Familienzeitbonus in Österreich: Anspruch, Höhe & Antrag
Der Familienzeitbonus (FZB) ist eine finanzielle Unterstützung für berufstätige Väter in Österreich. Er ermöglicht Vätern, nach der Geburt eines Kindes die berufliche Tätigkeit vorübergehend zu pausieren, um Zeit mit der Familie zu verbringen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wer Anspruch auf den Familienzeitbonus hat, wie und wo der Familienzeitbonus beantragt werden kann und wodurch sich Väterkarenz, Papamonat und Familienzeitbonus unterscheiden.
Das Wichtigste im Überblick
- Der Familienzeitbonus ist eine finanzielle Unterstützung für Väter in Höhe von rund € 1.700 (Stand 2026).
- Anspruch haben erwerbstätige Väter, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und ihre Erwerbstätigkeit für 28 bis 31 Tage unterbrechen.
- Der Familienzeitbonus muss bei der jeweils zuständigen Krankenversicherung (ÖGK, SVS, BVA) beantragt werden. Der Antrag kann frühestens am Tag der Geburt und spätestens bis 121 Tage nach der Geburt gestellt werden.
Was ist der Familienzeitbonus?
Der Familienzeitbonus ist eine finanzielle Leistung, die es erwerbstätigen Vätern erlaubt, sich nach der Geburt eines Kindes um die Familie zu kümmern und dafür ihre Erwerbstätigkeit für bis zu 31 Tage zu unterbrechen. Dafür erhalten Väter insgesamt bis zu € 1.700 oder € 54,87 täglich als finanzielle Unterstützung (Stand 2026).
Sie nehmen den Familienzeitbonus in Anspruch und möchten wissen, welche weiteren Möglichkeiten es rund um Karenz und Wiedereinstieg gibt? Das AMS informiert Sie über alle relevanten Leistungen für Eltern rund um Karenz und Wiedereinstieg.
Voraussetzungen: Wer bekommt Familienzeitbonus?
Um den Familienzeitbonus (FZB) in Anspruch nehmen zu können, müssen Väter bzw. Familien folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Bezug von Familienbeihilfe für das Kind
- Der Lebensmittelpunkt der Familie ist in Österreich (antragstellender Elternteil, Kind, anderer Elternteil)
- Beide Elternteile und das Kind leben dauerhaft in einem gemeinsamen Haushalt und sind dort mit Hauptwohnsitz gemeldet
- Inanspruchnahme von Familienzeit
Darüber hinaus muss der antragstellende Elternteil in den letzten 182 Kalendertagen unmittelbar vor Bezugsbeginn durchgehend eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt haben.
Die detaillierten Voraussetzungen können Sie auf den Seiten der ÖGK sowie des Bundeskanzleramts nachlesen.
Wie hoch ist der Familienzeitbonus?
Der Familienzeitbonus (FZB) beträgt aktuell gesamt bis zu € 1.700 oder € 54,87 täglich (Stand 2026). Er kann frühestens ab dem Tag der Geburt des Kindes bis spätestens 121 Tage ab dem Tag der Geburt beantragt werden.
Väter müssen sich bei Beantragung entscheiden, ob sie den FZB für 28, 29, 30 oder 31 Tage innerhalb von 91 Tagen nach der Geburt in Anspruch nehmen wollen.
Familienzeitbonus & Papamonat: der Unterschied
Der Familienzeitbonus (FZB) und der Papamonat sind Familienleistungen, die in Österreich von Vätern in Anspruch genommen werden können. Der Familienzeitbonus ist eine finanzielle Unterstützung. Beim Papamonat handelt es sich um eine Dienstfreistellung ohne Gehaltsanspruch nach der Geburt des Kindes. Der Familienzeitbonus soll den Verdienstentgang während des Papamonats finanziell abfedern.
Während der Papamonat nur bei der Arbeitgeberin_dem Arbeitgeber gemeldet werden muss, muss der FZB bei der zuständigen Krankenversicherung beantragt werden.
Familienzeitbonus beantragen
Sie sind werdender Vater und fragen sich: Wie beantrage ich den Familienzeitbonus für Väter? Hier erfahren Sie, wo Sie den Familienzeitbonus beantragen können, welche Fristen Sie einhalten müssen und welche Unterlagen Sie dafür benötigen.
Wo kann der Familienzeitbonus beantragt werden?
Den Familienzeitbonus beantragen Sie bei dem für Sie zuständigen Krankenversicherungsträger. Das ist für Angestellte und Arbeiter_innen die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), für Selbstständige die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) und für Beamte, öffentlich Bedienstete sowie Mitarbeiter_innen im Eisenbahn- und Bergbaubereich die Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB).
Wann muss der Familienzeitbonus beantragt werden?
Der Familienzeitbonus für Väter kann frühestens am Tag der Geburt des Kindes und spätestens bis 121 Tage ab Geburt des Kindes beantragt werden.
Was benötigt wird
Um den Familienzeitbonus für Väter zu beantragen, benötigen Sie folgende Dokumente:
- zwei ausgefüllte Formulare (beide finden Sie auf der Website der ÖGK):
1) Antrag auf Familienzeitbonus für Väter
2) Bestätigung der Dienstgeberin_des Dienstgebers über die rechtswirksame Vereinbarung einer Familienzeit - die Geburtsurkunde Ihres Kindes
- die Entlassungsbestätigung des Kindes und der Kindesmutter aus dem Krankenhaus
Nicht-österreichische Staatsangehörige benötigen außerdem eine Bescheinigung über den rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich von Vater, Mutter und Kind.
Die weiteren Voraussetzungen für Asylberechtigte, Dauerpflegeeltern sowie für Bezieher von in- und ausländischen Vaterschaftsleistungen können Sie im Beitrag der ÖGK im Detail nachlesen.
Familienzeitbonus, Väterkarenz, Papamonat & Partnerschaftsbonus
In Österreich gibt es mit dem Familienzeitbonus, der Väterkarenz dem Papamonat und dem Partnerschaftsbonus unterschiedliche Arten von Familienleistungen. So unterscheiden sie sich voneinander:
- Familienzeitbonus: Diese finanzielle Unterstützung (max. € 1.700, Stand 2026) können Väter beantragen, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, um sich nach der Geburt um ihr Kind zu kümmern.
- Väterkarenz: Die Väterkarenz ist eine Dienstfreistellung zur Kinderbetreuung nach Ablauf des Mutterschutzes, die bis zum zweiten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden kann. Während dieser Zeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz.
- Papamonat: Der Papamonat ist eine Dienstfreistellung unmittelbar nach der Geburt eines Kindes, die gegenüber dem Arbeitgeber bekannt gegeben werden muss. Für unselbstständig beschäftigte Väter besteht darauf ein gesetzlicher arbeitsrechtlicher Anspruch. Da während dieser Freistellung grundsätzlich kein Gehalt bezahlt wird, dient der Familienzeitbonus als finanzielle Unterstützung, um den damit verbundenen Einkommensausfall teilweise auszugleichen.
- Partnerschaftsbonus: Beim Partnerschaftsbonus handelt es sich um eine Einmalzahlung in Höhe von € 1.000 (also € 500 pro Elternteil), wenn sich beide Elternteile die Elternkarenz bzw. den Bezug von Kinderbetreuungsgeld annähernd gleich aufteilen.
Darüber hinaus gibt es in Österreich mit der Elternteilzeit die Möglichkeit für Eltern, ihre Arbeitszeit zu verkürzen, um Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren zu können.
Weiterführende Informationen
Elternkarenz – AMS
Was ist Elternkarenz und welche Leistungen stehen Ihnen zu? Alle Informationen zu Anspruch, Dauer und Kinderbetreuungsgeld finden Sie in diesem Beitrag.
Kinderbetreuung – AMS
Welche Kinderbetreuungsangebote gibt es in Österreich? Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über Möglichkeiten und finanzielle Unterstützung.
Kinderbetreuungsbeihilfe – AMS
Was ist die Kinderbetreuungsbeihilfe und wer hat Anspruch darauf? Alle Informationen zu Voraussetzungen und Antragstellung.
Diese Seite wurde aktualisiert am: 24. August 2026