Bildungsteilzeitgeld

Wenn Sie mit Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber eine Bildungsteilzeit vereinbaren, erhalten Sie von uns Bildungsteilzeitgeld – vorausgesetzt, Sie erfüllen alle Bedingungen.


  • Lebenssituation Studium, Ausbildung, Wiedereinstieg in den Beruf, Berufliche Veränderung, Karenz, Aus- und Weiterbildung
  • Themenfeld Beruf, Aus- und Weiterbildung
  • Verfügbar Österreichweit

Was ist Bildungsteilzeit?

Sie reduzieren Ihre Arbeitszeit, um sich aus- oder weiterzubilden, und erhalten für die entfallenden Stunden einen „Lohnersatz“.

Das Wichtigste zur Bildungsteilzeit im Überblick:

  • Sie kürzen Ihre wöchentliche Normalarbeitszeit um 25 – 50 %.
  • Sie arbeiten weiterhin mindestens 10 Stunden pro Woche.
  • Sie nutzen mindestens 10 Stunden pro Woche für Ihre Aus- oder Weiterbildung.
  • Die Bildungsteilzeit dauert mindestens 4 Monate, maximal 24 Monate.
  • Sie konsumieren die Bildungsteilzeit innerhalb von 4 Jahren – gerne auch in Teilen.

Welche Vorteile bietet Ihnen die Bildungsteilzeit?

  • Sie behalten Ihren Arbeitsplatz.
  • Sie haben auch während der Weiterbildungszeiten ein gesichertes Einkommen.
  • Sie können sich im In- und Ausland weiterbilden.
  • Sie bleiben in Kontakt mit dem Unternehmen, Ihren Kolleginnen und Kollegen.

Welche Vorteile hat Ihre Arbeitgeberin, Ihr Arbeitgeber?

  • Das Unternehmen profitiert von Ihrer höheren Qualifikation.
  • Sie bleiben dem Unternehmen erhalten.
  • Wenn das Unternehmen eine zusätzliche Arbeitskraft braucht, unterstützen wir es gerne bei der Suche.

Wie können Sie Ihre Bildungsteilzeit konsumieren?

Sie können Ihre Bildungsteilzeit von maximal 2 Jahren innerhalb von 4 Jahren konsumieren. Dabei haben Sie 3 Möglichkeiten:

  • Sie nehmen durchgehend 2 Jahre Bildungsteilzeit. Bitte bedenken Sie dabei: Sie können dann in den folgenden 2 Jahren keine weitere Bildungsteilzeit, Bildungskarenz oder Freistellung gegen Entfall der Bezüge konsumieren.
  • Sie konsumieren die Bildungsteilzeit in Teilen. Allerdings muss jeder Teil mindestens 4 Monate dauern. Und Sie müssen alle Teile innerhalb von 4 Jahren konsumieren.
  • Sie kombinieren die Bildungsteilzeit mit einer Bildungskarenz. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt „Was gilt, wenn Sie die Bildungsteilzeitgeld mit Weiterbildungsgeld kombinieren?“

Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen?

  • Sie haben mit Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber eine gesetzliche Bildungsteilzeit vereinbart.

  • Sie waren bei Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber vor der Bildungsteilzeit seit mindestens 6 Monaten arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt – immer im selben Arbeitszeit-Ausmaß und über der Geringfügigkeitsgrenze.

    Sie sind eine Saisonarbeitskraft? Dann genügt es, wenn
    • Sie in den letzten 4 Jahren vor Beginn der Bildungsteilzeit mindestens 6 Monate bei der gleichen Arbeitgeberin oder dem gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren.   
    • Von diesen 6 Monaten müssen Sie unmittelbar vor Beginn der Bildungsteilzeit 3 Monate ohne Unterbrechung im selben Arbeitszeit-Ausmaß arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. 
  • Sie erfüllen die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld

  • Sie weisen nach, dass Sie mindestens 10 Stunden pro Woche in Ihre Aus- oder Weiterbildung investieren. Wenn Sie studieren, legen Sie einen Erfolgsnachweis vor.

Hinweis: Sie können während der Bildungsteilzeit geringfügig selbständig oder bei einem anderen Unternehmen geringfügig unselbständig  arbeiten. Sie müssen uns jede Aufnahme einer Arbeit sofort melden.

Bitte beachten Sie: Es gibt Sonderregelungen für Saisonarbeitskräfte. Darüber informiert Sie Ihre AMS-Beraterin, Ihr AMS-Berater gerne.

Tipp:

Sie wollen herausfinden, ob Sie alle Bedingungen erfüllen? Dann hilft Ihnen unser Online-Ratgeber

Welche Bedingungen muss Ihre Arbeitgeberin, Ihr Arbeitgeber erfüllen?

In einem Unternehmen kann nur eine bestimmte Anzahl an Arbeitskräften Bildungsteilzeitgeld erhalten:

  •  Unternehmen mit bis zu 50 Personen: max. 4 Arbeitskräfte
  •  Unternehmen mit mehr als 50 Personen: 8 % der Belegschaft.

Ausnahmen sind nur möglich, wenn der Regionalbeirat des AMS zustimmt.

Was gilt als Aus- oder Weiterbildung?

  • Aus- oder Weiterbildungen im In- und Ausland mit beruflichem Bezug – z. B. Fremdsprachen- oder fachliche Schulungen.
  • Schul- oder Studien-Abschlüsse.

Bitte beachten Sie dabei:

  • Sie erhalten kein Bildungsteilzeitgeld für Hobby- oder Freizeitkurse.
  • Sie dürfen eine praktische Ausbildung nicht bei Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber machen. Ausnahme: Die Ausbildung ist nur dort möglich.

Wie weisen Sie Ihre Teilnahme oder Ihren Fortschritt nach?

Bildungsnachweis bei Aus- und Weiterbildungen:

Sie weisen mit einer Bestätigung der Schulungseinrichtung nach, dass Sie eine Weiterbildung von mindestens 10 Stunden pro Woche besuchen werden.

Bildungsnachweis beim Studium:

  • Sie weisen nach jeweils 6 Monaten  nach, dass Sie Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von 2 Semester-Wochenstunden oder 4 ECTS-Punkten absolviert haben.
  • Alternativ können Sie auch einen anderen Erfolgsnachweis erbringen – etwa den Nachweis für Ihren Studien-Abschluss, Ihre Diplomprüfung oder die Bestätigung, dass eine Abschlussarbeit demnächst positiv bewertet wird.

Bitte bedenken Sie: Wenn Sie Ihre Teilnahme und Ihren Fortschritt nicht nachweisen, stellen wir die Zahlung des Bildungsteilzeitgeldes  ein.

Wie viel Geld erhalten Sie von uns?

Sie erhalten täglich 1,00 Euro für jede volle Arbeitsstunde, um die Sie Ihre wöchentliche Normalarbeitszeit reduzieren. Bruchteile von Arbeitsstunden werden nicht bezahlt.

2 Beispiele:

  • Sie reduzieren Ihre Normalarbeitszeit von 40 auf 20 Stunden, also um 50 %. Dann erhalten Sie monatlich ein Bildungsteilzeitgeld von 600,00 Euro: 1,00 x 20 Stunden x 30 Tage (bei Kalendermonaten mit 30 Tagen).
  • Sie reduzieren Ihre Normalarbeitszeit von 40 auf 30 Stunden, also um 25 %. Dann erhalten Sie monatlich ein Bildungsteilzeitgeld von 300,00 Euro: 1,00 x 10 Stunden x 30 Tage (bei Kalendermonaten mit 30 Tagen).

Wie lange erhalten Sie Bildungsteilzeitgeld von uns?

Das hängt davon ab, was Sie mit Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben: mindestens jedoch 4 Monate, maximal aber 2 Jahre.  

Bitte bedenken Sie: Sie können innerhalb von 4 Jahren Bildungsteilzeitgeld für maximal 2 Jahre erhalten.

Und wenn Ihre Arbeitgeberin, Ihr Arbeitgeber den Arbeitsvertrag während der Bildungsteilzeit löst?

Dann erhalten Sie von uns Weiterbildungsgeld – vorausgesetzt, Sie erfüllen alle Bedingungen für das Weiterbildungsgeld, ausgenommen die Bildungskarenz.

Bitte beachten Sie dabei:

  • Sie erhalten das Weiterbildungsgeld nur für die verbleibende Bezugsdauer. Bezugszeiten von Bildungsteilzeitgeld werden auf die Bezugszeit von Weiterbildungsgeld angerechnet. Dabei entsprechen 2 Tage Bildungsteilzeitgeld 1 Tag Weiterbildungsgeld.
  • Sie müssen das Ausmaß Ihrer Aus- oder Weiterbildung von 10 auf 20 Stunden pro Woche anheben – und zwar so rasch wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten. Wenn Sie Betreuungspflichten für ein Kind unter 7 Jahren haben, reicht grundsätzlich eine Anhebung auf 16 Stunden pro Woche.
  • Wenn Sie studieren, weisen Sie spätestens für das nächste Semester nach, dass Sie Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von 4 Semester-Wochenstunden oder 8 ECTS-Punkten absolviert haben.

Was gilt, wenn Sie Bildungsteilzeitgeld mit Weiterbildungsgeld kombinieren?

Grundsätzlich gilt: Sie können Bildungsteilzeitgeld (Bildungsteilzeit) und Weiterbildungsgeld (Bildungskarenz) in einem Zeitraum von 4 Jahren kombinieren. Der Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem Sie erstmals eine der beiden Leistungen beziehen.

Darüber hinaus gilt:

  • Anwartschaft: Sie erfüllen am Beginn des 4-Jahres-Zeitraumes die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld.
  • Wechsel: Sie können bei demselben Unternehmen nur einmal zwischen den beiden Leistungen wechseln.
  • Dauer: Innerhalb der 4 Jahre erhalten Sie entweder maximal 12 Monate Weiterbildungsgeld oder maximal 24 Monate Bildungsteilzeitgeld.
  • Anrechnung: Wenn Sie die beiden Leistungen innerhalb der 4 Jahre kombinieren, werden sie aufeinander angerechnet: Dabei entspricht 1 Tag Weiterbildungsgeld 2 Tagen Bildungsteilzeitgeld.

3 Beispiele für die Anrechnung:

  • Sie erhalten insgesamt entweder 2 Jahre Bildungsteilzeitgeld oder 1 Jahr Weiterbildungsgeld.
  • Sie erhalten 1 Jahr Bildungsteilzeitgeld und ½ Jahr Weiterbildungsgeld.
  • Sie erhalten ½ Jahr Bildungsteilzeitgeld und 9 Monate Weiterbildungsgeld.

Bitte beachten Sie: Sie können beim selben Dienstgeber nicht von einer Bildungsteilzeit oder Bildungskarenz auf eine Freistellung gegen Entfall der Bezüge wechseln.

Wie beantragen Sie Bildungsteilzeitgeld?

Notwendige Dokumente:

  • Bildungsteilzeit-Vereinbarung – unterschrieben von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber.
  • Antrag auf Bildungsteilzeitgeld
  • Nachweis über Weiterbildung

Wichtig:

  • Bitte beachten Sie alle Fristen, die Sie mit Ihrer AMS-Beraterin, Ihrem AMS-Berater vereinbaren.
  • Informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie eine Frist nicht einhalten können.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 02. Januar 2024