Meldestellen des AMS Salzburg
Meldestellen gemäß §46 und §49 AlVG des AMS Salzburg
Das können Sie hier nachlesen:
Meldestellen im Sinne des § 49 AlVG
Bekanntmachung zu Meldestellen im Sinne des § 49 AlVG
Werden Kontrollmeldungen von der Regionalen Geschäftsstelle ausdrücklich für eine der folgenden Meldestellen vorgeschrieben, so hat die persönliche Meldung an dieser Stelle zu erfolgen.
Wird eine für die angeführten Meldestellen rechtmäßig vorgeschriebene Kontrollmeldung ohne triftigen Grund nicht eingehalten, so verlieren Sie vom Tag der versäumten Kontrollmeldung an bis zur Geltendmachung des Fortbezuges den Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe.
Die Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Salzburg bezeichnet die folgenden Örtlichkeiten als Meldestellen im Sinne des § 49 AlVG:
- Alle Geschäftsstellen des AMS Salzburg
- Landesgeschäftsstelle AMS Salzburg
Auerspergstraße 67a, 5020 Salzburg - Landesgeschäftsstelle AMS Salzburg, Service für Arbeitskräfte
Auerspergstraße 71, 5020 Salzburg
Salzburg
Mentor Management-Entwicklung- Organisation GmbH & Co OG
- Beratung und Begleitung für Erwachsene
Ginzkeyplatz 10/Stiege 3, 2. Stock, 5020 Salzburg - Zug um Zug
Ginzkeyplatz 10/1/2 OG, 5020 Salzburg - Glockengasse 6 und 4d, 5020 Salzburg
Frau & Arbeit GmbH sowie Frauenberufs-Zentrum Stadt Salzburg
Stabil in Arbeit
Sterneckstraße 31, 5020 Salzburg
ÖIF, Integrationszentrum Salzburg
Inge-Morath-Platz 18, 5020 Salzburg
Pro Mente Salzburg
- Projekt Social Helpdesk
Sterneckstraße 11, 5020 Salzburg - VAMOS
Rainerstraße 27/3, 5020 Salzburg
BFI Salzburg, Bildungseinrichtung
Schillerstraße 30, 5020 Salzburg
Tamsweg
BFI Bildungs GmbH
Friedhofstraße 6, 5580 Tamsweg
Mentor Management-Entwicklung- Organisation GmbH & Co OG & Einstieg in das Berufsleben
SelbstAktiv
Postplatz 4, 5580 Tamsweg
Pro Mente Salzburg
Projekt Social Helpdesk, VAMOS
Bröllsteig 6, 5580 Tamsweg
Hallein
Mentor Management-Entwicklung- Organisation GmbH & Co OG
Sprungbrett, Meine Chance, Beratung und Begleitung für Erwachsene
Ederstraße 1, 5400 Hallein
Mentor Management-Entwicklung- Organisation GmbH & Co OG & Einstieg in das Berufsleben
SelbstAktiv
Dr. Albert-Ederstraße 5, 5400 Hallein
ÖIF, Integrationszentrum Salzburg
Inge-Morath-Platz 18, 5020 Salzburg
Pro Mente Salzburg
VAMOS
Neualmerstraße 15, 5400 Hallein
Bischofshofen
Pro Mente Salzburg
Projekt Social Helpdesk, VAMOS
Hans–Kappacher-Straße 14, 5600 St. Johann im Pongau
Zell am See
ibisacam Bildungs GmbH
Brucker Bundesstraße 92, 5700 Zell am See
Mentor Management-Entwicklung- Organisation GmbH & Co OG & Einstieg in das Berufsleben
SelbstAktiv
Auerspergstraße 8, 5700 Zell am See
BBEV - Beratungs- und Betreuungseinrichtung Vermittlungsfähigkeit herstellen
Sprungbrett
Bahnhofstraße 2, 5700 Zell am See
Pro Mente Salzburg
Projekt Social Helpdesk, VAMOS
Gletschermoosstraße 29, 5700 Zell am See
Meldestellen im Sinne des § 46 AlVG
Kundmachung gemäß § 46 Abs. 7 (AlVG)
Die Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien bezeichnet gemäß § 46 Abs. 7 AlVG folgende Einrichtungen als Meldestellen, bei denen arbeitslose Personen einen Unterbrechungsgrund sowie die Wiedermeldung im Sinne des Arbeitslosenversicherungsgesetzes rechtswirksam vornehmen können.
Diese Kundmachung erfolgt auf Grundlage des gesetzlichen Auftrags, zusätzliche Meldestellen zu bestimmen und deren Liste öffentlich zugänglich auf der Homepage des Arbeitsmarktservice kundzumachen.
1. Geltungsbereich
Diese Kundmachung gilt für das Bundesland Wien und umfasst die im Folgenden angeführten Einrichtungen. Meldungen gelten als rechtswirksam, sobald sie während der jeweiligen Öffnungszeiten an der bezeichneten Stelle vorgenommen werden.
2. Als Meldestellen bezeichnete Einrichtungen gemäß § 46 Abs. 7 AlVG
Die folgenden Einrichtungen werden hiermit von der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Salzburg als Meldestellen bestimmt:
3. Gültigkeit und Aktualisierung
Diese Kundmachung tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Arbeitsmarktservice in Kraft. Änderungen oder Ergänzungen der bezeichneten Einrichtungen werden von der Landesgeschäftsstelle zeitnah aktualisiert und ebenfalls online kundgemacht.
4. Rechtsgrundlage
Diese Kundmachung stützt sich auf § 46 Abs. 7 AlVG, der die Landesgeschäftsstelle ermächtigt, zusätzliche Einrichtungen als Meldestellen zu bezeichnen und deren Liste im Internet kundzumachen.
5. Hinweis zur Rechtssicherheit
Nur die in dieser Kundmachung angeführten Einrichtungen gelten als Meldestellen im Sinne des § 46 Abs. 7 AlVG. Meldungen, die an anderen Orten oder nicht fristgerecht erfolgen, können rechtliche Nachteile nach sich ziehen.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 08. Juli 2026