Papamonat in Österreich
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt viele Eltern vor große Herausforderungen. Der Papamonat ermöglicht Vätern, die erste Zeit nach der Geburt mit der Familie zu verbringen. Doch wer hat Anspruch, wann kann der Papamonat beginnen und welche finanzielle Unterstützung gibt es? In diesem Beitrag erhalten Sie alle wichtigen Informationen sowie einen Überblick über die Unterschiede zur Elternkarenz und zum Familienzeitbonus.
Das Wichtigste im Überblick:
- Papamonat Dauer: Der Papamonat ist eine einmonatige Freistellung nach der Geburt für unselbstständig beschäftigte Väter sowie zweite Elternteile in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.
- Gesetzlicher Anspruch: Der Papamonat ist gesetzlich verankert, eine Zustimmung des Arbeitgebers_der Arbeitgeberin ist daher nicht erforderlich. Es gibt aber eine Meldefrist, die eingehalten werden muss.
- Papamonat und Gehalt: Während des Papamonats besteht kein Gehaltsanspruch, es kann jedoch ein Antrag auf Familienzeitbonus gestellt werden.
Was ist der Papamonat?
Beim sogenannten Papamonat handelt es sich in Österreich um eine Dienstfreistellung von erwerbstätigen Vätern anlässlich der Geburt des Kindes. Die Erwerbstätigkeit wird nach der Geburt des Kindes unterbrochen, um sich ganz der Familie widmen zu können. Während des Papamonats entfällt die Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber_die Arbeitgeberin.
Seit 1. September 2019 besteht auf den Papamonat ein Rechtsanspruch. Das bedeutet, der Arbeitgeber_die Arbeitgeberin kann den Papamonat nicht verweigern. Ein geplanter Papamonat muss dem Arbeitgeber_der Arbeitgeberin jedoch gemeldet werden.
Wer hat Anspruch auf den Papamonat?
Der Anspruch auf Papamonat ist im Väter-Karenzgesetz (VKG) und im Landarbeitsgesetz geregelt. Laut diesen beiden Gesetzen haben in Österreich folgende Personen Rechtsanspruch auf den Papamonat:
- Unselbstständig erwerbstätige Väter in der Privatwirtschaft haben einen Rechtsanspruch auf den Papamonat.
- Gleichgeschlechtliche Paare: Hier kann der zweite Elternteil den Papamonat beanspruchen.
- Beamte und öffentlich Bedienstete: Auch im Dienstrecht des Bundes und einiger Bundesländer gibt es eigene Regelungen, die den Anspruch sichern.
Wichtig: Beachten Sie zusätzlich Ihren Kollektivvertrag. Dieser kann günstigere Bedingungen als die allgemeine gesetzliche Regelung vorsehen.
Wann kann der Vater den Papamonat in Anspruch nehmen?
Um den Papamonat zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vorankündigung: Der_die Arbeitgeber_in muss rechtzeitig, und zwar spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin, über den geplanten Papamonat informiert werden (sogenannte Vorankündigungsfrist). Sollte die Vorankündigung aufgrund einer Frühgeburt nicht rechtzeitig erfolgen können, so entfällt die Verpflichtung der Vorankündigung.
- Fristgerechte Meldung: Der_die Arbeitgeber_in muss so rasch wie möglich über die Geburt des Kindes informiert werden. Zudem muss der Vater den_die Arbeitgeber_in bis spätestens eine Woche nach der Geburt über den Antrittszeitpunkt des Papamonats informieren.
- Gemeinsamer Haushalt: Der Vater muss einen gemeinsamen Haushalt mit dem Kind vorweisen können.
Dauer des Papamonats
Väter haben Anspruch auf den Papamonat für die Dauer von einem Monat. Dieser kann, muss jedoch nicht, mit dem Tag nach der Geburt beginnen. Zu enden hat der Papamonat spätestens mit dem Ende des Beschäftigungsverbots der Mutter.
Papamonat und Elternkarenz bestehen unabhängig voneinander und sind gesetzlich verankert. Während der Papamonat für die erste gemeinsame Zeit nach der Geburt vorgesehen ist, dient die Elternkarenz der längerfristigen Betreuung des Kindes und muss mindestens zwei Monate dauern.
Wie viel Geld bekommt man während des Papamonats?
Während des Papamonats besteht kein Gehaltsanspruch, da es sich um eine Dienstfreistellung gegen Entfall des Entgelts anlässlich der Geburt handelt. Der_die Arbeitgeber_in muss somit kein Entgelt zahlen.
Jedoch besteht die Möglichkeit, während des Papamonats den Familienzeitbonus in Anspruch zu nehmen.
Der Tagsatz für Geburten ab dem 01.01.2025 beträgt 54,87 Euro (Stand: 2026). Für die Dauer eines Papamonats von 31 Tagen beträgt der Familienzeitbonus somit 1.700,97 Euro. Die Bezugsdauer kann 28, 29, 30 oder 31 Tage betragen, aus diesen vier Bezugsvarianten kann frei gewählt werden.
Die Antragsfrist für den Familienzeitbonus beträgt 121 Tagen ab der Geburt des Kindes. Der Antrag ist bei der zuständigen Krankenkasse zu stellen. Der tatsächliche Bezug des Bonus muss innerhalb dieser 121 Tage liegen.
Für Geburten ab 01.01.2023 wird der Familienzeitbonus bei einem späteren Bezug von Kinderbetreuungsgeld des Vaters nicht mehr abgezogen.
Kündigungs- und Entlassungsschutz
Für Väter, die den Papamonat in Anspruch nehmen, besteht ein Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt mit dem Datum der Voranmeldung des Papamonats beim Arbeitgeber_bei der Arbeitgeberin, jedoch frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Sollte keine Vorankündigung zur Inanspruchnahme des Papamonats erfolgt sein, so beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz erst mit der Meldung des Antrittszeitpunkts.
Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet vier Wochen nachdem die Freistellung aufgrund des Papamonats beendet wurde.
Unterschied zwischen Papamonat und Familienzeitbonus
Der Familienzeitbonus und der Papamonat sind unterschiedliche Ansprüche.
Während der Papamonat eine Dienstfreistellung anlässlich der Geburt regelt, stellt der Familienzeitbonus die finanzielle Unterstützung dar.
Ein weiterer Unterschied liegt darin, dass der Papamonat ausschließlich dem_der Arbeitgeber_in gemeldet werden muss. Der Familienzeitbonus muss bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Dabei muss die Dauer der Freistellung im Rahmen des Papamonats mit der Bezugsdauer des Familienzeitbonus genau aufeinander abgestimmt werden.
Unterschied zwischen Papamonat und Väterkarenz
Väterkarenz ist der umgangssprachliche Begriff für Elternkarenz, die sowohl Müttern als auch Vätern offensteht, sofern sie mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben. Sie ermöglicht eine längere Freistellung von der Arbeit und kann bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes dauern. Während dieser Zeit besteht Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, jedoch nicht auf Gehalt.
Der Papamonat hingegen ist eine einmonatige Freistellung unmittelbar nach der Geburt. Er dient dazu, die erste Zeit mit Mutter, Neugeborenem und eventuell älteren Geschwistern gemeinsam zu verbringen. Während des Papamonats kann der Familienzeitbonus beantragt werden.
Wesentliche Unterschiede auf einen Blick:
- Zweck: Väterkarenz oder Elternkarenz dient der längeren Betreuung des Kindes. Der Papamonat zielt darauf ab, der Familie eine gemeinsame Zeit nach der Geburt zu ermöglichen.
- Dauer: Elternkarenz dauert mindestens zwei Monate und kann maximal bis zum Ablauf des 24. Lebensmonats des Kindes dauern. Der Papamonat dauert einen Monat.
- Zeitpunkt: Die Väterkarenz kann flexibel bis zum zweiten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden, der Papamonat hingegen beginnt direkt nach der Geburt oder spätestens mit dem Ende des Beschäftigungsverbots der Mutter.
- Finanzielle Leistung: Während der Elternkarenz besteht Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, für den Papamonat kann der Familienzeitbonus beantragt werden.
Häufig gestellte Fragen
Wann kann der Vater den Papamonat in Anspruch nehmen?
Der Vater oder zweite Elternteil kann den Papamonat unmittelbar nach der Geburt des Kindes beginnen und muss ihn spätestens bis zum Ende des Mutterschutzes der Mutter antreten. Die Dauer beträgt einen Monat.
Kann ein_e Arbeitgeber_in den Papamonat verweigern?
Beim Papamonat handelt es sich um einen gesetzlichen Anspruch für unselbstständig beschäftigte Väter bzw. den zweiten Elternteil. Arbeitgeber_innen können den Papamonat somit nicht verweigern. Während des Papamonats besteht Kündigungs- und Entlassungsschutz.
Wann muss der Papamonat beantragt werden?
Der Papamonat muss spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin dem_der Arbeitgeber_in angekündigt werden. Ebenso muss der_die Arbeitgeber_in über die Geburt informiert werden. Spätestens eine Woche nach der Geburt muss der konkrete Beginn des Papamonats bekanntgegeben werden. Nur durch diese rechtzeitige Meldung wird der Anspruch gesichert und der Kündigungsschutz wirksam.
Haben auch gleichgeschlechtliche Paare Anspruch auf den Papamonat?
Ja, auch gleichgeschlechtliche Paare haben Anspruch auf den Papamonat. Neben Vätern kann der zweite Elternteil die Freistellung nutzen, sofern ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind besteht und die gesetzlichen Meldefristen eingehalten werden.
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Diese Seite wurde aktualisiert am: 11. Februar 2026