Brutto-Netto-Rechner

Sie möchten herausfinden, was Ihnen von Ihrem Bruttogehalt alles abgezogen wird und Ihnen netto übrig bleibt? Was ist überhaupt der Unterschied zwischen brutto und netto? Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Nettogehalt ganz bequem online berechnen können.

Brutto- und Nettogehalt online berechnen

Mit dem Brutto-Netto-Rechner können Sie rasch und einfach erfahren, wie viel von Ihrem monatlichen Bruttogehalt netto für Sie übrig bleibt. Auch Ihr Jahresbrutto- oder Jahresnettogehalt können Sie berechnen lassen.

Der Unterschied zwischen Brutto und Netto

Unter Bruttogehalt wird jenes Gehalt verstanden, das sämtliche Steuern und Sozialabgaben beinhaltet.

Beim Nettogehalt wurden Steuern und Sozialabgaben bereits abgezogen. Das Nettogehalt ist somit der Betrag, der Ihnen monatlich ausbezahlt wird.

Aber welche Steuern und Sozialabgaben werden vom Bruttogehalt genau abgezogen?

Vom Bruttogehalt abgezogen werden: 

  • Sozialversicherung
  • Lohnsteuer

 Wie hoch die Sozialversicherungs- und Lohnsteuerabgaben in Ihrem Fall sind, können Sie auch bequem mit dem online Brutto-Netto-Rechner berechnen lassen.

Sozialversicherung: Was fällt darunter?

Von Ihrem monatlichen Bruttogehalt werden folgende Sozialversicherungsabgaben abgezogen:

  • Krankenversicherung
  • Pensionsversicherung
  • Arbeitslosenversicherungsbeitrag
  • Arbeiterkammerumlage
  • Wohnbauförderung

Als Dienstnehmerin bzw. Dienstnehmer haben Sie keinen Beitrag zur Unfallversicherung zu leisten. Diesen trägt zur Gänze Ihr Arbeitgeber.

Lohnsteuer: Was ist das?

Die Lohnsteuer ist eine spezielle Form der Einkommenssteuer und wird von Ihrem Arbeitgeber direkt an das Finanzamt bezahlt. Die Höhe der Lohnsteuer ist abhängig von Ihrem Einkommenssteuertarif.

Ab 2023 werden die Tarifstufen jährlich um zwei Drittel der Inflationsrate angepasst, um die kalte Progression abzumildern (mit Ausnahme der letzten Tarifstufe ab 1 Mio. Euro). 

Für das Jahr 2023 wurden die ersten zwei Tarifstufen über die Inflationsrate hinaus angehoben. Die restlichen Tarifstufen (außer die über 1 Mio. Euro) wurden um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht.
Detaillierte Informationen zu den Steuertarifen finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.

Tarifstufen Einkommen und Grenzsteuersatz 2024

  • Bei einem Jahreseinkommen bis 12.816 € entfällt die Lohnsteuer.
  • Jahreseinkommen über 12.816 bis 20.818 €: 20% Einkommenssteuer
  • Jahreseinkommen über 20.818 bis 34.513 €: 30% Einkommenssteuer
  • Jahreseinkommen über 34.513 bis 66.612 €: 40% Einkommenssteuer
  • Jahreseinkommen über 66.612 bis 99.266 €: 48% Einkommenssteuer
  • Jahreseinkommen über 99.266 bis 1.000.000 €: 50% Einkommenssteuer
  • Jahreseinkommen über 1.000.000 €: 55% Einkommenssteuer

Tarifstufen Einkommen und Grenzsteuersatz 2023

  • Bei einem Jahreseinkommen bis 11.693 € entfällt die Lohnsteuer.
  • Jahreseinkommen über 11.693 bis 19.134 €: 20% Einkommenssteuer
  • Jahreseinkommen über 19.134 bis 32.075 €: 30% Einkommenssteuer
  • Jahreseinkommen über 32.075 bis 62.080 €: 41% Einkommenssteuer
  • Jahreseinkommen über 62.080 bis 93.120 €: 48% Einkommenssteuer
  • Jahreseinkommen über 93.120 bis 1.000.000 €: 50% Einkommenssteuer
  • Jahreseinkommen über 1.000.000 €: 55% Einkommenssteuer

Was bedeutet der 13. und 14. Bezug?

Das 13. und 14. Monatsgehalt sind Sonderzahlungen, die im Kollektivvertrag oder in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt sind. Auf diese Sonderzahlungen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch.

Das 13. Monatsgehalt wird bezeichnet als Urlaubsgeld, Urlaubszuschuss oder Urlaubsbeihilfe. Es wird üblicherweise im Juni oder Juli ausbezahlt.

Das 14. Monatsgehalt wird auch als Weihnachtsgeld oder Weihnachtsremuneration bezeichnet und wird zumeist im November oder Dezember ausbezahlt.

Die Höhe dieser Sonderzahlungen hängt vom Kollektivvertrag ab, der für Sie gilt. Meistens beträgt das Urlaubs- und Weihnachtsgeld je ein Monatsgehalt bzw. einen Monatslohn. Es kann jedoch auch weniger betragen.

Faktoren, die bei der Brutto-Netto-Rechnung berücksichtigt werden

Bei der Berechnung Ihres Nettogehalts müssen Sie neben Ihrem Brutto- oder Nettogehalt einige andere Informationen eingeben. Folgend erläutern wir Ihnen jeden einzelnen Punkt genau.

Betreffendes Jahr

Sie können die Brutto-Netto-Berechnung nicht nur für das aktuelle Jahr durchführen, sondern auch für vergangene Jahre. 

Art der Berechnung

Sie können entweder Ihr monatliches Brutto- oder Nettogehalt eingeben, oder auch Ihr jährliches Brutto- oder Nettogehalt.

Beitragsgruppe (SV-Gruppe)

Hier wählen Sie aus, ob Sie Angestellte bzw. Angestellter, Arbeiterin bzw. Arbeiter oder Pensionistin bzw. Pensionist nach dem ASVG (Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz) sind.

Alleinverdienerabsetzbetrag

Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht Ihnen dann zu, wenn Sie steuerpflichtig sind und mehr als 6 Monate im Kalenderjahr mit einer (Ehe-)Partnerin bzw. einem (Ehe-)Partner zusammenleben und mindestens ein Kind haben, für das mehr als 6 Monate im Jahr Familienbeihilfe gewährt wird.

Pendlerpauschale

Sie müssen zwischen Ihrer Wohnung und Arbeitsstätte regelmäßig pendeln? Dann steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die „kleine“ oder „große“ Pendlerpauschale zu. Zu den bestimmenden Faktoren zählen:

  • Kilometeranzahl pro Strecke
  • Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels
  • Häufigkeit des Pendelns pro Monat

Sie möchten wissen, ob Ihnen eine Pendlerpauschale zusteht? Jetzt Pendlerpauschale online berechnen!

Sachbezüge

Sie erhalten zusätzlich zu Ihrem monatlichen Entgelt von Ihrem Dienstgeber auch einen Sachbezug wie beispielsweise ein Firmenfahrzeug? Sachbezüge sind genauso wie das normale Gehalt lohnsteuerpflichtig.

Lohnsteuerfreie Bezüge

Für steuerfreie Überstundenzuschläge gilt: pro Monat sind höchstens 10 Überstundenzuschläge mit 50%, jedoch maximal 86,- Euro, steuerfrei.

Steuerfreie Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Zuschläge für Schmutz- Erschwernis- und Gefahrenzulagen und damit zusammenhängende Überstundenzuschläge sind für maximal 360,- Euro monatlich steuerfrei.
Sie leisten jeden Monat überwiegend Nachtarbeit, also zwischen 19:00 Uhr und 07:00 Uhr mindestens 3 Stunden hintereinander? Dann erhöht sich der steuerfreie Betrag auf 540,- Euro. 

Bundesland

Es wird standardisiert Wien als Bundesland ausgewählt, dies können Sie aber nach der Berechnung ändern und die Beträge werden automatisch aktualisiert.

Familienbonus plus

Der Familienbonus plus ist ein Absetzbetrag, der Ihnen pro Kind (bis zum 18. Lebensjahr) und Jahr zusteht. Für Kinder nach dem 18. Geburtstag reduziert sich die Höhe des Familienbonus plus. Voraussetzung der Fortführung des Bezuges nach dem 18. Geburtstag ist, dass für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird.

Details zum Familienbonus plus

Weiterführende Informationen

All-in-Vertrag - AMS
Sie möchten wissen, was genau ein All-in-Vertrag ist und was er beinhalten darf? Wir geben Ihnen alle wichtigen Informationen.

Überstundenpauschale – AMS
Was genau ist die Überstundenpauschale? Wir informieren darüber, was rechtlich zulässig ist und was nicht.

Berufsinformationssystem – AMS
Sie möchten sich über unterschiedliche Berufe genauer informieren? Dann schauen Sie im AMS-Berufsinformationssystem (BIS) vorbei. Hier finden Sie zahlreiche Berufsprofile und die notwendigen Qualifikationen und beruflichen Kompetenzen beschrieben. 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 11. Januar 2024