SIE MÖCHTEN AUS DER UKRAINE VERTRIEBENE EINSTELLEN? Das AMS unterstützt Sie dabei!

Wenn Sie aus der Ukraine geflüchtete Menschen beschäftigen wollen, benötigen Sie dafür eine Beschäftigungsbewilligung. Diese kann in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden, sobald die blaue Aufenthaltskarte („Ausweis für Vertriebene“) vorliegt.


  • Veröffentlicht 16.03.2022
  • Bundesland Wien

Was ist eine Beschäftigungsbewilligung?

Die Beschäftigungsbewilligung wird nicht der_dem Ausländer_in selbst, sondern der_dem Arbeitgeber_in ausgestellt. Sie gilt für eine bestimmte berufliche Tätigkeit an allen Standorten des Betriebes.

Die Erteilung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen von Amtswegen und ist kostenbegünstigt.

 Die Beschäftigung muss innerhalb von sechs Wochen ab Erteilung der Beschäftigungsbewilligung aufgenommen werden, sonst erlischt die Beschäftigungsbewilligung.

 Beginn und Beendigung der Beschäftigung einer ausländischen Arbeitskraft sind binnen drei Tagen der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS zu melden.

Wird ein Dienstverhältnis vorzeitig beendet, verliert die Beschäftigungsbewilligung mit Beendigung des Dienstverhältnisses ihre Gültigkeit.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Wie komme ich zu einer Beschäftigungsbewilligung?

Der_Die Arbeitgeber_in beantragt die Beschäftigungsbewilligung an der für den Arbeitsort zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS. In Wien ist das:

AMS Wien Service Ausländer_innenbeschäftigung
Ungargasse 37, 1030 Wien

Die Antragstellung erfolgt per eAMS-Konto oder per Mail an:  jrs.nzve@ams.at 

Welche Voraussetzungen gibt es?

Die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung ist von einer Reihe von Voraussetzungen abhängig.

Diese betreffen einerseits die Arbeitgeber_innenseite:

  • Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen,
  • Arbeitsaufnahme erst nach Erteilung der Beschäftigungsbewilligung,
  • keine unbewilligten Beschäftigungen binnen Jahresfrist vor Antragstellung,
  • Verständigung Betriebsrat
  • Arbeitskräfteüberlassung nicht zulässig

 und andererseits den_die ausländische_n Arbeitnehmer_in:

  • es liegt ein gültiger Ausweis für Vertriebene vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl vor

Personalsuche

Sie suchen Personal und sind bereit, in der aktuellen Situation ukrainische Flüchtlinge einzustellen. Wenden Sie sich bitte an Ihre_n Ansprechpartner_in im AMS Wien, Service für Unternehmen

Wir nehmen Ihren Auftrag entgegen und formulieren mit Ihnen gemeinsam entsprechend Ihren Anforderungen den Inseratentext (u.a. „Wir freuen uns über Bewerbungen von geflüchteten Menschen aus der Ukraine / We look forward to receiving applications from Ukrainian refugees“) So finden Bewerber_innen Ihr Inserat schnell auf unserer Jobplattform alle jobs.

eAMS-Konto

Nutzen Sie unsere Online-Services und erhalten Sie direkten Zugriff auf Ihre AMS-Daten – mit einem Klick – und das rund um die Uhr!

AMS-Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter. Wir informieren Sie über aktuelle Fördermöglichkeiten, Personalsuche, Arbeitsmarkt und Wirtschaft.

Bitte beachten Sie:

Für Arbeitskräfteüberlasser kann keine Beschäftigungsbewilligung ausgestellt werden.
Eine Beschäftigung ohne Beschäftigungsbewilligung ist rechtswidrig.

 

Diese Seite wurde aktualisiert am: 25. Juni 2024