Wiedermeldungsanleitung für Kursmaßnahmen

Eine Übersicht für Partner_inneninstitute

Seit Anfang 2025 traten zwei zentrale Neuerungen in Kraft, die zu Anpassungen in der Meldepraxis der Partner_inneninstitute über das eAMS-Konto gegenüber dem AMS geführt haben.

  1. Bei tageweise unentschuldigtem Fernbleiben ist jeweils nur für diese Tage die AMS-Leistung (ALG/NH/DLU) einzustellen und somit durch das Partner_ininstitut dem AMS Wien über eAMS eine Unterbrechung zu melden.

  2.  Zusätzlich haben sich die gesetzlichen Bestimmungen zur Ab- und Wieder-meldung nach Unterbrechungen für alle Kund_innen des AMS (§46 AlVG) geändert. Rückmeldungen nach Unterbrechungen – etwa aufgrund eines Aus-landaufenthalts, eines Krankenstands etc. - müssen nun immer spätestens am nächsten Werktag erfolgen.

Angesichts dieser komplexen Ausgangslage wurde von der Landesgeschäftsstelle Wien eine „Wiedermeldungsanleitung für Kursmaßnahmen“ erstellt.

Die Wiedermeldungsanleitung soll für Partner_inneninstitute eine einheitliche Vorgehensweise sicherstellen.

Hier geht's zur Wiedermeldungsanleitung.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 15. Dezember 2025