Dienstzeugnis

Was muss ein Dienstzeugnis beinhalten und welche Formulierungen dürfen nicht verwendet werden? Welche Arten eines Dienstzeugnisses existieren und von wem wird es erstellt? Im Folgenden erhalten Sie interessante Informationen und Tipps rund ums Thema Dienstzeugnis.

Was ist ein Dienstzeugnis?

Ein Dienstzeugnis oder Arbeitszeugnis ist eine Art Urkunde, die ein Arbeitgeber seiner Arbeitnehmerin oder seinem Arbeitnehmer während oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellt. In dieser Bescheinigung werden zumindest Angaben zur Person, Beginn und Ende des Dienstverhältnisses sowie die Art der Tätigkeit aufgelistet. Es besteht prinzipiell Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses, gegebenenfalls mit schriftlicher Aufforderung seitens der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers. Jegliche Angaben, die die Aufnahme einer zukünftigen Tätigkeit erschweren können, sind nicht gestattet.

Welche Formen eines Dienstzeugnisses gibt es?

Generell wird zwischen vier verschiedenen Formen von Dienstzeugnissen unterschieden:

  • Einfaches Dienstzeugnis
  • Qualifiziertes Dienstzeugnis
  • Zwischenzeugnis
  • Endzeugnis

Einfaches Dienstzeugnis

Jede Arbeitnehmerin/jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Dienstverhältnisses, daher auch bei Arbeitgeberkündigung, rechtlichen Anspruch auf die Ausstellung eines einfachen Dienstzeugnisses. Dieses beruht einzig auf Fakten und muss folgende Informationen beinhalten:

  • Bezeichnung des Unternehmens
  • Angaben zur Person der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers
  • Beginn und Ende der Tätigkeit
  • Art der Tätigkeit

Tipp:
Fragen Sie in schriftlicher Form bei Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber rechtzeitig nach einem qualifizierten Dienstzeugnis.

Qualifiziertes Dienstzeugnis

Das qualifizierte Dienstzeugnis enthält neben den zuvor erwähnten Fakten weiterführende Informationen über die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer, wie:

  • die Qualität des Arbeitseinsatzes im Unternehmen
  • konkrete und umfangreiche Angaben zu den erbrachten Leistungendie Sozialkompetenz

Dem Arbeitgeber obliegt die Wahl der Formulierung, er darf aber keine offenkundig negative Ausdrucksweise wählen, die der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer bei der zukünftigen Jobsuche schaden könnte.

Achtung:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines qualifizierten Dienstzeugnisses!

Zwischenzeugnis

Sie haben die Möglichkeit auch während der Berufsausübung innerhalb des gleichen Unternehmens ein Dienstzeugnis anzufordern. Sinnvoll ist dies beispielsweise, wenn Sie die Abteilung wechseln oder eine Veränderung in der Unternehmensführung stattfindet. Auch wenn bereits ein Zwischenzeugnis ausgestellt wurde, können Sie in weiterer Folge noch ein Endzeugnis verlangen. Die Kosten für ein Zwischenzeugnis sind in der Regel von der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer zu tragen.

Endzeugnis

Wie bereits erwähnt besteht bei Beendigung des Dienstverhältnisses Anspruch auf ein (einfaches) Arbeitszeugnis. Wenn vom Arbeitgeber nicht automatisch eines verfasst wird, sollte schriftlich darum angesucht werden, da der Anspruch auf ein Dienstzeugnis verjähren oder beispielsweise bei Unternehmensauflösung kein Arbeitszeugnis mehr ausgestellt werden kann. Die Kosten für das Endzeugnis trägt der Arbeitgeber.

Tipp:
Sie haben prinzipiell 30 Jahre Zeit, ein Dienstzeugnis bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber anzufordern. Achten Sie aber auf mögliche Klauseln im Kollektiv- oder Arbeitsvertrag, die diesen Zeitraum womöglich einschränken und beantragen Sie Ihr Dienstzeugnis sofort nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich.

Wer darf ein Dienstzeugnis ausstellen und worauf ist zu achten?

Prinzipiell wird das Dienstzeugnis vom Arbeitgeber erstellt. Hierbei ist zu prüfen, ob „Geheimcodes“ verwendet wurden, bei denen hinter den vermeintlich positiven Formulierungen negative Botschaften versteckt sein können. Ebenso muss darauf geachtet werden, dass bestimmte Informationen über die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer nicht enthalten sein dürfen, wie beispielsweise krankheitsbedingte Fehltage oder eine Funktion als Interessensvertretung.

Tipp:
Sie können Ihr Dienstzeugnis von der Arbeiterkammer auf versteckte Kritik prüfen lassen. Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit, ein neues (einfaches) Arbeitszeugnis bei der Unternehmensführung anzufordern.

Achtung:
Sollte sich Ihr Arbeitgeber weigern, Ihnen ein Dienstzeugnis auszustellen, können Sie rechtlich (mit einer Klage beim Arbeits- und Sozialgericht) dagegen vorgehen. 

In der Praxis verfassen aber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitszeugnisse immer häufiger selbst.

Worauf muss ich achten, wenn ich mein Dienstzeugnis selbst schreibe?

Selbstverständlich sollten Sie besonders auf die richtige Schreibweise und stets positive Formulierungen achten. Es gibt eine bestimmte „Zeugnissprache“ die Sie sich aneignen sollten. 

Neben der Art und Weise der Formulierung ist natürlich ein korrekter Aufbau maßgebend. Hier schildern wir Ihnen überblicksartig, wie ein Dienstzeugnis untergliedert sein soll und welche Informationen einfließen müssen:

  • Briefkopf des Arbeitgebers
  • Überschrift: Dienstzeugnis oder Arbeitszeugnis
  • Angaben zu Ihrer Person (zumindest Name und Geburtsdatum, Beginn und Ende der Anstellung sowie Tätigkeitsfeld)
  • Unternehmensbeschreibung (zumindest Name, Branche, Tätigkeitsbereich)
  • Angaben zu Qualifikation und Fachwissen, zu besonderen Leistungen und Fähigkeiten, zu einer eventuellen Führungsposition, zu Ihrer sozialen Kompetenz, etc. (auf Vollständigkeit achten)
  • Schlussabsatz (optional: Beendigungsgrund, Danksagung)
  • Angabe von Ort, Datum und Unterschrift

Karrierechancen mit Dienstzeugnis

Die Ausstellung eines positiv formulierten qualifizierten Dienstzeugnisses ohne versteckte negative Codes hat in der Regel erheblichen Einfluss auf eine zukünftige Anstellung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Personalrekrutierung zuständig sind, legen großen Wert auf (vergangene) Dienstzeugnisse. Die Bedeutung von Arbeitszeugnissen in einer übersichtlichen und vollständigen Bewerbungsmappe sowie eventuell vorhandene Referenz- oder Empfehlungsschreiben sind somit nicht zu unterschätzen.

Tipp:
Besuchen Sie das interaktive Bewerbungsportal des AMS und finden Sie hilfreiche Tipps und Anleitungen für Ihre Bewerbung!

Diese Seite wurde aktualisiert am: 15. Februar 2023