Meldestellen des AMS Salzburg

Meldestellen gemäß §46 und §49 AlVG des AMS Salzburg

Meldestellen im Sinne des § 49 AlVG

Bekanntmachung zu Meldestellen im Sinne des § 49 AlVG

Werden Kontrollmeldungen von der Regionalen Geschäftsstelle ausdrücklich für eine der folgenden Meldestellen vorgeschrieben, so hat die persönliche Meldung an dieser Stelle zu erfolgen.

Wird eine für die angeführten Meldestellen rechtmäßig vorgeschriebene Kontrollmeldung ohne triftigen Grund nicht eingehalten, so verlieren Sie vom Tag der versäumten Kontrollmeldung an bis zur Geltendmachung des Fortbezuges den Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe.

Die Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Salzburg bezeichnet die folgenden Örtlichkeiten als Meldestellen im Sinne des § 49 AlVG:

  • Alle Geschäftsstellen des AMS Salzburg
  • Landesgeschäftsstelle AMS Salzburg
    Auerspergstraße 67a, 5020 Salzburg
  • Landesgeschäftsstelle AMS Salzburg, Service für Arbeitskräfte
    Auerspergstraße 71, 5020 Salzburg

Salzburg

Mentor Management-Entwicklung- Organisation GmbH & Co OG

  • Beratung und Begleitung für Erwachsene
    Ginzkeyplatz 10/Stiege 3, 2. Stock, 5020 Salzburg
  • Zug um Zug
    Ginzkeyplatz 10/1/2 OG, 5020 Salzburg
  • Glockengasse 6 und 4d, 5020 Salzburg

Frau & Arbeit GmbH sowie Frauenberufs-Zentrum Stadt Salzburg
Stabil in Arbeit
Sterneckstraße 31, 5020 Salzburg

ÖIF, Integrationszentrum Salzburg
Inge-Morath-Platz 18, 5020 Salzburg

Pro Mente Salzburg

  • Projekt Social Helpdesk
    Sterneckstraße 11, 5020 Salzburg
  • VAMOS
    Rainerstraße 27/3, 5020 Salzburg

BFI Salzburg, Bildungseinrichtung
Schillerstraße 30, 5020 Salzburg

Tamsweg

BFI Bildungs GmbH
Friedhofstraße 6, 5580 Tamsweg

Mentor Management-Entwicklung- Organisation GmbH & Co OG & Einstieg in das Berufsleben
SelbstAktiv
Postplatz 4, 5580 Tamsweg

Pro Mente Salzburg
Projekt Social Helpdesk, VAMOS
Bröllsteig 6, 5580 Tamsweg

Hallein

Mentor Management-Entwicklung- Organisation GmbH & Co OG
Sprungbrett, Meine Chance, Beratung und Begleitung für Erwachsene
Ederstraße 1, 5400 Hallein

Mentor Management-Entwicklung- Organisation GmbH & Co OG & Einstieg in das Berufsleben
SelbstAktiv
Dr. Albert-Ederstraße 5, 5400 Hallein

ÖIF, Integrationszentrum Salzburg
Inge-Morath-Platz 18, 5020 Salzburg

Pro Mente Salzburg
VAMOS
Neualmerstraße 15, 5400 Hallein

Bischofshofen

Pro Mente Salzburg
Projekt Social Helpdesk, VAMOS
Hans–Kappacher-Straße 14, 5600 St. Johann im Pongau

Zell am See

ibisacam Bildungs GmbH
Brucker Bundesstraße 92, 5700 Zell am See

Mentor Management-Entwicklung- Organisation GmbH & Co OG & Einstieg in das Berufsleben
SelbstAktiv
Auerspergstraße 8, 5700 Zell am See

BBEV - Beratungs- und Betreuungseinrichtung Vermittlungsfähigkeit herstellen
Sprungbrett
Bahnhofstraße 2, 5700 Zell am See

Pro Mente Salzburg
Projekt Social Helpdesk, VAMOS
Gletschermoosstraße 29, 5700 Zell am See

Meldestellen im Sinne des § 46 AlVG

Kundmachung gemäß § 46 Abs. 7 (AlVG)

Die Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien bezeichnet gemäß § 46 Abs. 7 AlVG folgende Einrichtungen als Meldestellen, bei denen arbeitslose Personen einen Unterbrechungsgrund sowie die Wiedermeldung im Sinne des Arbeitslosenversicherungsgesetzes rechtswirksam vornehmen können.

Diese Kundmachung erfolgt auf Grundlage des gesetzlichen Auftrags, zusätzliche Meldestellen zu bestimmen und deren Liste öffentlich zugänglich auf der Homepage des Arbeitsmarktservice kundzumachen.

1. Geltungsbereich

Diese Kundmachung gilt für das Bundesland Wien und umfasst die im Folgenden angeführten Einrichtungen. Meldungen gelten als rechtswirksam, sobald sie während der jeweiligen Öffnungszeiten an der bezeichneten Stelle vorgenommen werden.

2. Als Meldestellen bezeichnete Einrichtungen gemäß § 46 Abs. 7 AlVG

Die folgenden Einrichtungen werden hiermit von der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Salzburg als Meldestellen bestimmt:

3. Gültigkeit und Aktualisierung

Diese Kundmachung tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Arbeitsmarktservice in Kraft. Änderungen oder Ergänzungen der bezeichneten Einrichtungen werden von der Landesgeschäftsstelle zeitnah aktualisiert und ebenfalls online kundgemacht.

4. Rechtsgrundlage

Diese Kundmachung stützt sich auf § 46 Abs. 7 AlVG, der die Landesgeschäftsstelle ermächtigt, zusätzliche Einrichtungen als Meldestellen zu bezeichnen und deren Liste im Internet kundzumachen.

5. Hinweis zur Rechtssicherheit

Nur die in dieser Kundmachung angeführten Einrichtungen gelten als Meldestellen im Sinne des § 46 Abs. 7 AlVG. Meldungen, die an anderen Orten oder nicht fristgerecht erfolgen, können rechtliche Nachteile nach sich ziehen.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 08. Juli 2026