ihr Kündigungsschreiben verspätet einlangt. Wählen sie deshalb besser die postalische oder persönliche Übermittlung Ihres Kündigungsschreibens.

Weiterführende Informationen

AMS - arbeitslos melden
Hier erfahren Sie, wie und wann Sie sich arbeitslos melden können.

AMS eJob-Room
Schauen Sie sich am besten schon vor Ihrer Kündigung nach einem neuen Job um! Im AMS e-Job-Room finden Sie zahlreiche offene Stellen österreichweit. 

FAQs

Was ist eine Kündigungsfrist?
Der Zeitraum zwischen Kündigung und dem Kündigungstermin.

Was ist ein Kündigungstermin?
Der Kündigungstermin ist der letzte Tag Ihres Arbeitsverhältnisses und damit der Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis beendet sein soll. Achtung: Es ist also nicht der Tag, an dem Sie die Kündigung aussprechen!

Muss ich schriftlich kündigen?
Nein, Sie können auch mündlich kündigen, sofern Ihr Kollektiv- bzw. Dienstvertrag keine schriftliche Kündigungsform vorsieht. Jedoch empfiehlt es sich aus Beweisgründen schriftlich zu kündigen.

Ab wann steht mir Arbeitslosengeld zu?
Sofern die Kündigung des Dienstverhältnisses von Ihrer Seite ausgesprochen wurde, beginnt Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld nach einer Sperrfrist von mindestens vier Wochen.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 10. Februar 2023