Kündigungsfrist: Was Sie wissen müssen
Sie wollen Ihren Job kündigen oder wurden gekündigt und wissen nicht, was die genauen Rahmenbedingungen und Konsequenzen sind? Wir informieren Sie über den genauen Ablauf einer Kündigung, was es zu beachten gibt und wodurch sich Kündigungen von Arbeitnehmer_innen und Arbeitgeber_innen unterscheiden.
Was versteht man unter einer Kündigungsfrist?
Unter einer Kündigungsfrist wird jener Zeitraum verstanden, der zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem tatsächlichen Arbeitsende liegt. Dabei gilt der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses als Kündigungstermin und somit NICHT der Tag, an dem die Kündigung ausgesprochen wurde.
Die Kündigungsfristen und Kündigungstermine sind in den meisten Fällen durch Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen festgelegt. Sollte dies nicht der Fall sein, so sind sie im Angestelltengesetz oder im ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.
Im Zweifelsfall kann die Arbeiterkammer Auskunft über die gesetzlichen Kündigungsfristen und -termine geben.
Ein Beispiel:
- Kündigungsfrist = 3 Monate
- Kündigungstermin = Monatsletzter
Falls das Arbeitsverhältnis am 31. Juli enden soll, muss die Kündigung spätestens am 30. April, also dem Monatsletzten, ausgesprochen werden. Im Mai, Juni und Juli läuft dann die Kündigungsfrist. Der Kündigungstermin ist der 31. Juli.
Ob die Kündigung mündlich oder schriftlich ausgesprochen wird, bleibt meist den beiden Parteien überlassen. Allerdings sollten Sie aus Gründen der Beweisbarkeit immer einen schriftlichen Nachweis der Kündigung erstellen bzw. einfordern.
Kündigung durch Arbeitgeber oder Kündigung durch Arbeitnehmer im Vergleich
Sowohl Kündigungen durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch durch Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer können prinzipiell nur bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen ausgesprochen werden (sofern nicht eine Kündigungsklausel in einem befristeten Arbeitsvertrag enthalten ist).
Ob man selber kündigt oder gekündigt wird, hat Auswirkungen auf folgende zwei Dinge:
- Dauer der Kündigungsfrist
- Ansprüche der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers
Dauer der Kündigungsfrist
Bei Arbeiterinnen und Arbeitern hängt die Kündigungsfrist hauptsächlich von den Kollektivverträgen (KV) ab. In Branchen, für die es keinen Kollektivvertrag gibt, wird die Kündigungsfrist meistens in den individuellen Dienstverträgen festgelegt. Falls aber auch dies nicht gegeben ist, besteht eine Kündigungsfrist von 14 Tagen, welche für beide Parteien gilt. Diese Regelung gilt allerdings nur noch bis 1.7.2021. Ab dann wird das Arbeitergesetz an das Angestelltengesetz angeglichen. Für alle Kündigungen nach dem 30.6.2021 betragen die Kündigungsfristen demnach bei Arbeiterinnen und Arbeitern wie folgt:
- bis zum 2. Dienstjahr: 6 Wochen
- ab dem 2. Dienstjahr: 2 Monate
- ab dem 5. Dienstjahr: 3 Monate
- ab dem 15. Dienstjahr: 4 Monate
- ab dem 25. Dienstjahr: 5 Monate
Bei Angestellten sind Kündigungsfristen komplexer geregelt. Der wichtigste Faktor für die Dauer einer Frist ist hier, welche Partei die Kündigung ausspricht. Geht die Kündigung von der angestellten Person aus, so gilt prinzipiell eine Frist von einem Monat. Allerdings kann die Frist durch eine Vereinbarung auch bis auf sechs Monate verlängert werden. In diesem Fall muss die Frist bei einer Kündigung von Seiten der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers aber mindestens genau so lang sein.
Bei einer Arbeitgeberkündigung sind die Kündigungsfristen nach Anzahl der Dienstjahre gestaffelt:
- im 1. und 2. Dienstjahr: 6 Wochen
- ab dem 3. Dienstjahr: 2 Monate
- ab dem 6. Dienstjahr: 3 Monate
- ab dem 16. Dienstjahr: 4 Monate
- ab dem 26. Dienstjahr: 5 Monate
Der 15. Tag des Monats oder der Monatsletzte können im Vertrag als Kündigungstermine festgelegt werden. Sollte das nicht geschehen, so greift das Angestelltengesetz. Dieses besagt, dass bei einer Arbeitnehmerkündigung der Monatsletzte den Kündigungstermin darstellt, bei einer Arbeitgeberkündigung das Quartalsende.
Ansprüche der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers
Bei einer Arbeitgeberkündigung hat die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer mehr Ansprüche und Rechte, als wenn sie bzw. er selbst die Kündigung einreicht. Diese Ansprüche enthalten:
- Recht auf aliquoten Anteil des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes
- Recht auf Boni und Sonderzahlungen laut Kollektiv- bzw. Arbeitsvertrag
- Recht auf Postensuchtage, d.h. bezahlte Freizeit für die Jobsuche (entspricht einem Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit)
- Anspruch auf Arbeitslosengeld ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit
- Abfertigung (alt) bei Antritt des Dienstverhältnisses vor dem 1. Jänner 2003
- Krankenversicherung für sechs Wochen
Bei einer Kündigung durch die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer hingegen verliert man den Anspruch auf die Postensuchtage, wird für die ersten vier Wochen der Arbeitslosigkeit vom Arbeitslosengeld gesperrt und verliert - außer in Sonderfällen - sein Recht auf die Abfertigung (alt). Die restlichen Ansprüche bleiben jedoch bestehen.
Sonderformen der Kündigung
Die fristlose Kündigung
Eine Entlassung (fristlose Kündigung) bedeutet, dass ein_e Arbeitgeber_in das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet. Eine Entlassung ist nur bei gravierenden Verstößen der Arbeitnehmer_in gegen den Dienstvertrag oder das Gesetz zulässig, da die betroffene Person dadurch finanzielle Schäden davonträgt (Wegfall von Sonderzahlungen, Verlust der Abfertigung alt, mögliche Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers).
Ein vorzeitiger Austritt liegt dann vor, wenn ein_e Arbeitnehmer_in ein Dienstverhältnis ohne Kündigungsfrist auflöst. Damit ein vorzeitiger Austritt berechtigt ist, müssen triftige Gründe vorliegen (Gefahr für Gesundheit, Entgeltverweigerung).
Die einvernehmliche Auflösung
Die einvernehmliche Auflösung ist, im Gegensatz zur normalen Kündigung, eine beidseitige Willenserklärung für die Auflösung des Dienstverhältnisses. Das bedeutet, dass beide Parteien zustimmen müssen. Der potenzielle Vorteil für beide Seiten ist, das keinerlei Fristen und Termine für die Auflösung eingehalten werden müssen.
Weiterführende Informationen
Arbeitslosengeld
Alle Informationen zum Thema Arbeitslosengeld.
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Diese Seite wurde aktualisiert am: 20. März 2023