Einvernehmliche Auflösung

Eine einvernehmliche Auflösung bietet Arbeitnehmer_in und Arbeitgeber_in die Chance, ein Dienstverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen zu beenden und die Rahmenbedingungen der Beendigung gemeinsam zu gestalten. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie bei einer einvernehmlichen Auflösung achten sollten, welche Ansprüche Sie haben und welche Formvorschriften bei einer einvernehmlichen Vertragsauflösung einzuhalten sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die einvernehmliche Auflösung ist eine gemeinsame Vereinbarung zwischen Arbeitgeber_in und Arbeitnehmer_in zur Beendigung des Dienstverhältnisses zu einem vereinbarten Zeitpunkt. 
  • Die Vertragsauflösung muss freiwillig erfolgen, für schutzwürdige Personen (u. a. Jugendliche, Lehrlinge, Schwangere) gelten besondere Vorgaben.
  • Arbeitnehmer_innen haben nach einer einvernehmlichen Auflösung sofort Anspruch auf Arbeitslosengeld (bei Erfüllung der Voraussetzungen) und bleiben bis zu sechs Wochen krankenversichert.

Was ist eine einvernehmliche Auflösung?

Bei einer einvernehmlichen Auflösung wird zwischen Ihnen als Arbeitnehmer_in und dem Unternehmen gemeinsam vereinbart, das Dienstverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt aufzulösen.

Die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses schreibt keine bestimmte Form vor und kann in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen. In diesem Aufhebungsvertrag bzw. Auflösungsvertrag kann der Zeitpunkt der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses frei gewählt werden, da keine zeitlichen Vorschriften und keine Fristen eingehalten werden müssen. Der Austrittstermin muss von beiden Parteien einstimmig unter freiwilligen Voraussetzungen beschlossen werden. Weder Sie als Arbeitnehmer_in noch das Unternehmen, in dem Sie tätig sind, können zur Zustimmung der einvernehmlichen Auflösung gezwungen werden.

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Ihre Ansprüche bei einer einvernehmlichen Auflösung

Bei einer einvernehmlichen Auflösung können Sie unterschiedliche Ansprüche geltend machen: Sie haben jedenfalls das Recht auf ein Dienst- oder Arbeitszeugnis, auf eine Endabrechnung sowie auf Abfertigung. Um auf Jobsuche gehen zu können, haben Sie außerdem einen Anspruch auf Freizeit während der Kündigungsfrist sowie auf eine Beratung durch ein Mitglied des Betriebsrats.

Ausstellung eines Dienstzeugnisses

Um für Ihre Arbeit ein Dienstzeugnis zu erhalten, müssen Sie dieses aktiv bei Ihrer Arbeitgeberin_Ihrem Arbeitgeber einfordern. Sie_Er ist dazu verpflichtet, Ihnen eines auszustellen, muss dies jedoch nicht automatisch tun. Laut Gesetz haben Sie in Österreich Anspruch auf ein einfaches Dienstzeugnis, das lediglich Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie zur Art der Tätigkeit enthalten muss.

Erhalt einer Endabrechnung

Bei einer einvernehmlichen Auflösung Ihres Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf eine detaillierte Endabrechnung. Darin muss Ihr noch ausstehendes Gehalt bis zum Beendigungszeitpunkt sowie das anteilige Weihnachts- und Urlaubsgeld gemäß den Bestimmungen Ihres Arbeitsvertrags oder des geltenden Kollektivvertrags enthalten sein. Darüber hinaus werden Ihnen sämtliche Ersatzleistungen für nicht konsumierte Urlaubstage ausbezahlt.

Abfertigung Alt oder Abfertigung Neu

Ihr Anspruch auf Abfertigung Alt oder Abfertigung Neu bleibt bei einer einvernehmlichen Auflösung bestehen. 

Postensuchtage

Laut dem Angestelltengesetz haben Sie während der Kündigungsfrist Anspruch auf Freizeit, um sich eine neue Arbeit zu suchen - die sogenannten Postensuchtage. Dieser Anspruch besteht nur bei Kündigung durch den_die Arbeitgeber_in, allerdings kann Ihr Kollektivvertrag andere Regelungen vorsehen.

Beratung durch ein Betriebsratsmitglied

Sie können sich vor der einvernehmlichen Auflösung von einem Mitglied des Betriebsrats beraten lassen. Wenn Sie diese Beratung in Anspruch nehmen, kann eine einvernehmliche Auflösung erst nach zwei Arbeitstagen (ausgehend vom Beratungszeitpunkt) gültig vereinbart werden.

Arbeitslosengeld

Bei einer einvernehmlichen Auflösung haben Sie ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Anders als bei einer Selbstkündigung gibt es keine einmonatige Sperrfrist. Werden Ihnen noch Urlaubstage ausbezahlt, beginnt der Anspruch erst nach Ablauf der bezahlten Urlaubstage.

Wichtig:

Stellen Sie beim AMS rechtzeitig einen Antrag auf Arbeitslosengeld! Bitte beachten Sie auch die Bedingungen für den Bezug von Arbeitslosengeld.

Krankenversicherung

Nach Beendigung eines Dienstverhältnisses ist man in Österreich noch bis zu sechs Wochen lang krankenversichert (auch „Nachversicherung“ oder „Schutzfrist“ genannt) und hat während dieser Zeit weiterhin Anspruch auf medizinische Leistungen, wie etwa Arztbesuche oder Medikamente.

Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit: Wenn Sie Geld-Leistungen vom AMS erhalten, sind sie grundsätzlich krankenversichert.

Welche Formvorschriften hat eine einvernehmliche Auflösung?

Grundsätzlich gibt es bei dieser Beendigungsform des Beschäftigungsverhältnisses keine gesetzlichen Formvorschriften: Sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Aus Beweisgründen sollte die einvernehmliche Auflösung jedoch schriftlich erfolgen und von beiden Vertragsparteien (Arbeitgeber_in und Arbeitnehmer_in) unterschrieben werden. 

Dabei muss immer der Entschluss klar erkennbar sein, dass das Beschäftigungsverhältnis mittels einvernehmlicher Auflösung beendet werden soll. Wurde die Willenserklärung durch Drohung, Zwang oder List beeinflusst, ist die Vereinbarung rechtlich nicht wirksam. Die einvernehmliche Auflösung muss also immer auf freiwilliger Basis erfolgen.

Für besonders schutzwürdige Gruppen gibt es Schutzvorschriften, zum Beispiel für Schwangere, Mitarbeiter_innen in Karenz, Präsenz- und Zivildiener, Minderjährige oder Lehrlinge.

Schutzwürdige Personen

Für manche Beschäftigte gilt ein spezieller Schutz, wenn es um die Beendigung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses geht. Zu den schutzwürdigen Personen zählen: 

  • Minderjährige
  • Lehrlinge
  • Präsenz- und Zivildiener 
  • Schwangere
  • Beschäftigte in Karenz

Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Eltern oder einer anderen gesetzlichen Vertretung sowie eine Bescheinigung über eine durchgeführte Rechtsbelehrung erforderlich. Eine Rechtsbelehrung muss außerdem auch bei Auflösungsverträgen für Präsenz- und Zivildiener durchgeführt werden.

Bei werdenden Müttern wird der Auflösungsvertrag unwirksam, sobald eine Nachmeldung einer bereits vorhandenen Schwangerschaft innerhalb von fünf Tagen nach Abschluss erfolgt. Falls keine Karenzzeit geplant ist, endet der Kündigungsschutz der Mutter vier Monate nach der Entbindung. Für Beschäftigte in Karenz gilt der Kündigungsschutz bis vier Wochen nach Ende der Karenzzeit.

Vorlage und Muster einer einvernehmlichen Auflösung

Auch wenn es für eine einvernehmliche Auflösung keine Formvorschriften gibt, sollten Sie zu Ihrem eigenen Schutz darauf achten, die Vertragsauflösung schriftlich festzuhalten und von Ihrem Arbeitgeber_Ihrer Arbeitgeberin unterzeichnen zu lassen. 

Einen Musterbrief zur Vereinbarung über die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses können Sie auf der Website der Arbeiterkammer herunterladen. Weitere wichtige Infos und Tipps zu Kündigungsschreiben haben wir für Sie in einem gesonderten Beitrag gesammelt. 

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Vorteil einer einvernehmlichen Kündigung?

Eine einvernehmliche Auflösung hat mehrere Vorteile gegenüber einer Kündigung: Es müssen keine langen Kündigungsfristen eingehalten werden, darüber hinaus besteht ab dem ersten Tag nach Beendigung des Dienstverhältnisses Anspruch auf Arbeitslosengeld (keine Sperrfrist) und auch Abfertigungsansprüche bleiben bestehen. 

Gibt es auch Nachteile einer einvernehmlichen Kündigung?

Der Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bei einer einvernehmlichen Auflösung ist frei wählbar. Somit kann es für Arbeitnehmer_innen von Nachteil sein, wenn das Dienstverhältnis endet, bevor eine neue Stelle gefunden wurde. 

Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Auflösung?

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; sie kann von Arbeitgeber_innen- oder Arbeitnehmer_innen-Seite ausgehen. Gewisse Fristen und Formalitäten (wie etwa ein Kündigungsschreiben) müssen eingehalten werden. Eine einvernehmliche Auflösung erfordert Konsens; sie muss also von beiden Parteien gewollt sein. Sie kann zu einem frei wählbaren Zeitpunkt ohne Formalitäten stattfinden.

Hat man bei einer einvernehmlichen Kündigung Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Ja, ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht auch bei einvernehmlicher Auflösung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses. Stellen Sie beim AMS rechtzeitig einen Antrag auf Arbeitslosengeld.

Diese Seite wurde aktualisiert am: 10. März 2026